Atemschutzgeräteträger sind enorm wichtig für die Feuerwehr. Zudem ist es eine der spannendsten und auch anspruchsvollsten Aufgaben bei der Feuerwehr.

Grundsätzlich würde ich Dir empfehlen, es erst einmal zu versuchen. Sollte es dann nicht klappen, weil Du beispielsweise unter der Maske Angst bekommst, dann ist es halt so. Ich habe selbst einen Kameraden bei mir in der Wehr, der das ziemlich schnell festgestellt hat.

Auf der anderen Seite ist es aber auch so, dass Deine Teilnahme an dem Lehrgang für die Wehr bzw. Kommune mit ggfs. nicht ganz unerheblichen finanziellen Kosten verbunden ist (ggfs. Beschaffung entsprechender PSA, Tauglichkeitsuntersuchung, ggfs. Maskenbrille falls notwendig, Lehrgangsgebühren usw.).

Insofern solltest Du das Thema schnellstmöglich mit Deiner Wehrführung und/oder Deinem Atemschutzverantwortlichen besprechen.
Vielleicht gibt es die Möglichkeit, Deine Angst in einem Gespräch mit anderen erfahrenen AGT zu minimieren oder es besteht die Möglichkeit, dass Du ohne Lehrgang vorab in Deiner Wehr mal beaufsichtigt Gerät und Maske anlegst und ggfs. mal einen Teil der Übungsstrecke durchläuft um festzustellen, ob Du Dich überwinden kannst oder nicht.

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Also... in den wenigsten Kirchen brennen den ganzen Tag Kerzen. In unserer beispielsweise nur zu Gottesdiensten und anderen Veranstaltungen.

Und dann ist mir keine einzige Kirche bekannt, die unbewacht offen steht. Die Wahrscheinlichkeit von Vandalismus, Diebstahl usw. ist viel zu groß. Es wird bei einer offenen Kirche immer jemand anwesend sein, der aufpasst. Auch wenn der sich vielleicht im Hintergrund aufhält.

Zudem sind die Plätze, an denen Menschen in Kirchen Kerzen entzünden und aufstellen können in der Regel so beschaffen, dass sie nur sehr schwer einen größeren Brand auslösen können. Es handelt sich meist um Regale und Tische aus nicht brennbarem Material wie Eisen, die auf gepflastertem Boden stehen und um die herum sich nichts brennbares befindet.

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Naja... "sehr oft" - darüber lässt sich nun streiten. Brennende Kirchen sind insgesamt doch (glücklicherweise) eher selten.

Grundsätzlich ist es aber so, dass Bauarbeiten natürlich immer ein gewisses Risiko mit sich bringen. Da sind elektrische und motorisierte Geräte und Maschinen im Einsatz, die teilweise stark beansprucht werden. Es wir mit brennbaren Materialien hantiert, mit brennbaren Flüssigkeiten usw.
Dann kommen noch defekte Geräte, beschädigte Kabel, Unachtsamkeit von Mitarbeitern (Gleichgültigkeit, Sprachbarrieren, Zeitdruck, ...) usw. dazu. Und nach Feierabend hält sich dann meist niemand mehr im Gebäude auf. Ggfs. sind auch Dinge wie Brandmeldeanlagen, Sprinkleranlagen usw. aufgrund der Bauarbeiten außer Betrieb gesetzt.

Das gilt sicherlich für alle Baustellen... bei Kirchen kommt dann noch dazu, dass diese meist sehr alt sind. Jahrhundertealtes Holz beispielsweise, verwinkelte Bauweise und ggfs. im Laufe der Jahrhunderte nachträglich erfolgte Um- und Ausbauten, welche einen Brand begünstigen und Löscharbeiten erschweren sowie häufig das gänzliche Fehlen von baulichen Brandschutzmaßnahmen (die heute bei Neubauten vorgeschrieben wären).

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Auch wenn ich es persönlich sehr bedaure und der Meinung bin, dass solche Leute mit ihren Taten ihre Bürgerrechte verloren haben...

Du darfst rechtlich gesehen so gut wie gar nichts veröffentlichen. Keine Namen, keine persönlichen Daten wie Adressen, Telefonnummern usw. und auch keine Fotos. Also nichts, womit der oder die Personen identifiziert werden könnten.

