Die Einkommensminderung ist nachhaltig? Also wird es sich in den nächsten Wochen / Monaten nicht wieder ändern?

Dann schreibst du den anderen Elternteil an, dass sich dein Einkommen aufgrund der betrieblichen Änderung zum Thema Schichtarbeit geändert haben, legst die bereits vorhandenen Einkommensbelege in Kopie mit bei und benennst den Unterhaltsbetrag, der deiner Meinung nach nun zu zahlen wäre.

Je nach Altersstufe dürfte es sich dabei ja lediglich um eine Differenz von um die 25 EUR handeln, wenn du nun eine Stufe in der Düsseldorfer Tabelle runter gehst.

Wie hoch war dein bereinigtes Netto denn vorher und wie hoch wäre es jetzt? Und bedenke, dass wenn du nur einen Unterhaltsberechtigten hast, man dich auch eine Stufe höher einordnen könnte, da die Düsseldorfer Tabelle auf 2 Unterhaltsberechtigte ausgelegt ist.

Da es keinen Titel gibt, werdet ihr das Ganze intern regeln können / müssen. Wenn der andere Elternteil meint, das wäre so aber nicht richtig, dann steht es ihm frei einen entsprechenden Unterhaltstitel zu erwirken und damit natürlich auch die "professionelle" Beurteilung der Gesamtumstände.

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Dagegen

Wenn du nicht weißt was es ist, woher weißt du denn, ob man dafür oder dagegen sein kann?

Aber wie dem auch sei:

Ich bin komplett dagegen.

Theoretisch kann auch Deutschland aus der EU austreten (aber nicht ausgeschlossen werden), das Verfahren ist seit 2009 im EU-Vertrag geregelt. Die Bundesregierung würde dem EU-Rat der Mitgliedstaaten eine Austrittserklärung vorlegen, die den verfassungsrechtlichen Vorschriften entsprechen muss, eine Begründung ist nicht erforderlich. Dann wären regulär zwei Jahre Zeit für die Verhandlungen über ein Abkommen zu den künftigen Beziehungen, bis die Trennung vollzogen würde. Die Briten haben es mit dem Brexit-Referendum 2016 vorgemacht. Aber: Die Hürden sind in Deutschland höher als in Großbritannien und so hoch, dass die AfD selbst für den nicht absehbaren Fall einer Regierungsbeteiligung die EU-Mitgliedschaft kaum beenden könnte. Denn: Für den Dexit bräuchte es nicht nur ein Gesetz, es müsste erst das Grundgesetz mit Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und Bundesrat geändert werden.

https://www.morgenpost.de/politik/article241499680/Raus-aus-der-EU-Was-hinter-dem-Plan-der-AfD-steckt.html

Hat die AfD vielleicht vergessen ihren Wählern mitzuteilen....

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632 EUR plus Kindergeld 250 EUR = 882 EUR plus ggf. Unterhalt von den Eltern 48 EUR = 930 EUR.

Reicht das für eine Wohnung in München, Hamburg oder Berlin? Ich glaube mal eher nicht...

Dazu noch Essen, Trinken, Versicherungen, Fahrkarte Öffis, Strom usw.

Und sind überhaupt Möbel vorhanden? Ein Staubsauger, eine Waschmaschine, Geschirr usw.?

Vielleicht für ein Zimmer zur Untermiete oder ein WG Zimmer. Wobei man in Großstädten da auch reichlich für hinblättern muss. Im Randbezirk einer Großstadt? Ja, schon eher...

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WENN deine Eltern dich rauswerfen, dann wären sie auch zum Barunterhalt verpflichtet. Könnte allerdings an fehlender Leistungsfähigkeit scheitern.

Und dich bringt es ja auch null weiter, wenn du Zuhause rausfliegst und erstmal Monate ohne Geld dastehen würdest...

Eine Option wäre es dann sich an das Jobcenter zu wenden, die auch jungen Leuten unter 25 eine Wohnung finanzieren würden unter ganz bestimmten Voraussetzungen. Nützt dir nur auch nicht wirklich was, weil Wohnungen nicht an den Bäumen wachsen.

Also wäre es dringend anzuraten den Haussegen Zuhause irgendwie solange gerade zu biegen, bis man seine Ausbildung aufgenommen hat, die Probezeit dort überstanden hat und sich dann nach einer bezahlbaren Wohnung bzw. einem WG-Zimmer umsieht.

Ich fange nächsten Monat mit einem Minijob an und voraussichtlich im Oktober mit einer Ausbildung.

Du bist derzeit noch Schüler? Und was genau bedeutet "voraussichtlich"?

Und nur einen Minijob, weil du noch Schüler bist? Von dem Geld solltest du zumindest reichlich sparen, denn eine Wohnung bedeutet ja auch nicht nur Miete zahlen. Kaution, Möbel, Versicherungen, Handyvertrag, Erstausstattung wie Geschirr, Staubsauger, Waschmaschine usw.

Anspruch auf Wohngeld hast du übrigens nicht, da du bei einer Ausbildung dem Grunde nach Anspruch auf BAB oder BAföG (bei einer schulischen Ausbildung) hast.

Und das Kindergeld kannst du auch erst dann auf dich abzweigen lassen, wenn du eine eigene Meldeadresse hast und deine Eltern keinen Unterhalt in mindestens der Höhe des Kindergeldes zahlen.

Wie hoch wäre dann deine Ausbildungsvergütung ab Oktober?

Versuche irgendwie mit ihnen einen Deal auszuhandeln, dass du freiwillig nach der Probezeit gehst. Denn ansonsten sitzt du womöglich obdachlos unter der Brücke und das ist meistens nicht das, was Eltern sich für ihr Kind wünschen. Selbst dann nicht, wenn man gerade mal Probleme miteinander hat.

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Sorgerecht als Elternteil?

Bitte bis zum Ende lesen!

Triggerwarnung: "Gewalt" in der Familie und traurige Sachen

Pott Twist: Mir geht es der Zeit ganz gut, ich bekomme auch die nötige Hilfe. Es war aber ein langer Weg, und ich arbeite immer noch dran.

Folgende Situation:

Zwei Menschen schlafen miteinander; sie ist danach schwanger.

Es gibt 4 Optionen:

1: Die beiden Elternteile wollen das Kind haben (beste Optionen)

2: Die beiden Elternteile wollen das Kind nicht haben (ist auch ok)

Jetzt wird es spannend:

3: Sie will das Kind nicht, aber er will das Kind:

Die beste Option in dem Fall ist, dass Sie das Kind für ihn gebärt. Aber da Sie das Kind nicht haben will, sollte er die komplette Verantwortung übernehmen (Sorgerecht und Unterhalt).

Aber was ist, wenn sie das Kind nicht haben will? Kann der Vater irgendwas dagegen machen?

4: Sie will das Kind haben, aber der Vater nicht.

Kann der Vater was dagegen machen?

Ich habe es so verstanden, dass in dem Fall der Vater trotzdem die Verantwortung übernehmen muss sowie der Unterhalt.

Warum ist das so?

Mir würde gesagt: "So können die Männer ihren Spaß haben und dann abhauen."

Das hat mir eine ältere Person gesagt. Ich, M 21, finde es total fragwürdig.

Beim Sex haben beide Parteien Spaß, nicht nur der Mann. Beide Parteien übernehmen die Verantwortung, vielleicht ein Kind zu erzeugen.

Dann sollte man eben nicht mit jedem Geschlechtsverkehr haben, mit dem man keine Zukunft/ Familie vorhat.

Die große Frage ist dann, zum wessen Wohl das ist, dass ein Vater das Kind treffen muss und die Verantwortung übernehmen muss, nicht für das Kind, oder?

Der Vater wird das Kind nicht lieben.

Natürlich ist dieses Szenario eher selten. Aber mich hat dieses Szenario betroffen. Und ich kann euch sagen, dass es nicht zu meinem Wohl war. Ich musste dauernd anhören "ich sollte gar nicht geboren werden" und mir fehlte es an Liebe. Meinen Vater, der mich gehasst hat. Meine Mutter hasste ebenfalls, weil sie durch meinen Vater und deren Beziehung darunter litt.

Und ich hasste mich selbst (inzwischen weniger). Ich war das Problem (so dachte ich es damals). "Wäre ich bloß nicht geboren, mussten alle nicht darunter leiden" so dachte ich es damals immer. Sogar Suizidgedanken waren früher alltäglich.

Ich wohne schon seit 3 Jahren nicht mehr zu Hause. Ich bin früh nicht mehr dort zu wohnen. Ich bin früh, nicht mehr in einer Familie zu leben, wovon äußern alles gut aussah, aber innerlich total Arsch war. Das Verhältnis zu meinen Eltern ist schwierig. Die Narben sind tief, dass ich mich nicht richtig davon erhole. Jetzt habe ich dank so 'nen scheiß sogar ein paar Issues.

Meine Kindheit war Arsch. Da frage ich mich wieder, zum wessen Wohl ist das, ein Kind zu gebären, wobei ein Elternteil das Kind auf gar keinen Fall haben will und sehen will, aber es muss. NICHT für das Kind. Ich wünschte früher, dass meine Eltern sich treffen, dann lasse ich mich nur von einer Person heruntermachen.

Mir würde gesagt, es sei ein Gesetz. Liest euch dann das hier: "Vergewaltigung in der Ehe ist seit Juli 1997 strafbar". Bis dahin existierte kein Vergewaltigen in der Ehe. Völlig absurd. Das Gesetz ist manchmal nicht so gut, wie man es sich wünscht.

Die Frauen können solche Gesetze total ausnutzen (Option 4).

Nochmal, bei einem Geschlechtsverkehr haben beide Parteien Spaß. Nur die Frau hat mehr Konsequenzen, falls irgendwas schiefläuft, aber die Männer können ja nichts dafür (Ja verhüten, deswegen, falls es schiefläuft).

Warum muss, vor allem der Vater, die Verantwortung übernehmen? Das kann doch nur schieflaufen und zum Wohle des Kindes ist es auch nicht.

Was sagt ihr dazu? 

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Die Gesetze sind nun mal wie sie sind.

SIE Entscheidet am Ende alleine. Denn es ist ihr Körper. Und warum sollte sie für ihn ein Kind bekommen, welches sie nicht will? Zumal sie auch nicht von der Unterhaltspflicht entbunden werden kann. Mal abgesehen von den körperlichen Strapazen die eine Schwangerschaft mit sich bringen kann und den emotionalen Belastungen. Und Leihmutterschaft ist in Deutschland zudem auch noch verboten! Denn sie wäre ja im Grunde nichts anderes als eine Leihmutter nach deinen Vorstellungen.

Klar kann man sich als Mann aufregen, aber man sollte sich auch immer bewusst machen, dass er nicht gezwungen wird mit ihr ins Bett zu gehen um sich dann Option 1 bis 4 zu stellen.

Wie es bei dir gelaufen ist, ist natürlich komplett daneben von deinen Eltern. Aber das ist glücklicherweise ja auch nicht der Normalfall!

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Da dir dem Grunde nach ja BAB zusteht, auch wenn du nichts bekommen würdest aufgrund des Einkommens der Eltern, bekommst du kein Wohngeld.

Und nun wäre eben die Unterhaltspflicht der Eltern zu prüfen.

Aber da stellen sich zwei Probleme:

zum einen der "freiwillige" Auszug, der, wenn er nicht wirklich mit der Entfernung zum Ausbildungsplatz begründet werden kann, natürlich dazu führt, dass deine Mutter z.B. sagen kann, dass sie dir ja Zuhause Kost und Logis bietet und damit aus dem Unterhalt schon mal raus wäre.

Und Punkt 2 wäre die Ausbildung in Teilzeit. Denn du hast die Ausbildung zielstrebig und fleißig zu betreiben. Wäre also die Frage ob es ärztliche Gutachten gibt, die bestätigen würden, dass bei dir eine Ausbildung in Vollzeit tatsächlich nicht in Frage kommen würde. Aber auch dann die Frage aufwirft, was genau du gegen die psychischen Probleme tust! Und da könnte man durchaus argumentieren, dass du doch die Ausbildung unterbrechen könntest, dir einen stationären Therapieplatz suchst, zu 100% wieder hergestellt wirst um dann deine Ausbildung in Vollzeit zu beenden. Was einen zur Frage bringt, ob die Zeit der krankheitsbedingten Unterbrechung von den Eltern finanziell getragen werden müsste.

