Einladung zum Gerichtsverfahren?

Ich habe heute einen Brief vom Gericht erhalten. Vor etwa einem Jahr habe ich kurz gesagt einer Person ein paar Schläge mit der flachen Hand ins Gesicht gegeben, und ihn aufgefordert mir seine JBL Musikbox zu geben. (Er meinte wenige Tage davor zu einer Person, das er mich "Barfuß Nachhause laufen lässt", wodurch ich so reagiert habe). Nun hat er mich danach angezeigt, ich musste zur Polizei und zur Jugendgerichtshilfe. Ich habe dort ein Schuldgeständnis abgelegt und Reue gezeigt. Ich habe ihm die Kosten der Musikbox zurück erstattet. Die Frau in der Jugendgerichtshilfe meinte das ich eigentlich einen guten Eindruck mache und sie denkt das es eine einmalige Sache von mir war, daher rät sie der Staatsanwaltschaft die Sache fallen zu lassen. Allerdings sollte ich nicht damit rechnen das sie fallen gelassen wird sondern Sozialstunden auf mich zukommen. Wie gesagt habe ich heute den Brief erhalten und bin jetzt völlig überfordert. Ich bin 17 Jahre alt, und habe keine Lust ins zu Gefängnis zu gehen da ich jetzt vor kurzem meinen Realschulabschluss absolviert habe und jetzt ins Berufsleben starten wollte. Außerdem habe ich mich etwas belesen, "Räuberische Erpressung" zählt als ein Verbrechen, also eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr. Noch dazu benötige ich einen Pflichtverteidiger. Allerdings weiß ich absolut nicht wie ich das bezahlen soll. Vorerst bezahlt ja die Staatskasse den Pflichtverteidiger, bei Unschuld bleibt das meines Wissens auch so. Allerdings bin ich ja nicht wirklich Unschuldig. Ich bereue das alles zutiefst und ich habe mich stark verändert seitdem. Ich bin auch nicht Vorbestraft und war/bin eigentlich nie gewalttätig gewesen. Wie gesagt habe ich ihn auch nicht übel hingerichtet sondern ihn nur wenige "Backpfeifen" ins Gesicht gegeben. Seine linke Gesichtshälfte war etwas gerötet und er klagte über kurzfristige Kopfschmerzen in seiner Aussage bei der Polizei.

Was soll ich tun? Wie verhalte ich mich im Gericht? Was soll ich sagen? Welche Kosten kommen auf mich zu und mit welcher Strafe könnte ich rechnen?

Ich danke für die Hilfe im voraus.

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Was soll ich tun?

Einen Anwalt aufsuchen.

Mit räuberischen Erpressung ist nicht zu spaßen.

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Das kommt darauf an.

Ich persönlich halte insbesondere Gleitzeit für unfassbar wertvoll, das ist mir mehr wert als eine Gehaltserhöhung von 200-300€. Auch Home-Office ist sicherlich fantastisch, auch wenn ich da nicht so der Typ für bin.

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Wie kann ein kostenloses Abo dir "verkauft" werden? Das ist ein Widerspruch in sich.

Prinzipiell kann ein Verkäufer nicht einseitig die AGB ändern bzw. kann einer AGB Änderung widersprochen werden. Auch steht einem Verbraucher in diesem Falle üblicherweise ein Sonderkündigungsrecht zu.

In wie weit dies dann aber wirksam umgesetzt wird, ist eine Sache des Einzelfalles.

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Zunächst wäre zu klären, welche Frist angemessen ist oder einzelvertraglich vereinbart wurde. Dafür ist wichtig ob es eine Reparatur in Form der Gewährleistung, Garantie oder einem Einzelvertrag war.

Erst danach kann man Fristsetzungen nachvollziehen oder beurteilen.

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Zunächst wäre hier erstmal der Sachverhalt aufzuklären.

Wie kann mitgeliefertes Zubehör falsch sein und dies fällt erst nach Einbau auf? Das musst du erläutern. Erst danach kann man über vergebliche Aufwendungen nachdenken.

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Wenn du bereits arbeitsunfähig bist und nicht über 3h täglich arbeiten kannst, gibt es keinen Anspruch auf Bürgergeld.

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Und du denkst, du kriegst jetzt noch einen dualen Studienplatz ab dem 01.08.2024? Das wird wohl nix, da sind jegliche Bewerbungsfristen schon um.

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Ja, ein formloser Antrag ist ausreichend für die rückwirkende Zahlung.

Und bei wem ist die Schuld wenn der Antrag nicht angekommen ist.

Bei dir natürlich.

Bzw muss sich ein Amt nach einer gewissen Zeit melden und nachfragen wo der Antrag bleibt?

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Nein. Bei der Erpressung handelt es sich um ein sogenanntes Offizialdelikt. Das bedeutet, dass eine solche Straftat durch die Strafverfolgungsbehörde (Staatsanwaltschaft) bei Kenntniserlangung von Amts wegen verfolgt wird.

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Es gilt auch hier "ne bis in idem", lateinisch für "nicht zweimal in derselben Sache".

Aber hier fand noch gar keine "1. Bestrafung" statt, also kann entsprechend nun die Strafe erfolgen.

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Sowohl als auch.

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