Siehe:
https://www.meinfilmlab.de/reisen-mit-film/
Du solltest darauf achten, dass der Film bei der Kontrolle nicht durch Röntgenstrahlung beschädigt wird.
Siehe:
https://www.meinfilmlab.de/reisen-mit-film/
Du solltest darauf achten, dass der Film bei der Kontrolle nicht durch Röntgenstrahlung beschädigt wird.
Ja, definitiv. Andernfalls gäbe es schon längst striktere Beschränkungen für Parteispenden und Lobbytätigkeiten von Abgeordneten.
Wende dich an das Jugendamt. In der akuten Situation, rufe die Polizei (110).
Entweder ganz oder gar nicht!
Soldaten zum Schutz von Menschenrechten (allen, aber primär zivilen) entsenden.
Das wird wahrscheinlich ein Schüler gewesen sein. Und Schüler sind unerfahren üblicherweise.
Insofern würde ich den Fall bei der Polizei anzeigen. Vielleicht schnappen die den irgendwann später und finden deine Kopfhörer bei ihm.
Nun, womöglich kam schon ein mündlicher Vorvertrag zustande. Aber wie sillst du das rechtssicher nachweisen?
Insofern darf er, ja.
Wenn du Beschuldigter im Strafverfahren bist (die Polizei sollte dir das gesagt haben, ansonsten bekämst du auch noch einmal Post dazu), dann solltest du dich nicht äußern, sondern einen Anwalt einschalten.
Ansonsten sähe ich dafür erst einmal keine Notwendigkeit, außer es würden z.B. Forderungen auf dich zukommen die du anzweifelst oder so etwas.
Ist es geschwollen? Wenn ja, dann würde ich einmal beim Arzt anrufen, damit der sich das zeitnah anschauen kann.
Gefärbtes Wasser kannst du selber herstellen.
Er hilft bei der Aufarbeitung des Traumas und der Verarbeitung des Erlebten.
Geh damit mal zum Arzt. Könnte eine Hernie sein oder etwas anderes, das sollte man abklären.
Abends ziehe ich die alte aus und morgens die frische an.
Vielleicht ist sie schlicht im Urlaub oder so?
Wenn dir das Fachabi für dein Studium reicht, dann würde ich dabei bleiben.
Am besten einfach Wasser trinken.
Wenn es für das Spiel relevant ist kommt das Adrenalin von ganz alleine.
Ja, nimm einfach Mal und schau, ob es hilft.
Nach ein paar Wochen sollte sich eine Besserung zeigen. Wenn nicht, dann hilft es nicht.
Zu weiteren Informationen, lese die Packungsbeilage oder frage deinen Arzt oder Apotheker.
Das Rückgaberecht hast du nur, wenn der Verkäufer Unternehmer ist und du Verbraucher bist.
Das kann dir dann der Verkäufer im Fernabsatzgeschäft nicht verweigern.
Wenn es medizinisch notwenig ist (bzw. die Kasse meint das als medizinisch notwenig anzusehen), dann zahlt das die Kasse würde ich sagen.
Sprich mit der Schulleitung, womöglich wissen die schon, wie man das regelt, da die das ab und zu auch von der Schule gemacht wird (z.B. bei Schulfesten oder so etwas).
Das dürfte davon abhängen, ob für Briefwahl und Urnenwahl verschiedene Wahlzettel verwendet werden.
Dürfte sich also nicht unbedingt (nur) nach Bundesland unterscheiden, sondern wohl auch von Wahl zu Wahl.
Aber im Zweifelsfalle würde ich raten, dem Wähler seinen Wahlzettel vernichten zu lassen und ihm dann einen neuen aushändigen.