Ohne rechtsgültige Verurteilung darfst Du sie nicht einmal öffentlich als pädophil bezeichnen, das wäre schon Verleumdung.

Wie sieht's aus wenn ich nur die Chatverläufe veröffentliche, 

Nein, auch das ist verboten. Nach einem BGH-Urteil (ZR 211/53) gilt:

Briefe oder sonstige private Aufzeichnungen dürfen in der Regel nicht ohne Zustimmung des noch lebenden Verfassers und nur in der vom Verfasser gebilligten Weise veröffentlicht werden Das folgt aus dem in Art 1 und 2 des Grundgesetzes verankerten Schutz der Persönlichkeit und gilt daher auch dann, wenn die Aufzeichnungen nicht die individuelle Formprägung aufweisen, die für einen Urheberrechtsschutz erforderlich ist.

Und schlussendlich ist Selbstjustiz kein guter Weg. Du solltest vielmehr alle gesammelten Beweise an die Polizei übergeben bzw. weiterleiten.

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Bzw man macht heute viel später sein Schulabschluss

Ist das heute anders? Einschulung mit 6 Jahren, dann 9 Jahre bis zum Hauptschulabschluss. Da sind dann nicht wenige erst 15 Jahre alt... und es gibt ja durchaus auch Schulabbrecher jeden Alters.

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Ich bin jetzt auch nicht wirklich der Fan von Sprachnachrichten, aber...

  1. der Empfänger kann die Nachricht dann abrufen, wann es ihm passt
  2. nicht jeder kann schnell tippen und gerade bei etwas längeren Mitteilungen geht die Sprachaufzeichnung schneller und einfacher als die Textnachricht
  3. Emotionen können mit Sprache deutlich besser rüber gebracht werden als mit reinen Textnachrichten
  4. ...
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Es gibt in Deutschland kein Fachabi! "Fachabi" wird nur umgangssprachlich für zwei ganz unterschiedliche Abschlüsse verwendet, nämlich

  • für die Fachhochschulreife und
  • für die fachgebundene Hochschulreife

Der Unterschied: Mit der Fachhochschulreife kannst Du alle an einer Fachhochschule angebotenen Studiengänge studieren, in der Regel aber nicht an einer Uni.
Mit der fachgebundenen Hochschulreife kannst Du Studiengänge eines bestimmten Fachbereichs an Fachhochschulen und Universitäten belegen.

Die Fachhochschulreife (schulischer Teil) erhältst Du normalerweise "automatisch", wenn Du in der gymnasialen Oberstufe die 11. Klasse (G8) bzw. 12. Klasse (G9) erfolgreich absolvierst.

Dies ist dann allerdings nur der schulische Teil. Um damit auch an einer Fachhochschule studieren zu können, benötigst Du noch den praktischen Teil der Fachhochschulreife. Diesen erhältst Du beispielsweise durch eine abgeschlossene Berufsausbildung, durch die Ableistung eines FSJ/FÖJ/Bufdi/FWD oder durch ein (je nach Bundesland) einhalb- oder einjähriges gelenktes Praktikum.

Beim Praktikum reicht kein normales Schulpraktikum, sondern das gelenkte Praktikum stellt besondere Anforderungen an den Praktikumsbetrieb und das Praktikum selbst, um als praktischer Teil angerechnet zu werden. Für Nordrhein-Westfalen beispielsweise findest Du Infos zum Praktikum hier (für die anderen Bundesländer müsstest Du entsprechend googeln oder in der Schule nachfragen):

https://www.bra.nrw.de/bildung-schule/schulformen-abschluesse/und-zuerkennung-der-fachhochschulreife/praktischer-teil-der-fachhochschulreife/praktikum-zum-erwerb-der-vollen-fachhochschulreife

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Ich bin Beamter und kann mir für solche Einsatzfälle Sonderurlaub genehmigen lassen.

Grundsätzlich hat das nichts mit Sonderurlaub zu tun. Nach den Feuerwehrgesetzen aller Bundesländer haben Arbeitgeber ihre ehrenamtlich tätigen Feuerwehrleute unter Weitergewährung des normalen Arbeitslohns/Gehalts für Feuerwehreinsätze freizustellen. Die Arbeitgeber haben dann wiederum die Möglichkeit, sich das weitergewährte Gehalt samt Nebenkosten auf Antrag von der Kommune erstatten zu lassen. Dies Freistellung muss auch nicht genehmigt werden sondern sie ist zu gewähren, sofern keine übergeordneten öffentlichen Interessen dem entgegen stehen.

Nun kam bei uns im Kollegenkreis das Thema auf, dass ich diesen aufgrund meiner Aufwandsentschädigung bei der FFW nicht nehmen darf, da ich ja quasi doppelt bezahlt werden würde.

Um was für eine Aufwandsentschädigung handelt es sich dabei? Eine Aufwandsentschädigung ist ja etwas, das zumindest teilweise einen entstandenen Aufwand tilgen soll. Beispielsweise bekommen Führungskräfte bei uns eine monatliche pauschale Aufwandsentschädigung, mit der z.B. Kosten für die Nutzung des privaten Telefons, Abnutzung privater Kleidung, Nutzung des privaten Pkw, Nutzung des privaten Computers, Verpflegung während dienstlicher Angelegenheiten, Kleinstausgaben usw. aufgefangen werden sollen. Ggfs. kann auch investierte Zeit als Aufwand gesehen werden.

Daher stellt sich die Frage, für was die Aufwandsentschädigung gezahlt wird bzw. welcher Aufwand damit ausgeglichen wird.

Wenn es hingegen eher eine Art "Lohn" ist, also eine Zahlung, obwohl gar kein Aufwand besteht (investierte Zeit kann hier ja nicht als Aufwand gelten, da das Gehalt ja weiter läuft), dann ist die Kritik der Kollegen schon irgendwo gerechtfertigt.

Gibt es Erfahrungen unter den FFWlern, wie das gehandhabt wird?

Nein, denn wie gesagt: Bei uns gibt es keine Aufwandsentschädigung für Einsatzstunden...

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Angst darf man als aktiver Feuerwehrmann/aktive Feuerwehrfrau nicht haben. Denn Angst lähmt und verhindert rationale Entscheidungen.

Respekt vor beispielsweise einem Feuer, vor den Fluten eines Flusses usw. hingegen sind nicht nur angebracht, sondern sorgen auch dafür, dass man nicht überstürzt und leichtsinnig handelt.

Und nein, ich habe keine Angst davor, nicht wieder nach Hause zu kommen. Hätte ich die, würde ich mein Ehrenamt bei der Feuerwehr an den Nagel hängen.
Aber ich vertraue auf meine Ausbildung, unsere Technik, meine Schutzbekleidung und darauf, dass meine Kameraden/innen genauso auf mich aufpassen, wie ich auf sie - und genau damit werden potentiell gefährliche Situationen beherrschbar.

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Wieso wird ein Mensch vom Inkasso trotz schwerer Krankheit so verachtet und terrorisiert die Eltern?

Durch einen schweren Unfall vor vielen Jahren, habe ich jetzt die Inkassobüro am Hals hängen. Es ist einfach schlimm wie sie einen behandeln und vor allem woher sie meine Daten her haben.

Sie rufen ständig meine Eltern an obwohl diese Nummer Geheim ist und sie nur wenige Menschen haben. Außerdem wohne ich dort nicht mehr. Wie kommen die nur auf die Nummer?

Wenn ich mit den Leuten reden, sind sie meistens nicht grade freundlich. Doch was man dort gesagt bekommt, ist unter aller würde. Ich sage denen, das in seit Jahren schwer krank bin und es noch lange dauert bis ich wieder arbeiten gehen kann. Dann wird mir gesagt das man mich nächsten Monat wieder anruft. Ich sage denen dann, wie ich in einem Monat wieder Gesund werden soll bei so einer Krankheit.

Dann sagt der Herr mir, ich sei so jung (35) und könnte jederzeit eine neue Arbeitsstelle anfangen und fügt noch hinzu er könne auch jede Woche anrufen.

Dabei hab ich der Firma grade erst einen Brief gesendet das mich der Amtsarzt für ein Jahr krank geschrieben hat.

