Üblicherweise nicht mehr. Die Fahrschulen hatten in der jüngeren Vergangenheit zu viel Ärger mit Fahrschülern, die unbedingt praktische Fahrstunden machen wollten, aber mangels Lernarbeit noch nichtmal die grundlegendsten Verkehrsregeln im Kopf hatten. