Was fällt alles unter "künstlerisch-freischaffende Tätigkeiten"?

2 Antworten

Künstlerisch-freischaffende Tätigkeiten sind künstlerische Projekte Deines Berufslebens(!), die Du entweder quasi in Eigenregie durchgeführt hast (oder Werke als selbständiger Künstler verkauft hast) oder für die Du als Künstler auf Honorarbasis von einem Auftraggeber engagiert wurdest. Das kann im Prinzip fast alles sein: Beim Musiker ist es z.B. ein Konzertengagement. Beim bildenden Künstler heißt das beispielsweise, dass Du vom Verkauf Deiner Kunstwerke Deinen Lebensunterhalt bestreiten kannst, dass Du Aufträge bekommst oder zu Ausstellungen eingeladen wirst.

Im Gegensatz dazu ist eine Tätigkeit im Rahmen eines (befristeten oder unbefristeten) Angestelltenverhältnisses mit Dienstvertrag eine Berufstätigkeit, in der Du nicht freischaffend tätig bist. Dies kann beispielsweise eine Anstellung als künstlerischer Direkor einer Galerie im Rahmen eines befristeten über drei Jahre sein.

Hier siehst du eine umfangreiche Liste der möglichen Techniken, die du als bildender Künstler vielleicht schon angewendet hast:

https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_Techniken_der_bildenden_Kunst

Schreibe auch, wer dich beraten oder gefördert hat, was und wo du ausgestellt, online präsentiert oder verkauft hast.