Ich werde zwar wieder gesund, doch das wird noch viele Jahre dauern. Mein Ruhepuls ist bei 90 und sobald ich normal stehe ist er bei 100. Außerdem muss ich viele Medikamente einnehmen und hatte schon etliche Operationen. Ich fühle mich, als sei der ganze Körper kaputt. Man ist extrem schwach, kann keine Treppen steigen. Freizeitaktivitäten sind nur begrenzt möglich, früher überhaupt nicht. Dann muss ich auch meinen Körper achten. Ich habe einen festen Ablauf und wenn ich den nicht einhalte dann kriege ich z.B extreme Verstopfungen oder kann nicht schlafen. Die schmerzen sind ebenfalls teilweise sehr stark die ganze Zeit.

Das schlimme ist jedoch, das die einfach meine Konten Pfänden obwohl ich den Firmen jedes mal die ganzen Dokumente sende. Zwei mal hintereinander ist das nun schon passiert Am Anfang des Jahres. Ansonsten das letzte mal vor 3 Jahren. Das schlimme war, ich eröffne ein Konto und 2 Wochen später ist es gepfändet. Im Moment liege ich mit allen meinen Zahlungen deswegen im Rückstand. Zur Info: Da es ein Online Konto ist gibt es kein Pfändungsschutzkonto, denn ich kann es mir nicht leisten für ein Konto Geld auszugeben und muss an der Ecke sparen.

Meine Eltern haben auch keinen Nerven mehr von den ganzen anrufen.

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Ein wenig verdrehst Du hier die Tatsachen.

Sicherlich ist es tragisch, wenn Du so schwer erkrankt bist.

Letztendlich bist Du aber gewissen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen - und dass Deine Gläubiger ihr Geld haben wollen, das ist ja mehr als selbstverständlich. Auch dort hängen ggfs. Existenzen dran.

Und: "Aussitzen" macht die Sache ja nicht besser. Im Gegenteil: Je länger Du im Zahlungsrückstand bist, desto teurer wird es durch Zinsen, Gerichtskosten, Kosten für das Inkassounternehmen usw. - die Schulden lösen sich ja nicht einfach in Luft auf, nur weil Du krank und arbeitsunfähig bist.

Du solltest Dich, sofern noch nicht geschehen, unbedingt von jemand fachkundigem (Schuldnerberater) beraten lassen... es gibt da sicherlich Möglichkeiten, die besser sind als die Sache einfach zu ignorieren.

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Das nennt sich Patriotismus. Nach außen hin gezeigter Nationalstolz.

Das gab es in Deutschland durchaus auch. Im Kaiserreich, in der Weimarer Republik... in den 1930er Jahren haben die Nazis das dann auf die Spitze getrieben, um die Menschen für die Ideologie des dritten Reiches zu begeistern und auf den Krieg vorzubereiten. Überall Fahnen, Paraden, Märsche, der "Hitler-Gruß", Heldenkult usw.
Man sollte sich zu 100% mit dem Land, mit der Ideologie der Nazis identifizieren, man sollte das Gefühl haben, eine Einheit zu sein und bereit, für diese Einheit, für sein Land, für seine Familie und Kameraden einzustehen und notfalls sein Leben zu opfern.

Nach der Niederlage des Krieges haben die Siegermächte dann alles daran gesetzt, jede Art Nationalstolz bzw. Patriotismus in Deutschland zu zerstören um auszuschließen, dass sich so etwas wie zuvor wiederholt.

Den Deutschen wurde immer wieder vorgehalten, dass man Schuld am Krieg gewesen ist und man sich schon fast schämen müsse, Deutscher zu sein. Paraden, Märsche oder auch das Schwenken der Nationalflagge waren lange Zeit verpönt.

Und die nächsten zwei, drei Generationen bis heute haben es dann gar nicht mehr anders kennengelernt, so dass ein offen gezeigter Patriotismus wie in den USA in Deutschland eher fremd ist und "eigenartig" wirkt.

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Tatsächlich ist Bayern das einzige (!) Bundesland in Deutschland, dass auch für Schüler die Freistellung aufgrund der Tätigkeit in der Freiwilligen Feuerwehr regelt (§9 Abs. 4 BayFwG). Das betrifft allerdings ausdrücklich nur volljährige Schüler/innen:

Volljährige Schüler und Studenten sind während der Teilnahme an Einsätzen und für einen angemessenen Zeitraum danach von der Teilnahme am Unterricht und an Ausbildungsveranstaltungen befreit.

