Grundlose Passkontrolle der POLIZEI auf der Straße - erlaubt?

Liebe Community!

Kürzlich passierte mir Folgendes: ohne erkennbaren Grund wurde ich auf der Straße (auf dem Weg zum Supermarkt) - nicht unweit des von mir bewohnten Hauses - eines Abends plötzlich von 2 Polizeibeamten angehalten, die mich aufforderten, ihnen "meinen Personalausweis" zu zeigen!

Ich verweigerte dieses mit der "Begründung", sie "hätten kein Recht dazu"; außerdem wäre ich sehr in Eile" (weil ich unbedingt noch etwas zu trinken aus dem örtlcihen Supermarkt vor Ladenschluss brauchte!). Ich wollte dann weitergehen.

Doch die Beamten hinderten mich daran (obwohl ich ihnen sagte, dass ich noch "etwas Dringliches schnell zu erledigen" hätte!) auch mit der "Begründung", sie hätten "ein Recht darauf, meinen Personalausweis zu sehen"! (was ich bezweifel(t)e!).

Als ich weiterhin das nicht tat, fragten sie mich nach meinem Namen. - Diesen zu nennen, weigerte ich mich "mit dem gleichen Argument".

Daraufhin behaupteten die Beamten, "sie wären um Hilfe gerufen worden" von "Jemandem in der Nähe". - Und "Ob ich derjenige sei, weswegen sie gerufen" worden wären?!

Ich fragte sie, "wie sie darauf kämen"? ... und weigerte mich weiterhin, "persönl. Daten" von mir "grundlos" (?) an die Beamten weiterzugeben.

Als juristischer Laie gab ich jedoch zu, dass ich mich "in so einer "situation" nicht perfekt auskennen" würde: aus diesem Grund würde ich jetzt gerne "meinen Rechtsanwalt sprechen"; schon alleine, "weil ich mich dazu genötigt" sehen würde ... (ich gebe zu, dass ich mich hierbei auch ein wenig "in meinem Stolz verletzt gefühlt" habe).

Die Beamten "widersprachen" nicht. Als ich dann aber meine Rechtsschutzversicherung anrief, wollte Letztere natürlich "meinen Namen" wissen (damit ich "autorisiert" wäre als "Versicherungsmitglied"). - Hierzu bat ich die Beamten, "ein paar Meter mich von ihnen entfernen zu dürfen", damit "die Beamten meinen Namen nicht hören würden", - was mir jedoch "nicht gestattet" (!) wurde von den Beamten!

Währenddessen hielt der eine Beamte "Funkkontakt" mit der "Zentrale": kurz darauf kam ein zweites Polizeiauto, in dem ein weiterer Polizeibeamter saß, der ausstieg, und zu uns kam ... (obwohl ich "erkennbar unbewaffnet" war (während die beiden Polizisten natürlich (mit Pistole, u.a.) bewaffnet waren, sowie an der Schulter über "Videokameras" verfügten ...! ... und ich mich bei der ganzen Angelegenheit lediglich "auf mein Recht berief"!).

Daraufhin verzichtete ich auf den (weiteren) "Rechtsanwalts- Kontakt" (ich hatte schon angerufen), und da ich ja "Nichts zu befürchten" hätte, und endlich "weitergehen" wollte, ging ich auf die Beamten nun doch auf ihre Forderung ein (um nicht noch mehr Zeit zu verlieren), auch weil man mir gedroht hatte "mich mit auf die Wache (in einem Nachbarort!) zu nehmen - und legte ihnen meinen Personalausweis jetzt doch vor ...

Nachdem man mir den "pass" zurückgegeben hatte, durfte ich endlich weitergehen (allerdings war der Laden inzwischen geschlossen!). - Doch nicht bevor der "dritte Polizist" (s.o.) mir "zum Abschluss" noch - drohend! - erklärte: "Wenn Sie das noch mal machen, dann kriegen Sie aber Ärger!". (WOFÜR?!).

Kurz darauf bin ich dann wieder nach Hause gegangen.

Doch frage ich mich weiterhin: "War das Verhalten der Polizei korrekt?! Durften Sie mich einfach - als "zufälligen Passanten" - "am Weitergehen hindern" und - "Grundlos" - die "Vorlage meines Personalausweises von mir fordern?!". Und: Hätte mich die Polizei - bei meiner "anhaltenden Weigerung", ihnen hierbei "folge zu leisten" - tatsächlcih "mit auf die Wache nehmen" dürfen?! (was hätten Die dann mit mir da gemacht?!).

