Ich schließe mich den Vorrednern an.
Ein Auto NIE angemeldet verkaufen, bzw mitgeben. Du bist in der Verantwortung solange du als Halter eingetragen bist. Da ist es egal ob du deiner Versicherung schreibst. Einfach diese kündigen geht eh nicht! Nur bei Abmeldung erlischt diese automatisch.
Auch wenn du in den Kaufvertrag schreiben würdest, dass das Auto innerhalb von xxx Tagen umgemeldet sein muss: Wer garantiert dir, dass es auch gemacht wird? Erfahrung von Arbeitskollegen: Auto angemeldet verkauft, Käufer hat es 1 Jahr nicht umgemeldet. Versicherung, Kfz Steuer und Strafzettel gingen an ihn.
Wenn das Auto dann auch noch für kriminelle Zwecke mit deinem Kennzeichen verwendet wird, hast du wirklich ein Problem. Man kann in Leute leider nicht reinschauen...
Lange Rede, kurzer Sinn:
Abmelden, und mit Kurzzeitkennzeichen überführen lassen. Diese gibt es extra dafür.
Liebe Grüße