Da der Katastrophenfall ausgerufen wurde, gelten obendrein noch die Gesetze für den Katastrophenschutz, der unter bestimmten Voraussetzungen auch die Freistellung von KatS-Helfern ab 16 Jahren vorsieht, siehe https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2230_1_1_1_UK_045?hl=true

Letztendlich solltest Du das

a) mit Deinem Wehrleiter besprechen, wann und wieweit Du gebraucht wirst und eingesetzt werden darfst (Einsatzgrenzen bei Minderjährigkeit) und

b) das Gespräch mit der Klassenleitung oder Schulleitung zu suchen, um eine Abwesenheit auch in Abhängigkeit z.B. wichtiger Klassenarbeiten/Prüfungen usw. oder wichtiger Unterrichtsinhalte zu besprechen und zu vereinbaren.

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Also zunächst einmal: Es gibt in Deutschland kein "Fachabitur". Das Wort "Fachabitur" wird umgangssprachlich für zwei ganz unterschiedliche Schulabschlüsse verwendet, nämlich

  • für die Fachhochschulreife und
  • für die fachgebundene Hochschulreife

Kurz gesagt: Mit der Fachhochschulreife kannst Du alle an einer Fachhochschule angebotenen Studiengänge belegen, in der Regel jedoch nicht an einer Universität.
Mit der fachgebundenen Hochschulreife hingegen kannst Du Studiengänge eines bestimmten Fachbereichs an allen Fachhochschulen und Universitäten belegen.

Mit dem erfolgreichen Abschluss des 12. Jahrgangs (bei G9) bzw. des 11. Jahrgangs (bei G8) bekommt man automatisch den schulischen Teil der Fachhochschulreife zugesprochen. Dafür musst Du in der Regel nichts beantragen, Du musst Dir nur (falls das nicht automatisch erfolgt) von der Schule nach Abschluss des Schuljahres ein "Zeugnis der Fachhochschulreife (schulischer Teil)" ausstellen lassen.

Um damit dann studieren zu können, benötigt man noch den praktischen Teil. Dieser wird beispielsweise durch eine abgeschlossene Berufsausbildung, durch die Ableistung eines FSJ/FÖJ/Bufdi/FWD oder durch ein (je nach Bundesland) einhalb- oder einjähriges gelenktes Praktikum erreicht. Beim Praktikum bitte unbedingt darauf achten, dass es sich um ein gelenktes Praktikum handeln muss - das darf also kein einfaches Schülerpraktikum sein, sondern muss inhaltlich und organisatorisch bestimmten Anforderungen entsprechen. Hier musst Du Dich dann natürlich schon entsprechend bewerben, wobei man sicherlich auch kurzfristig noch Plätze für Ausbildung, Praktikum oder FSJ o.ä. ergattern kann.

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Nein, das Gymnasium ist schon schwerer bzw. anspruchsvoller.

Dennoch ist die Realschule für viele, die vom Gymnasium auf die Realschule wechseln, kein "Selbstgänger". Denn es ist ja nicht so, dass man auf der Realschule und dem Gymnasium parallel die selben Inhalte nur mit unterschiedlichem Schwierigkeitsgrad lernt, sondern Themen und Fächer sind auch anders aufgeteilt. D.h., die Mitschüler haben auf der Realschule vielleicht schon Themen behandelt, die auf dem Gymnasium erst später dran gekommen wären und die dem vom Gymnasium zur Realschule wechselnden Schüler nun fehlen bzw. die er dann nacharbeiten muss. Kommt natürlich immer auch darauf an, zu welchem Zeitpunkt (Jahrgang) man wechselt. In der 7. Klasse (Schuljahresende) ist ja quasi "Halbzeit" der Realschule. Das wäre daher sicherlich ein besserer Zeitpunkt, als beispielsweise erst in der 9. Klasse zu wechseln. Eine andere Möglichkeit wäre auch, die 7. Klasse auf der Realschule zu wiederholen, damit würde der Unterschied dann noch weiter schwinden.

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Uff... sorry - aber Dein Text ist wirklich schwer zu verstehen wenn man nicht weiß, worum es geht...