Und: hätte man wegen meines hierbei gezeigten "verweigernden Verhaltens" mir ein "Bußgeld" (o.ä.) "aufdrücken" können?!

(und was hätte die Polizei dann gemacht, wenn ich überhaupt keinen "Pass" dabei gehabt hätte?! (oder dieses einfach "unterstellt" hätte?!)).

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Doch frage ich mich weiterhin: "War das Verhalten der Polizei korrekt?!

Ja.

Durften Sie mich einfach - als "zufälligen Passanten" - "am Weitergehen hindern" und - "Grundlos" - die "Vorlage meines Personalausweises von mir fordern?

Es war nicht grundlos. Der Grund wurde dir genannt:

sie wären um Hilfe gerufen worden" von "Jemandem in der Nähe".

Ob dir persönlich der Grund nicht ausreicht, ist egal.

Hätte mich die Polizei - bei meiner "anhaltenden Weigerung", ihnen hierbei "folge zu leisten" - tatsächlcih "mit auf die Wache nehmen" dürfen?! (was hätten Die dann mit mir da gemacht?!)

Ja zur Identitätsfeststellung hätte man dich mit auf die Wache nehmen dürfen.

Hierzu bat ich die Beamten, "ein paar Meter mich von ihnen entfernen zu dürfen", damit "die Beamten meinen Namen nicht hören würden", - was mir jedoch "nicht gestattet" (!) wurde von den Beamten!

Ist ja auch logisch. Sonst würde jeder sagen sie Polizei soll Mal eben weggehen, weil man mit der Rechtsschutzversicherung telefoniert und dann die Flucht ergreifen, wenn sie Beamten nicht mehr in der direkten Nähe sind.

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muss ich als Kleinunternehmer, der die Kleinunternehmerregelung nutzt, auch die Differenzbesteuerung nutzen?

Nein. Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) und die Differenzbesteuerung (§ 25a UStG) schließen sich gegenseitig aus. Entweder du bist Kleinunternehmer oder du wendest die Differenzbesteuerung an.

Oder fällt diese weg, da ich sowieso keine Umsatzsteuer abführen muss?

Ja.

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Kaufe ganz TikTok für ein paar Milliarden € und entsperre dich dann selbst.

Sonst fällt mir nichts ein, wenn der Support nein sagt.

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Wird es immer schlimmer mit Steuern in Deutschland?

Nein.

Wenn superreich so wie gut keine steuern zahlen läuft was schief

Ein Glück, dass das in Deutschland nicht so ist.

Schon jetzt zahlen die reichsten 10% mehr als die Hälfte (54,8%) der gesamten Einkommensteuer: https://www.bpb.de/kurz-knapp/zahlen-und-fakten/soziale-situation-in-deutschland/61772/einkommensteueranteile/

Und diese Personen sind diejenigen, die fast 100% des Solidaritätszuschlags alleine tragen.

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Woher kommt denn diese Pauschale?

Aus dem Gesetz. Die wurde/wird im Jahr 2022 für alle ausgezahlt, die entsprechende Einkünfte hatten § 13, § 15, § 18, § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

Also, mir hat auf jeden Fall keiner 300 EUR überwiesen

Wenn sie bislang nicht ausgezahlt worden ist, erfolgt die Auszahlung mit dem Steuerbescheid. Das kannst du im Abrechnungsteil am Anfang erkennen.

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Kommt ganz darauf an, wie die Website genau funktioniert. Für mich klingt das nach einer gewerblichen Tätigkeit und nicht nach einem Angestelltenverhältnis.

Ein Gewerbe liegt dann vor, sobald die Punkte des § 15 Abs 2 S. 1 EStG erfüllt sind:

  • Nachhaltigkeit
  • Selbstständigkeit
  • Gewinnerzielungsabsicht
  • Beteiligung am allgemein wirtschaftlichen Verkehr

So lange du minderjährig bist, benötigst du neben der Zustimmung deiner Eltern auch dafür die Genehmigung des Familiengerichts, § 112 BGB.

Du musst innerhalb eines Monats ab dem ersten Tätigwerden ein Gewerbe anmelden, § 14 GewO, und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt übermitteln, § 138 AO.

Wann und ob Steuern fällig werden entscheidet sich erst später. Die Anmeldepflicht beginnt sofort.

