Gar nicht.

Nach dem Urknall ist erst mal ziemlich viel anderes entstanden: Elementarteilchen, Atome und dann Wasserstoff, Wasserstoff, Wasserstoff, …

Aus Wasserstoff wurden die ersten Sterne, in den ersten Sternen entstanden die ersten, weiteren Elemente. Nach dem Vergehen der ersten Sterne entstanden wieder weitere Sterne, die noch (höhere) Elemente produzierten usw. usf. Unser Planetensystem ist erst nach mehreren Generationen anderer Sterne entstanden.

Aber dann war genug Material von Wasserstoff bis hin zu den schweren Metallen da, damit sich aus einer Ansammlung eine langsam zunehmend rotierende Akkretionsscheibe bilden konnte. In Herzen dieser Ansammlung sammelte sich immer mehr Wasserstoff, bis er so viel, so dicht und so heiß war, dass unsere Sonne entstanden ist. In den äußeren Bereichen sammelten sich die anderen Elemente und fingen an "Gesteinsbrocken" zu bilden, die dann wieder mit anderen zusammen kamen usw. usf. bis die Planeten entstanden sind.

Mal ganz vereinfacht beschrieben.

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Etwas schräge Beschreibung!

An Fronleichnam wird von den Gläubigen ein freudiges Fest gefeiert. Dabei werden teilweise noch heute ganze Dörfer heraus geputzt. Unter frohen Gesängen wird dann der wichtige Festgegenstand ausgeschmückt und besonders hervorgehoben (Monstranz, Baldachin), durch die Gemeinden getragen. Teilweise gibt es dafür noch heute extra aufgerichtete "Altäre" oder einfach Orte, an denen dann noch weitere Danklieder gesungen oder Segenswünsche gesprochen werden. Weil das so ein Fest ist und weil es so wichtig ist, wird der Weg zudem mit einem Blumenteppich bestreut.

Und die Obrigkeit? Die muss die schwere Monstranz überall lang schleppen, um es mal salopp zu sagen. Das Fest ist nicht für den Priester, der Priester ist für das Fest da.

Und nicht vergessen: Nach dem Fest ist vor dem Fest! Wenn der Gottesdienst vorbei ist, treffen sich alle zu Esssen, Trinken und Spielen und setzen bei Gesprächen usw. das Fest fort.

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Ist mein leben zu vollgepackt?

Ich habe mich für eine neue Ausbildung mit Mitte 30 entschieden.

Eine kurze Zusammenfassung meiner aktuellen Woche:

Ich gehe um 6 aus dem Haus und komme um kurz vor 18 Uhr nach Hause.

5 Tage die Woche. Mit Arbeit, Berufsschule und Fahrt und zurück komme ich, wenn es perfekt läuft, auf ca. 56 Stunden pro Woche. Leider habe ich nichts in der Nähe bekommen und wir haben halt schon ein Haus.

Mein Sohn ist letztes Jahr in der Ausbildung geboren worden, das heist nachdem ich zu Hause angekommen bin, kümmere ich mich bis gegen 8 um ihn, um meine Frau zu entlasten.

Danach muss ich entweder irgendwelche Dinge erledigen (nicht jeden Tag, aber im Schnitt kommt es hin) wie Rasen Mähen, oder Holz sägen, oder andere Baumaßnahmen oder Dinge die ums Haus gemacht werden müssen. Da geht für gewöhnlich noch Mal ne Stunde drauf. Dann muss ich meist noch lernen oder was anderes für die Schule machen und mein Tag endet eigentlich immer so gegen 22-23 Uhr. Klar kann ich zwischendrin auf der Arbeit Mal was anderes machen, wie jetzt gerade, das ist aber auch meist nicht so, da viel von mir erwartet wird.

Meine Frau macht mir auch schon Druck, weil sie damit auch nicht zufrieden ist, obwohl ich mich echt bemühe auch noch ihren Bedürfnissen zu genügen.

