Das ist eben das Risiko, wenn man als Privatverkäufer freiwillig (!) PayPal anbietet, obwohl man nur Nachteile davon hat.

Es bleibt Dir natürlich freigestellt, rechtlich gegen den Käufer vorzugehen.

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Das geht nicht.

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Du hast auf Dein Widerrufsrecht verzichtet und das ist auch durchaus zulässig.

Zahlst Du nicht, dann werden Mahnungen folgen, danach gibt's den gerichtlichen Mahnbescheid und dann kommt der Gerichtsvollzieher.

Deine Entscheidung.

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Gewerbe ist angemeldet und Du versteuerst Deine Einnahmen fein säuberlich?

Falls nicht, dünnes Eis, gaaanz dünnes Eis...

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Sorry, aber ich kann diesen verdammten Scheiß nicht mehr hören.

Das geht uns bei Dir ganz genauso, lieber Achmed.

Aber das Ende ist ja absehbar. 😉

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Wie bekomme ich mein Geld nun da wieder raus?

Wahrscheinlich gar nicht, da Du sicher nicht grenzüberschreitend nach GB oder gar nach China klagen wirst.

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Ein unbekannte brieftusteller mit Fahrrad hat bei mir geklingelt da ich keine Briefe erwarte habe ich nicht geöffnet...

Tja, das war ziemlich unclever...

Was wollte der man zustellen?

...und geht der Brief zum Absender zürück oder wird es erneut versucht zuzustellen ?

Das weiß hier niemand, lass Dich einfach überraschen.

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...und heimlich mein eigenes Buissnes starten...

Das wird nix.

Du bist minderjährig, also brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die Genehmigung des Familiengerichts.

Das Familiengericht prüft dabei sehr genau, ob Du die entsprechende Reife besitzt und über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um selbständig ein Gewerbe führen zu können.

Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Produkthaftung, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits ist bei einem solchen Vorhaben eine Grundvoraussetzung; und das wird vom Gericht auch geprüft.

Du musst außerdem einen Businessplan erstellen und vorlegen und auch Deine Schule wird um eine Stellungnahme gebeten.

Klicken: Gewerbeanmeldung für Minderjährige

Klicken: § 112 BGB - Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts

Auch als Minderjähriger solltest Du unbedingt vorher das hier besuchen, andernfalls wirst Du nämlich gnadenlos scheitern:

Klicken: Existenzgründerseminar           

Amazon, eBay und PayPal kannst Du als Minderjähriger übrigens vergessen, die sind alle ausnahmslos (!) ab 18.

Viel Erfolg!

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Bitteschön, 2 Sekunden mit Google:

https://beratung.de/recht/ratgeber/fuehrungszeugnis-beantragen-was-ist-zu-beachten_frmdzi

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/ZentraleRegister/Fuehrungszeugnis/Fuehrungszeugnis_node.html

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Sie möchte ihr Geld wieder und die Trompete zurück geben. Muss ich dem zustimmen?

Nein.

Sie hat sie abgeholt und sie hätte sie dabei prüfen können und auch müssen.

Und wer weiß, was sie innerhalb von 7 Wochen (!) damit angestellt hat.

Teil ihr das freundlich, aber unmissverständlich mit und lass Dich auf keinerlei weitere Diskussionen ein.

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Nun will ich das Geld wieder zurück erstattet haben.

Das wird nix.

Du kannst jetzt zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen, aber bis dahin musst Du bezahlen.

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Du musst der Vorladung nicht nachkommen.

Dann kommt die nächste Vorladung eben von der Staatsanwaltschaft, der musst Du dann nachkommen.

Die Strafe für einen Diebstahl lässt sich übrigens in Sekundenschnelle googeln:

Strafgesetzbuch (StGB), § 242 Diebstahl

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Bei Dir wird es vermutlich auf Sozialstunden hinauslaufen.

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