Nach Ablauf des Jahres musst du die Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung und Gewinnermittlung elektronisch an das Finanzamt übermitteln (Abgabepflicht). Das alles von dir aus ohne Aufforderung durch das Finanzamt.

Eventuell Freibeträge ändern nichts an der Abgabepflicht der Steuererklärungen. Ohne diese kann das Finanzamt nämlich nicht prüfen, ob die eingehalten worden sind. Daher sind die Erklärungen immer abzugeben.

Einkommensteuer: Hier wird der Gewinn (Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben) versteuert. Gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte haben keinen eigenen Freibetrag. Es gibt den Grundfreibetrag und darin fließen alle deine Einkünfte mit ein. Auch dein zweites Gewerbe oder ein eventuell vorhandener Bruttoarbeitslohn oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder eine Rente zählt dort mit rein. Ein Minijob bildet davon jedoch eine Ausnahme, wenn dieser tatsächlich pauschal versteuert wird und dein Arbeitgeber diese pauschale Steuer abführt.

Gewerbesteuer: Die wird ebenfalls fällig auf den Gewinn. Allerdings wird hier ein Freibetrag von 24.500 € abgezogen.

Umsatzsteuer: So lange der Umsatz unter 22.000 € liegt, bist du Kleinunternehmer. Dann musst du keine Umsatzsteuer abführen, darfst aber auch keine Umsatzsteuer ausweisen und auch nicht die Vorsteuer ziehen.

Wenn du auf die Kleinunternehmerschaft verzichtest (daran wärst du 5 Jahre gebunden) oder dein Umsatz höher liegt, musst du auf die Verkäufe Umsatzsteuer abführen. Im Gegenzug kannst du für deine Einkäufe die Vorsteuer geltend machen.

Auch wenn du es widerrechtlich nicht angemeldet haben solltest oder das Gewerbe ohne ggf. notwendige Genehmigung des Familiengerichts betreibst, sind trotzdem die steuerlichen Pflichten zu erfüllen, § 40 AO.

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Das Finanzamt will die Steuerbescheinigung zu den Steuerabzugsbeträgen

Dann lies einmal die Überschrift von deinem Dokument. Dann wirst du sehen, dass das die Steuerbescheinigung ist. Denn genau so ist sie auch bezeichnet :)

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Sie hat ihn immer verziehen.

Das war der Fehler. Sie hätte direkt beim ersten Mal Schluss machen müssen. So denkt er: Ach die verzeiht mir eh schon wieder.

Mit jemandem der fremd geht macht man beziehungstechnisch kurzen Prozess.

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Im Jahr darf man ja nicht mehr als 6000 irgendwas verdienen um steuerfrei zu bleiben.

Der Grundfreibetrag für 2024 liegt bei 11.604 €.

Aber dennoch sind es maximal 538 im monat oder?

Die 538 € sind die Grenze für die Sozialversicherungen und nicht die Grenze für die Steuer. Steuern ≠ Sozialversicherungen. Lohnsteuer fällt im Jahr 2024 mit Steuerklasse 1 erst ab 1.358 € brutto an.

Oder dürfte ich zB in den 4 Wochen auch 2500 verdienen?

Darfst du. Dein Arbeitgeber muss bei dem Betrag aber Lohnsteuer abführen, da es mehr als 1.357 € sind. Die kannst du dir nach Ablauf des Kalenderjahres über eine Einkommensteuererklärung wieder zurück holen.

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Muss das nicht mein Steuerberater im Zuge des Jahresabschlusses 2022 nicht etwa mitmachen? Oder musste ich das machen?

Das kommt auf den Vertrag an, was du mit deinen Steuerberater an entgeltlichen Dienstleistungen ausgemacht hast. Den Vertrag mit deinem Steuerberater kennen wir nicht. Soll der Steuerberater das mitmachen, bekommt er auch eben mehr Honorar.

Wenn ich, woher weiß ich das?

Aus dem Gründerseminar, das man besucht haben sollte, bevor man ein Unternehmen gründet.

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Kriege ich ärger Steuererklärungen?
Passiert da jetzt was wenn ich zum Steuerberater ne Steuererklärung mache?

Nein. Die Adresse ist dem Finanzamt egal, da sie eh keine steuerliche Auswirkung hat. Das Finanzamt kann auch jederzeit in den Meldedaten sehen, dass du vorher an der alten Anschrift gemeldet war. Das hat vollen Zugriff auf die Daten des Einwohnermeldeamts.

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