Da ich so schnell wie möglich fertig werden möchte mit der Ausbildung, habe ich die Verkürzung beantragt um in einem Dreiviertel Jahr fertig zu sein. Aber dazu muss ich einen gewissen Schnitt halten.

Das mir das Alles nicht gut tut merke ich selber, da das schon fast 2 Jahre so geht. Ich frage mich nur, ob ich mich anstelle, oder ob das einfach viel zu viel ist.

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Anderes

Was zu viel ist, entscheidest Du selbst. Fragst Du hier darum, um von der Verantwortung für Deine eigene Entscheidung entlastet zu werden?

Ansonsten: Sieht nach einem "normalen" Leben zu Zeiten der "Rushhour des Lebens" aus. Hier und da magst Du etwas "nachregeln" dürfen, aber im Großen und Ganzen: Sonst wäre es doch zu langweilig, oder?

Nachregeln:

Deine Frau sollte Dir nicht Druck machen oder machen müssen, redet doch gefälligst miteinander und entscheidet gemeinsam! Und ein Dreivierteljahr werdet ihr das durchziehen können – wenn es eine gemeinsame Sache ist.

Wenn Du merkst, es tut Dir körperlich nicht gut, dann nimm etwas Fahrt raus. Und um gleich ein Spielverderber zu sein: Alkohol raubt jede Menge Ressourcen. Genieße ihn und zelebriere das, aber gehe in der Menge runter (und höchstens alle drei Tage!).

Was Dich nicht direkt weiter bringt, aber "irgendwann" mal fertig sein muss, lege auf den Zeitstrahl: Plane, wann Du das ohne Not erledigen könntest. Bautätigkeit? Dass dürfte aktuell wohl etwas zurückstehen müssen. Aber: Bitte immer gemeinsam mit Deiner Partnerin besprechen!

Und zum Schluss: Ich freue mich, dass Du Dich noch zu einer Ausbildung entschlossen hast! Viel Erfolg!

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Meinung des Tages: „In allen 34 Punkten für schuldig befunden“ – wie bewertet Ihr das gegen Trump gefällte Urteil und sollte er weiterhin kandidieren (dürfen)?

Es ist ein historisches Ereignis: Noch nie in der US-amerikanischen Geschichte wurde ein Ex-Präsident wegen einer Straftat verurteilt – bis jetzt. Der umstrittene Ex-Präsident Donald Trump wurde in allen Punkten wegen der Verschleierung von Schweigegeld schuldig gesprochen.

Darum ging es im Prozess

Vorgeworfen wurde dem ehemaligen Präsidenten, dass er durch die Zahlung von 130.000 Dollar Schweigegeld im Jahr 2016 seinen Erfolg bei der Präsidentschaftswahl „verbessern“ wollte. Gehen sollte das Geld an eine Pornodarstellerin, die über ihre (angebliche) sexuelle Begegnung mit Trump auspacken wollte. Vorgeworfen wird dem ehemaligen Präsidenten nun, den Geldfluss unrechtmäßig verbucht zu haben.

Die zwölfköpfige Jury aus New York benötigte nur zwei Tage, bis sie ihr Urteil gefällt hatten – schuldig in allen Punkten. In insgesamt 34 Fällen hat die Jury Trump für die Verschleierung von Schweigegeldzahlungen verurteilt.

Trumps Reaktion

Als Schande und Schauprozess von einem korrupten Richter verurteile der Ex-Präsident die Geschehnisse und das Urteil gegen sich selbst. Er sei sich sicher, dass im November, bei den Wahlen, erst das wahrhaftige Urteil gefällt werden würde. Für Trump steht fest: Er selbst ist ein unschuldiger Mann.

Durch seine Anwälte wurde bereits angekündigt, dass sie in Berufung gehen werden. Dem ehemaligen Präsidenten könnte aufgrund des Urteils nun eine (höhere) Geld- oder sogar eine mehrjährige Freiheitsstrafe drohen. Letztere könnte vermutlich zur Bewährung ausgesetzt werden, da es sich bei allen Straftaten um welche aus der niedrigsten Kategorie im Bundesstaat New York handelt.

