Ist sowas rechtens?
Das läßt sich alleine aufgrund Deiner Beschreibung nicht beurteilen.
Ich gebe aber zu, daß es komisch klingt.
Du kannst ja die Ärztekammer anrufen :)
Ist sowas rechtens?
Das läßt sich alleine aufgrund Deiner Beschreibung nicht beurteilen.
Ich gebe aber zu, daß es komisch klingt.
Du kannst ja die Ärztekammer anrufen :)
Stelle einen Antrag auf sog. Ortsabwesenheit für vierzehn Tage.
Als 21-jährige/r bei den Eltern lebend solltest Du auch Bürgergeld bekommen.
Dadurch würde das Kindergeld bei Dir angerechnet.
Da selbst wenn ich Teilzeit arbeiten gehe, das Jobcenter das erst meiner Mutter anrechnet
Das ist Quatsch.
Ich gehe schwarz arbeiten
Davon ist dringend abzuraten.
Was kann ich eurer Meinung nach tun?
Ist nicht relevant.
Du kannst Dich an eine Beratungsstelle vor Ort wenden bzw. an einen Fachanwalt für Sozialrecht:
https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe
Natürlich darf es das.
Ob es vor Gericht damit durchkommt, ist eine andere Frage :)
Wie wird die Rechnungslegung denn begründet?
Nicht jedes Problem läßt sich durch Paragrafen lösen :)
Wende Dich an den Klasselehrer, an die Schulleitung bzw. an Deine Erziehungsberechtigten.
Zum 31.07.2024.
Meiner Meinung nach Nein.
Wieso hat 1&1 eine Glasfaserleitung gelegt?
Ich habe den Eindruck, daß Du psychiatrischer Behandlung bedarfst.
Wenn die Polizei bei Dir (zu) viele "Selbstverteidigungsmittel" findet, wird sie Dir ggf. nicht glauben.
Aufgrund des Hausrechtes meiner Meinung nach Ja.
Dein Anwalt sollte das einschätzen können :)
Dann hätte er noch zur Arbeit fahren oder sich krankschreiben lassen müssen.
Bei 600 € Kaltmiete halte ich ein Wohngeld von 560 € für utopisch.
Die 70 € klingen mir da schon realistischer :)
Es sollte die tatsächliche Augenfarbe im Ausweis stehen :D
Menschnrechtsverletzungen gibt es überall auf der Welt.
Nicht nur in den USA.
Das hätte spätestens im Vorstellungsgespräch erwähnt werden müssen.
Soweit kein öffentliches Interesse besteht, soltest Du die Anzeige zurückziehen können.
Ich hoffe, daß Du dafür ins Gefängnis kommst.
Frage einfach die Chefin, wann Du stattdessen freimachen kannst.
Wenn Du Pech hast, gar nicht, aber bezahlt wird das Einspringen hoffentlich :)
Man feiert nicht krank, sondern ist es oder auch nicht.
Meiner Meinung nach müßte der Arbeitgeber zunächst wieder Lohnfortzahlung leisten.
Genauere Auskunft erteilt die zuständige Krankenkasse.
https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/bgh-obdachlosenunterkunft-im-teileigentum_258_487200.html