Also: Du bis im Rahmen Deines Ehrenamtes vier Tage lang im Einsatz gewesen... welche Organisation? Feuerwehr? Welches Bundesland? Das ist nicht ganz unwichtig, da beispielsweise für die Feuerwehr ganz andere Gesetze gelten als für HiOrgs usw., außerdem gibt es von Bundesland zu Bundesland Unterschiede, da Landesrecht.

Dann sprichst Du von Deinem "Chef"... ich dachte erst, es würde sich hierbei um Deinen Chef im zivilen Beruf handeln - nach mehrmaligem Durchlesen denke ich aber, Du meinst Deinen Vorgesetzten im Ehrenamt, richtig?

Wenn ja, dann

  • nein, das ist keine "Entlassung" - nur eine Mitteilung, dass Du in diesem (laufenden) Einsatz nicht mehr benötigt wirst. Die Gründe können vielfältig sein.
  • Inwiefern Du überhaupt aus dem Ehrenamt "entlassen" werden kannst, das hängt eben auch davon ab, um welches Ehrenamt es sich handelt, um welches Bundesland es sich handelt usw. - siehe oben.
  • Die Art und Weise ist sicher alles andere als optimal... wenn es sich aber um das Hochwasser handelt, dann hat Dein Vorgesetzter gerade dermaßen viel um die Ohren, dass er sich mit solchen Dingen tatsächlich nicht auch noch herumschlagen kann. Gespräch folgt dann später.
  • Was tun? Abwarten und ein Gespräch mit der Führungskraft führen, sobald die Situation es zulässt.
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Nein, hier im südlichen Schleswig-Holstein ist alles ok.

Da es bei uns keine Berge gibt sondern nur Flachland, sammelt sich das Wasser hier nicht in den Tälern, in denen sich im Süden ja häufig Städte und Dörfer befinden.
Wenn es hier mal zu Überflutungen kommt, dann eher in Folge einer Sturmflut - wobei hier Deiche, Sperrwerke usw. meist das Schlimmste verhindern.

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Wie fast jeder Beruf: Ja und nein.

Natürlich ist ein Sanitäter im Rettungsdienst immer gewissen Gefahren ausgesetzt... einerseits durch die Patienten (übertragbare Krankheiten, Gewalt), andererseits durch Dritte (z.B. falsch reagierende Verkehrsteilnehmer, Gewalt durch Dritte).

Wie in allen Berufen sind diese Gefahren bekannt und man versucht ihnen durch geeignete Maßnahmen wie Ausbildung, Schutzbekleidung, organisatorische Maßnahmen entgegenzuwirken, um die Gefahr gen Null zu minimieren.

Ein "Restrisiko" bleibt natürlich immer. Das ist aber wohl in jedem Beruf so.

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Es gibt in Deutschland mehr als 1 Million Feuerwehrleute (Berufseuerwehr, Freiwillige Feuerwehr), rund 280.000 Polizisten, fast 90.000 THW-Helfer, mehr als 80.000 Beschäftigte im Rettungsdienst und zusätzlich auch noch die Mitglieder der verschiedenen Hilfsorganisationen (DRK, ASB, MHD, JUH, DLRG, ...), welche ggfs. im Katastrophenschutz oder zur Verstärkung des Regelrettungsdienstes mit eingebunden sind.

Also insgesamt wohl mehr als 1,5 Mio. Einsatzkräfte.

Da kann es natürlich immer mal passieren, dass jemand während des Einsatzes oder Feuerwehrdienstes einen Herzinfarkt erleidet. Mir persönlich ist da ein Fall aus einer Nachbargemeinde bekannt, der aber schon mehr als 30 Jahre (und damit vor bevor ich selbst zur Feuerwehr kam) zurückliegt. Damals ist eine (ältere) Führungskraft während eines Großfeuers an einem Herzinfakt verstorben.

Tatsächlich ist ein Herzinfarkt aber nur in den seltensten Fällen auf den Einsatz direkt zurückzuführen. Hier liegt eigentlich immer eine bereits lange bestehende, vielleicht noch gar nicht entdeckte Schädigung des Herzens vor. Der finale Auslöser ist dann vielleicht der Einsatzstress gewesen - hätte aber genauso gut während des Sports, Radfahrens, während eines Streits oder eines spannenden Films auftreten können.

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