Trump kann weiterhin kandidieren

Es hört sich schon beinahe skurril an, dennoch ist es wahr: Sogar im Falle einer Haftstrafe könnte Trump aus dem Gefängnis heraus kandidieren.

Tatsächlich listet Artikel 2 der US-Verfassung nämlich nur drei Voraussetzungen auf, welche erfüllt werden müssen, um zum Präsidenten der Vereinigten Staaten gewählt werden zu können. Dabei muss die Person erstens in den USA geboren, zweitens mindestens 35 Jahre als sein und drittens mindestens 14 Jahre ihren Wohnsitz in den USA gehabt haben. Bereits 1992 kandidierte Lyndon LaRouche, der zu diesem Zeitpunkt im Gefängnis saß.

Zwei Ausnahmen gibt es allerdings: Niemand, der ein öffentliches Amt bekleidet, darf „an einem Aufstand oder Aufruhr“ gegen die Verfassung der Vereinigten Staaten „teilgenommen oder ihre Feinde unterstützt oder begünstigt“ haben. Obwohl nun vielen vermutlich direkt der Sturm auf das Kapitol vom 06. Januar 2021 einfallen dürfte, ist in keinem der Anklagepunkte der zum Teil noch ausstehenden Prozesse die Rede von einem „Aufstand“.

Neben dem aktuellen Urteil warten noch drei weitere strafrechtliche Fälle, in denen Trump angeklagt ist. In Miami dreht sich ein Prozess um die „unrechtmäßige Aufbewahrung geheimer Dokumente“, in Washington wird Trump „versuchte Wahlbeeinflussung“ vorgeworfen. In Georgia läuft dann das dritte Verfahren: Vorgeworfen wird Trump der Versuch, das dortige Wahlergebnis zu kippen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr das Urteil gegen den ehemaligen US-Präsidenten?
  • Denkt Ihr, dass es Auswirkungen auf seine derzeitige Kandidatur haben wird?
  • Sollte er weiterhin antreten (dürfen)?
  • Sollten vorbestrafte Kandidaten bei einer Präsidentschaftswahl grundsätzlich ausgeschlossen werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/trump-urteil-106.htmlhttps://www.stern.de/politik/ausland/donald-trump--die-reaktionen-auf-das-urteil-im-schweigegeld-prozess-34756928.htmlhttps://www.zeit.de/politik/ausland/2024-05/trump-urteil-schweigegeldprozess-faq-kandidaturhttps://www.rnd.de/politik/us-wahl-2024-kann-donald-trump-aus-dem-gefaengnis-praesident-werden-RHAGGXELWBCWRB7SB6K7S4KHII.htmlhttps://usa.usembassy.de/etexts/gov/gov-constitutiond.pdf

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Ich denke nicht, dass er weiter kandidieren sollte, denn ...
  • Wie bewertet Ihr das Urteil gegen den ehemaligen US-Präsidenten?

Ich bewerte nicht die Urteile von freien und unabhängigen Gerichten.

Ich kann eine Meinung zu einem Urteil haben, das Urteil ist aber erst einmal immer das Urteil.

Genau dieser Punkt wird von USA-Trump-Anhänger:innen immer ignoriert: Ein Urteilsspruch ist ein Urteilsspruch – und nicht die Aufforderung über eine Rechtmäßigkeit von Gerichtsentscheidungen zu diskutieren. Solange die Gerichte frei und unabhängig sind, was sie in den USA noch sind.

  • Denkt Ihr, dass es Auswirkungen auf seine derzeitige Kandidatur haben wird?

Nein. Trump ist "der Rest der Welt" doch völlig egal, er hat weder Ehre im Leib noch besitzt er im Kant'schen Sinne eine Moral. Er ist ein schlimmes Beispiel dafür, was passiert, wenn ein Narzisst und Egoist ein öffentlichkeitswirksames Amt erhält.