Du siehst also, es tun sich schon einige Fragezeichen auf und um anwaltliche Beratung wirst du kaum herum kommen um zu klären, inwieweit deine Eltern nun tatsächlich zum Unterhalt verpflichtet wären und ob sie überhaupt leistungsfähig sind. Denn nur weil sie für BAB bzw. BAföG zu "viel" verdienen, bedeutet das nicht, dass sie zwangsläufig auch nach BAB leistungsfähig wären.

Da du bereits 21 bist, ist das Jugendamt auch raus. Es bliebe also nur der Beratungsschein für den Anwalt, den du beim Amtsgericht bekommst. Oder eben das persönliche Gespräch mit den Eltern und der Nachfrage ob und inwieweit man dich finanziell "freiwillig" unterstützt.

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Mein Vater zahlt Unterhalt an mich das passt ihr nicht

Und warum geht sie nicht dagegen an? Der Unterhalt ist an sie zu zahlen, solange du minderjährig bist. Denn das ist weder Taschengeld noch dazu da, es anzusparen, sondern um deinen gesamten Bedarf zu decken!

Aber wie dem auch sei: ab 18 kannst du dann ausziehen, wenn du es dir leisten kannst... Sie muss dann übrigens keinen Unterhalt an dich zahlen, da sie dir Zuhause ja Kost und Logis bietet. Und dein Vater muss schon deswegen weniger zahlen, da ab dann das Kindergeld voll angerechnet wird.

Aber vielleicht unterstützt er dich ja freiwillig oder nimmt dich bei sich auf?!

Und btw.: wenn sie so schrecklich ist und du es psychisch dort nicht aushältst, dann geh zum Jugendamt und frage nach, ob die Möglichkeit besteht, dass man einen Platz für dich in einer Wohngruppe hat, wenn du nicht beim Vater leben kannst.

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Habe nämlich gehört, dass sie für einen Waffenstillstand im Nahen Osten sind...

Ja super... und dir in Deutschland bringt der Wunsch nun genau was?

Und Wunsch und Wirklichkeit sind da auch noch zwei verschiedene Dinge. Zumal man sich dann auch fragen muss, welchen Preis man bereit wäre zu zahlen für diesen Wunsch. Beim Krieg Ukraine - Russland wünscht sich das BSW auch Frieden. Vollständig auf Kosten der Ukrainer... Immer noch so toll?

Nur weil man irgendwelche Friedensphrasen drischt, bedeutet es ja nicht, dass die Partei insgesamt was taugt.

Also lies das komplette Wahlprogramm, vergleiche mit anderen Parteien, überlege was DIR wichtig ist, prüfe Punkt für Punkt auf Sinn und Durchführbarkeit und entscheide dann.

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Jetzt hat mir heute eine Kollegin erzählt, dass meine Chefin zu ihr meinte, dass ich ja nur noch Scheiße arbeiten würde.

Und das wäre so der Moment wo ich zum Arzt gehen würde und um ein Attest bitten würde, weil ich aus psychische Gründen da keineswegs mehr arbeiten wollen würde...

Deine Chefin kann das ja gerne so empfinden und selbst wen es den Tatsachen entspricht, so gibt es ihr noch lange nicht das Recht mit Anderen darüber rum zu tratschen. DAS ist ein absolutes Armutszeugnis für einen Vorgesetzten!

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Findet ihr die AfD gut?

Nein und auch hier wird einem jeden Tag aufs Neue bestätigt, warum man die nicht gut finden kann!

Anhänger von der AfD haben in der Regel genauso eine Opferhaltung wie die Partei und sind in der Sprache verroht, oberflächlich und unsachlich!

Alles besteht gefühlt nur noch aus Hass und Stammtischparolen. Und genauso geht die Partei selbst vor. Mit Polemik auf Wählerfang! Konkretes? Fehlanzeige! Feindbild schaffen, drauf hauen, fertig...

So und nun dürfen die "du bist doch links-grün" Pöbler wieder aus ihren Löchern kommen...

