Was soll ich tun?
Einen Anwalt aufsuchen.
Mit räuberischen Erpressung ist nicht zu spaßen.
Was soll ich tun?
Einen Anwalt aufsuchen.
Mit räuberischen Erpressung ist nicht zu spaßen.
Das kommt darauf an.
Ich persönlich halte insbesondere Gleitzeit für unfassbar wertvoll, das ist mir mehr wert als eine Gehaltserhöhung von 200-300€. Auch Home-Office ist sicherlich fantastisch, auch wenn ich da nicht so der Typ für bin.
Wie kann ein kostenloses Abo dir "verkauft" werden? Das ist ein Widerspruch in sich.
Prinzipiell kann ein Verkäufer nicht einseitig die AGB ändern bzw. kann einer AGB Änderung widersprochen werden. Auch steht einem Verbraucher in diesem Falle üblicherweise ein Sonderkündigungsrecht zu.
In wie weit dies dann aber wirksam umgesetzt wird, ist eine Sache des Einzelfalles.
Zunächst wäre zu klären, welche Frist angemessen ist oder einzelvertraglich vereinbart wurde. Dafür ist wichtig ob es eine Reparatur in Form der Gewährleistung, Garantie oder einem Einzelvertrag war.
Erst danach kann man Fristsetzungen nachvollziehen oder beurteilen.
Zunächst wäre hier erstmal der Sachverhalt aufzuklären.
Wie kann mitgeliefertes Zubehör falsch sein und dies fällt erst nach Einbau auf? Das musst du erläutern. Erst danach kann man über vergebliche Aufwendungen nachdenken.
Wenn du bereits arbeitsunfähig bist und nicht über 3h täglich arbeiten kannst, gibt es keinen Anspruch auf Bürgergeld.
Netto ist das top. Brutto ist eher so semi.
Sicher, dann wird es eben ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.
Ab gar keinem Schnitt. Sowas gibt es - rechtlich - nicht.
Und du denkst, du kriegst jetzt noch einen dualen Studienplatz ab dem 01.08.2024? Das wird wohl nix, da sind jegliche Bewerbungsfristen schon um.
Einige Wochen solltest du - wie dir eben bereits mitgeteilt wurde - auf jeden Fall abwarten.
Ja, ein formloser Antrag ist ausreichend für die rückwirkende Zahlung.
Und bei wem ist die Schuld wenn der Antrag nicht angekommen ist.
Bei dir natürlich.
Bzw muss sich ein Amt nach einer gewissen Zeit melden und nachfragen wo der Antrag bleibt?
Nö
Ja, das Arbeitslosengeld gibt es rückwirkend. Das braucht aber einige Wochen und geht nicht von heute auf morgen.
Du holst dir Kontoauszüge und reichst die ein, was ist daran so schwer....
Nein. Das Widerrufsrecht steht dem Käufer zu.
Grundsätzlich hat das Recht der Hausbesitzer bzw. der Mieter. Das kann er dir übertragen, muss er aber nicht.
Nein. Bei der Erpressung handelt es sich um ein sogenanntes Offizialdelikt. Das bedeutet, dass eine solche Straftat durch die Strafverfolgungsbehörde (Staatsanwaltschaft) bei Kenntniserlangung von Amts wegen verfolgt wird.
Dann gibts entsprechende Auflagen das sowas zukünftig nicht mehr passiert.
Es gilt auch hier "ne bis in idem", lateinisch für "nicht zweimal in derselben Sache".
Aber hier fand noch gar keine "1. Bestrafung" statt, also kann entsprechend nun die Strafe erfolgen.
Sowohl als auch.