Trump wird immer weiter machen, egal, ob er damit die USA oder die ganze Wel tin Schutt und Asche legt.

  • Sollte er weiterhin antreten (dürfen)?

Zur Frage: Sollte er weiterhin antreten?

IMHO wird immer beschönigend von "Verschleierung von Schweigegeldzahlungen" gesprochen. Um es ganz klar zu sagen: Hier geht es um eine Schwarzgeldaffäre und nicht weniger. "Verschleierung von Zahlen" ist genau das, was bei Schwarzgeld passiert.

Und mit Schwarzgeld fängt der Niedergang jeglicher Rechtmäßigkeit an, sobald es dann noch zu Korruption kommt, kostet das auch ganz konkret Menschenleben.

Zur Frage des "Dürfens"?

Schauen wir zunächst in den "eigenen Vorgarten". Zur Bundestagswahl gilt:

Aktiv wahlberechtigt ist jeder Deutsche, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und irgendwann nach Erreichen des 14. Lebensjahr und innerhalb der letzten 25 Jahre mindestens drei Monate lang ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland (oder der Deutschen Demokratischen Republik) gelebt hat.
Ausgeschlossen vom aktiven  Wahlrecht sind lediglich Personen, denen das Wahlrecht von einem Gericht für zwei bis fünf Jahre unter bestimmten Voraussetzungen aufgrund politischer Straftaten entzogen wurde.

Und der zeitweise Entzug der Wählbarkeit kann richterlich (!) u. a. erfolgen wegen:

  • Verunglimpfung des Bundespräsidenten
  • Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen
  • Wahlbehinderung
  • Wahlfälschung

Und da hat sich "Herr Trump" ja durchaus betätigt, so weit ich es sehen kann. Achtung: Hier erfolgte noch keine rechtskräftige Verurteilung! Und es gilt die Unschuld des Angeklagten bis zur Feststellung der Schuld durch ein Gericht!

Zurück zur Frage: Solange kein weiteres Urteil ergeht, dürfte Trump auch noch bundesdeutschen Rechtsverständnis kandidieren. Das kann ihm rechtlich nicht verwehrt werden.

  • Sollten vorbestrafte Kandidaten bei einer Präsidentschaftswahl grundsätzlich ausgeschlossen werden?

Nein. Aus gutem Grund wird bei uns in der Bundesrepublik länglich die §§ 45, 92a, 101, 102, 108c, 108e, 109i StGB ausgelegt, damit gerade keine "Hexenjagd" gegen politisch unliebsame Personen stattfinden kann.

Und: Generell? Sowieso nicht: Bewerte die Handlung, nicht die Person! Wir strafen aufgrund von Fehlverhalten, nicht aufgrund von Persönlichkeiten. Letzte gilt sogar grundgesetzlich ausdrücklich nicht als Kriterium, wenn alle vor dem Recht gleich sein müssen! Ein Ausschluss kann nur zeitweise (dafür aber immer wieder) erfolgen!

–––

Was bleibt? Das US-Wahlrecht beschert uns ein Wettrennen zwischen zwei Kandidaten, die nach bundesrepublikanischen Gepflogenheiten gar keine Chance hätten. Error in system, don't blame the votes! Aber: Da könnte sich die USA ja mal dran machen, die Schwächen des eigenen Systems auszuräumen.

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???

Ich nehme mal an, die Klassenfahrt dauert eine Woche. Eine Woche Hamburg für 515 Tacken ist saugünstig. Das gilt auch noch, wenn das nur Halbpension wäre, zuhause würdest Du einen ähnlichen Betrag für Leben und Unterhalt aufbringen dürfen. (Na, nicht ganz, vlt. nur die Hälfte.)

Keine Ahnung, was ihr da unternehmen wollt, aber schon die kostenlosen Sachen in Hamburg von Grünanlange auf dem Heilig-Geist-Hochbunker bis hin zu Buslinienfähre durch den Hamburger Hafen (Linie 62) oder Besuch der Besucherterasse der Elbphilharmonie usw. usf. sind in fünf Tagen kaum alle abzufrühstücken. Kommen noch die unzähligen Attraktionen und Kultureinrichtungen mit kleinem Eintritt hinzu.