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Sie bekommen eh einen Brief, da sie ja zum Abzweigungsantrag befragt werden müssen. Denn wenn einer Unterhalt in Höhe von mindestens dem Kindergeld zahlt, dann wird dem Antrag auf Abzweigung nicht entsprochen.

Auch wenn du da "nein" ankreuzt, bedeutet es ja nicht, dass die Kindergeldkasse das als gegeben hin nimmt.

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Eine Studie der Emory University von 2013 hat herausgefunden, dass die Areale im Gehirn, die für das Verstehen anderer zuständig sind am stärksten am Tag des Lesens aktiviert sind, aber bis zu fünf Tage danach eine Wirkung des Romanlesens nachweisbar ist. Dass Lesen den Wortschatz und den sprachlichen Ausdruck erweitert, ist nichts Neues. Dass Leser von Belletristik aber deutlich besser abschneiden als Leser von Sachbüchern, ist dann doch überraschend. 

https://schreibenwirkt.de/warum-romane/

Mal abgesehen von der Kreativität, der Empathie, kommunikativer Fähigkeiten usw. Alles Dinge die man sich aneignet, wenn man auch mal Romane liest.

Aber dir steht es natürlich frei bei den Sachbüchern alleine zu bleiben. Das ist das Schöne an Büchern: Jeder sucht sich halt das aus, was ihm gefällt.

Und wenn es ein trivialer Liebesroman ist, der nur der reinen Unterhaltung dient und dich begleitet in eine Welt der Gefühle und auf die zwischenmenschlichen Ebene.

Im übrigen gibt es auch Romane die nicht nur einen fiktiven Inhalt haben. Wem also ein reines Sachbuch zu trocken ist...

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Andere Antwort...

Ich wüsste jetzt nicht, warum gegen Rechtsextremismus keine große Welle machen sollte. Nur weil die AfDler und ihre Fans aus ihrer unsäglichen Opferrolle nicht hinaus kommen und nicht hinaus kommen wollen und offensichtlich es ja auch immer wieder neue Gründe dafür gibt GEGEN die AfD zu argumentieren und klar zu machen wofür diese Partei eigentlich steht.

Und dieses alberne "die Grünen und Pädo..." ist so was von ausgelutscht, dass es eigentlich nur noch albern ist, das immer wieder hervor zu holen.

Ja, damals 1880...

Es wäre doch ein riesen Fortschritt, wenn die AfD mal weg vom Rechtsextremismus kommen würde, oder? Oder nicht Leute wie Höcke mal wieder vor Gericht stehen würden, weil Nazisprech ja so selbstverständlich in der AfD zu sein scheint. Oder Fälle wie von Krah und Co. erst gar nicht passieren würden.

Die Basis dort hätte sicherlich Interesse daran, dass die Partei sich mal langsam wieder auf das besinnt, was in der Gründung angedacht war. Aber die Führung scheinbar so ganz und gar nicht! Aber wer entscheidet den am Ende? Die Basis jedenfalls nicht...

Und btw.: die Medien berichten. Erstaunlich aber immer, wenn es gegen die AfD geht, dann sind die Medien böse, nicht neutral usw.

Aber wenn es was zu berichten gibt was die AfD für sich ausschlachten kann, dann dürfen genau diese Medien, die man doch so sehr verteufelt, herhalten. Mutet doch seltsam an, oder?

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Es kommt ja darauf an, was genau vereinbart worden ist! Und sie kann selbstverständlich alle 2 Jahre den Unterhalt neu festlegen lassen anhand des veränderten Einkommens von ihm, da sie das Recht hat alle 2 Jahre die Einkommensunterlagen von ihm zu prüfen. Ggf. auch vorher, wenn sie Kenntnis von einer Gehalterhöhung hat, die sie vermuten lässt, dass er nun nach einer anderen Stufe der Düsseldorfer Tabelle zahlen kann.

Und eine Vereinbarung die sich z.B. unterhalb des Mindestunterhaltes bzw. des Unterhaltes bewegt, den er nach seinem bereinigtem Netto tatsächlich zahlen müsste, ist ohnehin null und nichtig!