Woran Du aber messen willst, was sich wann für wieviel lohnt, ist mir nicht bekannt.

Aus meiner Sicht wäre das 'ne super Klassenfahrt.

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Alsooo … diese Frage schneidet das Thema der "Schwarzen Kunst" bzw. des guten Schriftsatzes an. ("Schwarze Kunst", weil die Bleilettern dunkel und die Druckfarbe schwarz war.)

Es gibt vier "Striche":

  • Geviertstrich (—) (in HTML: —): Dies ist der Spiegelstrich, welcher links am Seitenspiegel vor Aufzählungen steht.
  • Halbgeviertstrich (–) (–): Gedanken-, Strecken- und Bis-Strich (Strecke Hannover–Stuttgart, Betrag 3–5) und bei Geldbeträge (wie "1,–" bzw. "–,50")
  • Viertelgeviertstrich (-) (-/-): Trenn- und Ergänzungsstrich, liegt rechts unten auf der Tastatur
  • Minuszeichen (−) (−): Echtes Minuszeichen

Jede andere Verwendung eines Striches mag jede:r machen, wie er mag, aber es heißt im allgemeinen erst einmal: Nichts.

Mit solchen "Sonderlocken" sollte mensch sparsam umgehen, da es i. d. R. die Lesbarkeit und die Verständlichkeit verschlechtert.

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  1. Funktionieren die Tastenkombinationen nicht? Oder ist Dir nicht klar, was eine Tastenkombination ist? – Nach dem Kopieren des Textes, gehe in Power-Point und drücke die Befehlstaste neben der Leertaste und zugleich die Taste 'c'.
  2. Sollte das nicht funktionieren, gibt es zwei Optionen: Du kannst der Webseite bzw. dem Tab mit der Webseite erlauben, auf die Zwischenablage zuzugreifen. Dazu gehst Du in die Safari-Einstellungen zu den Einschränkungen (sechseckiges, rotes Schild), wählst Du Webseite und die richtigen Rechte aus.
  3. Oder Du öffnest Power-Point lokal: Dazu wählst Du im PowerPoint-Tab rechts oben die Schaltfläche Bearbeiten (mit dem Stift drauf), öffnest das Drop-Down-Menü und wählst "In Desktop-App öffnen".
  4. Oder Du speicherst die Datei lokal und öffnest sie mit Keynote. Geht auch. Später als PowerPoint wieder exporteren.
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Aber nicht exakt gerade, damit Striche zweier aufeinander folgender Päckchen gut unterscheidbar bleiben und nicht aus versehen das nachfolgende Päckchen schon als fünf-gestrichen gesehen wird. Das würde zu einem Zählfehler führen.

Solange wir im Bereich von sagen wir 20 sind, ist das alles unspannend. Aber wenn Du 200 Stimmzettel mit je einem Dutzend Kandidat:innen vor Dir hast und Dich auf keinen Fall verzählen darfst, musst Du einerseits platzsparend, also eng, schreiben und andererseits deutlich unterscheidbar notieren. Zudem musst Du ausreichend schnell sein, um auch beim Auszählen der anderen 100 Packen zu helfen.

Übersichtlichkeit, Fehlerfreiheit, Schnelligkeit auf dem Zählzettel, das fordert die Vierer-Packen hübsch parallel zu setzen, viele davon auf eine Zeile zu schreiben und den Fünfer-Strich deutlich nur für ein Päckchen zu setzen.

(Und was machen wir gegen Verzählen bei der Stimmauszählung? Ein zweites Team führt die gleiche Auszählung nochmal aus und beide Ergebnisse müssen übereinstimmen. Ansonsten: Redublio!)

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Nein es gibt keine Außerirdische

Nein, ich erwarte keine höheren oder gar intelligenten Lebensformen.