Sie kann sich auch, obwohl immer pünktlich gezahlt wurde, einen Unterhaltstitel holen. Denn das Kind hat darauf ebenfalls gesetzlichen Anspruch. Und den kann sie in Form einer Jugendamtsurkunde natürlich beim Jugendamt ausstellen lassen - über die Volljährigkeit des Kindes hinaus.

Er muss es nicht unterschreiben, läuft aber dann Gefahr sich vor Gericht wiederzufinden!

Die Frage ist also: um was genau geht es hier?

Was wurde vereinbart, liegt er mit der vereinbarten Summe tatsächlich bei dem Unterhalt den er laut DD-Tabelle zahlen müsste, wann wurde das letzte Mal sein Einkommen geprüft usw.

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Du machst dann nur den Minijob, weil...?

Wenn du Schüler bist, dann musst du nebenbei nicht arbeiten. Wobei es auf die Gesamtumstände ankommt, ob es dir zuzumuten wäre, um den Mindestunterhalt zu erbringen. Das Gleiche gilt, wenn du noch in Ausbildung bist und auch da nicht genug Ausbildungsvergütung hättest, um den Mindestunterhalt zu erbringen.

Dann wird sie Unterhaltsvorschuss erstmal beantragen müssen. In wenigen Ausnahmefällen könnte es auch sein, dass man eure Eltern (also auch ihre!) hinzu zieht um den Unterhalt für das Kind zu erbringen. Nur der Selbstbehalt der Großeltern ist hoch und die meisten Jugendämter bzw. die Unterhaltsvorschusskassen dürften dass auch nicht wirklich in Betracht ziehen.

Solltest du aber mit der Schule fertig sein und auch eine Erstausbildung bereits gemacht haben (was mit 18 eher unwahrscheinlich ist), dann reicht der Minijob ohnehin nicht! Dann würde man dir in fiktives Einkommen unterstellen, was du im erlernten Beruf verdienen könntest als Basis für den Unterhalt.

Und was ihre Aussage " sie möchte kein Kontakt zu mir & mich verlassen. Will das Kind aber mitnehmen & auch noch Unterhalt beziehen.." betrifft, so kann man dir nur dringend raten, dass du dich umgehend nach der Geburt um die gemeinsame Sorge bemühst! Es ist EUER Kind und wenn keine Kindeswohlgefährdung vorliegt, dann spricht auch nichts gegen die gemeinsame Sorge.

Da solltest du dir rechtzeitig anwaltlichen Rat holen um das in Gang zu bringen! Auch deswegen schon, um den Umgang mit dem Kind frühzeitig zu regeln.

Solche Mütter vergessen scheinbar immer gerne, dass das Kind nicht ihr Besitz ist und der Kindsvater ebenfalls das Recht hat das Kind zu sehen und das von Anbeginn!

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Mit dem Sorgerecht hat das nichts zu tun, sondern mit dem Betreuungsumfang.

In der Regel leistet ein Elternteil die Betreuung des Kindes fast vollumfänglich und der andere Elternteil übernimmt den Barunterhalt.

Und natürlich hat das Kind auch den Anspruch vom "Wohlstand" der Eltern zu profitieren. Dafür gibt es ja die Düsseldorfer Tabelle. Wer mehr verdient, zahlt mehr. Denn würde man mit dem anderen Elternteil zusammen leben, dann würde das Einkommen ja auch in die Beziehung einfließen und der Lebensstandard wäre entsprechend des Einkommens angepasst.

Es steht einem natürlich auch frei das Wechselmodell anzustreben. Aber selbst dann muss der besserverdienende Elternteil noch Unterhalt zahlen. Oder man nimmt das Kind ganz bei sich auf, dann muss der andere Elternteil den Unterhallt erbringen. Nur dann ist in der Regel auch nicht mehr mit einem Einkommen von 10000 EUR zu rechnen, da man mit Kind meist nicht Vollzeit arbeitet oder eben ein Kindermädchen oder sonstige Betreuung finanzieren müsste.

Es ist in der Tat nicht wirklich gerecht, dass man trotz erbrachter Betreuungsleistung (wenn sie nicht annähernd 50% ausmacht), trotz Unterhalt dann auch noch zahlen muss für die Zeit wo das Kind ja bei einem ist.

Daran wird gerade gearbeitet, so dass auch eine Betreuungsleistung von z.B. 30% Berücksichtigung finden könnte.

Und meinetwegen könnte dieses "Barunterhalt und Betreuungsunterhalt" auch spätestens in einem Alter von 16 Jahren des Kindes, abgeändert werden i "Beide zahlen Barunterhalt"... aber das geben unsere Gesetze derzeit nun mal nicht her.

Genauso wenig, wenn der betreuende Elternteil z.B. fremd betreut, selbst gutes Geld verdient und dennoch "kassiert"...

Aber am Ende einen komplett gerechten Dreh an die Sache zu bekommen ist nun mal mehr als schwierig!

Ach und übrigens: wenn das Kind nun 1 Jahr ist, man sich trennt, du tatsächlich ein bereinigtes Netto in Höhe von 10000 EUR hättest, dann darfst du nicht nur für das Kind zahlen, sondern auch für die Kindsmutter den Betreuungsunterhalt ;-).

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Wenn du ein Studium beginnen möchtest, dann wäre ohnehin vorrangig BAföG zu beantragen. Bei dem Antrag müssen die Eltern natürlich mitwirken. Tun sie es nicht, dann stellst du einen Antrag auf Vorausleistung. Damit bekommst du BAföG und das Amt "ärgert" sich dann mit den Eltern rum.

Was den Rauswurf betrifft: wenn du nicht freiwillig gehst, dann müsste der Elternteil Räumungsklage erheben. Die Polizei macht da null komma nix!

Aber du solltest natürlich über die Möglichkeit nachdenken, dir jetzt schon mal Schlafgelegenheiten zu suchen. Freunde, Bekannte, Verwandte die man im Fall der Fälle in Anspruch nehmen könnte.

ansonsten ist auch das Jugendamt für junge Leute bis 21 zuständig. Dort kann man aber nur noch beratend tätig werden, dich vor Gericht aber nicht mehr vertreten!

Aber vielleicht kann man dir dort noch Kontakte vermitteln für eine Unterbringung auf die Schnelle.

Die Kindergeldnummer und die zuständige Kindergeldkasse solltest du vorsichtshalber auch schon mal notieren. Denn wenn deine Eltern dir keinen Unterhalt zahlen in Höhe des Kindergeldes, du eine eigene Meldeadresse hast, ü 18 bist, dann kannst du einen Abzweigungsantrag auf das Kindergeld stellen.

Warum und wieso der Elternteil dich vor die Tür setzen will ist unklar. Aber vielleicht besteht die Möglichkeit die Differenzen irgendwie beizulegen um auch Zeit zu gewinnen.

Denn wenn BAföG voll bewilligt wird, dann könnte man sich auf die Suche nach einem WG Zimmer machen um auszuziehen und dann einen Änderungsantrag stellen um den vollen Satz BAföG zu erhalten. Zusammen mit dem Kindergeld wären das über 1000 EUR. Nebenjob vielleicht noch dazu und fertig!

Vielleicht beschwichtigt dies den Elternteil und er hält die Füße still, bis man wirklich ausziehen kann?!

Sollte aufgrund des Einkommens der Eltern allerdings kein BAföG gezahlt werden bzw. nicht der volle Satz, dann wäre wieder nach BGB zu prüfen, ob die Eltern für Unterhalt ran gezogen werden können. Dazu kann man bis 21 Jahre das Jugendamt bemühen. Lege die Eltern allerdings keine Einkommensunterlagen vor, dann ist das Jugendamt raus, da sie einen vor Gericht nicht vertreten können!

Dann wäre der Gang zum Amtsgericht für einen Beratungsschein anzuraten, mit dem man dann einen Anwalt für Familienrecht aufsucht.

Das Hinderliche an der ganzen Sache ist allerdings, dass sich ein Verfahren ewig hinziehen kann und man eben solange auch kein Geld hat!

Also: nochmal das sachliche Gespräch mit dem Elternteil suchen. BAföG beantragen, Bescheid abwarten, schon mal Nebenjob suchen, persönliche Unterlagen schon griffbereit haben, alternative Unterbringungsmöglichkeiten suchen usw.

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