Die Abschätzungen zur Existenz anderer, höherer Lebensformen basieren auf der Drake-Formel o. a. m. und diese "Formeln" sind voller unbekannter Parameter, deren Wahl das Ergebnis allerdings erheblich beeinflusst. Es ist daher eher eine Frage der eigenen Intention, also dessen, was mensch als Ergebnis erhalten möchte, was dann als Ergebnis auch heraus kommt.

Hinzu kommt Fermis bekannte Frage: Wo sind sie denn alle nur?

Weiter besagt die große Anzahl an Sternen und davon ein Teil als Planetensystemen und davon ein Teil mit Planeten in der habitablen Zone noch nicht, dass auch ein Planet darunter wäre, der ähnlich stabile Bedingungen über einen langen Zeitraum wie die Erde hatte, existiert. Das Weltall ist kein Würfelbecher! Es laufen Prozesse in eine Richtung ab, es werden Vorbedingungen geschaffen, die nicht mehr "alles Mögliche ermöglichen", sondern die nur noch eine immer kleinere Auswahl an Ereignissen zulassen.

Extraterrestrische, höhere Lebensformen sind nicht ausgeschlossen, aber vielleicht sind wir doch allein.

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Stimmt nicht

Was heißt "es in der Schulz zu nichts bringen"? Wenn dies bedeutet, sich mit gar nichts und niemenschen befassen zu können, dann ist das eine sehr schlechte Prognose für denjenigen.

Dagegen: Wenn jemensch bspw. ohne Mittlere Reife von der Schule abgehen muss, hat er ggf. nur dort oder zu der Zeit nicht das richtige Lernen können, und sollte noch einmal durchstarten.

Ergo, so schwarz/weiß ist es mal wieder nicht. Wer "einmal" irgendwo an einer Schule es nicht geschafft hat, dem stehen weitere Wege offen. Wer "generell" und in vielen Anläufen es an keiner Schule schafft, dem sollte anders geholfen werden. Aber letztes würde ich nicht mehr als "ausreichende Möglichkeiten" bezeichnen.

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Sprechen wir lieber von tragischen Unfällen, etwa ein betagter Mensch, der sich vorm Kaminfeuer niederkniet, um es zu schüren, und dabei den Halt verliert.

Das sieht später so aus, als wäre es eine "Selbstentzündung" gewesen, war aber ein tragischer Unfall.

Im Besonderen gibt es keine Berichte von Selbstentzündung, die fernab von Feuerstätten oder sonst Geräten mit Feuer statt gefunden hätten.

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Was unternehmen? Viel! und dafür drei Wochen bleiben …

Für einen Tag und "die grüne und lebenslustige Seite!" von Paris könnte ich beisteuern:

  • Tageskarte für Métro (und Bus und RER) kaufen: Keine Fußwege und schon alleine die Métro ist immer wieder ein Erlebnis.
  • Dann: Haltestelle Université Paris VI und von dort in den Freiluft Skulpturengarten an der Seine.
  • Von dort weiter Seine flußaufwärts, (eher nachmittags/abends) am Ufer finden in kleinen amphitheaterartigen Rundungen spontane Tanzveranstaltungen statt.
  • Aber auch weiter in der Innenstadt lohnt es sich, an die Seine zu gehen, bspw. auf den "Berges de la Seine"

Nur ein paar Einwürfe hier, die Liste ließe sich unübersehbarweit fortsetzen.

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Bücher lieber verkaufen und Platz schaffen

Trenne Dich von dem, was Dir nur als "offene Aufgabe auf einer immer länger werdenden ToDo-Liste" zurück bleiben würde.

Und: Beim nächsten Leseanfall, entweder einfach wieder kaufen oder in die "Klinik für Lesewütige", eigentlich bekannt als Leihbücherei, begeben. 😎

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Führerschein

Die Führerscheinprüfung ist so konzipiert, dass sie ohne Vorbildung von allen potenziellen Verkehrsteilnehmer:innen bewältigt werden könnte. Gut, einfach soll sie auch nicht sein, denn sie muss ja die Komplexität des tatsächlichen Verkehrsgeschehens abbilden.

Dagegen fragt eine Abitur allgemeinbildendes Wissen auf Einstiegsniveau einer Hochschule ab (früher hieß es auch "Hochschulreife"). Das ist much more complex und auch mehrere Prüfungen über mehrere Stunden dürften alles andere als eine Prüfsituation auf der Straße sein.

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Die Theorie trifft eine exakte Voraussage, sie stimmt und weicht nicht von der Realität ab. Aber: Was genau wird ausgesagt? Das über alle Würfelwurfe und über eine sehr lange Zeit die Häufigkeit sich (nicht stetig) einem bestimmten Wert annähert, der sich aus der Aufteilung bspw. am Ereignisbaum errechnen lässt.

Die Theorie muss also auch richtig verstanden werden. Sie sagt gerade nicht, dass von 600 Würfelwürfe 100 eine Sechs ergeben. Die Stochastik trifft eine Aussage über den Zufall, sie bestimmt ihn nicht!

Und so bleibt das Leben spannend und voller Überraschungen – weit entfernt von jeglichem, langweiligen Determinismus.

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ja

Du lässt in der Beschreibung zwar alles drum herum aus, was zusätzlich Freude bringt, aber wäre doch unaufgeregt und eine gute Basis für mehr.

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Im Regelfall erfolgt eine Erhebung der Personalien und die Aufnahme des Verstosses zur weiteren, ggf. strafrechtlichen Verfolgung. Können die Personalien nicht glaubhaft belegt werden, wird häufig die Polizei hinzugebeten.

Wird ein Ticket erworben, so kann weiter gefahren werden. Das Ticket ist vom letzten Tarifpunkt oder dem vermuteten Startpunkt aus zu lösen.

Wird kein Ticket erworben, ist am nächsten Halt Schluss, ggf. mit Polizeibegleitung.

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Das ist ein Amateurfunkband.

Im Gegensatz zum Bürgerfunk (CB-Funk) mit zugelassenen Geräten und festeingestellten Kanälen ist der Amateurfunk ein lizensierter Experimentierfunk. Nach den Zuteilungen in den Bandplänen würde sich für die angestrebte Distanz bspw. das 2-m-Band anbieten (um die 144 MHz).

Um ein Amateurfunkzeugnis zu erwerben ist ein fester Fragenkatalog zu beantworten. Die Fragen sind öffentlich und können trainiert werden (und wer nicht "Mediziner" ist, wird sich eher um die Inhalte als um ein Auswendiglernen kümmern, für letzteres sind es doch ein wenig Viele).

Der Deutsche Amateur-Radio Club bietet Online-Lehrgänge an und ebenso Kurse vor Ort. (Eine Mitgliedschaft im DARC ist nicht Pflicht weder für die Prüfung, die nimmt die Bundesnetzbehörde ab, noch für den Betrieb, jede:r kann sich selbst versichern und informieren.) Die Prüfung ist IMHO für jede:n Mittelstufenschüler:in oder gestandene:n Hausfrau/-mann zu bestehen.

Als Lizenzinhaber darf jeglicher Experimentierfunk auf den Amateurfunkbändern betrieben werden (s. a. Bandpläne!). Neben der Ausrüstung sind bspw. für die Jahre 2017/2018 zusammen ca. 34 € für die Zuteilung der Lizenz und (der größere Anteil) für anteilige Mitfinanzierung der EMV-Messungen angefallen.

Sollte tatsächlich "Verkehr" auf einer Amateurfunkfrequenz ohne Lizenz gemacht werden, wird hier ein Bußgeld (immerhin im Extremfall 10'000 €) angedroht. Sender können prinzipiell angepeilt werden. Außerdem ist es Usus, zur Einschätzung der technischen Realisierung der Verbindung auch den eigenen Standort im Funkgespräch zu nennen.

Vielleicht interessierst Du Dich für den Erwerb einer Amateurfunklizenz.

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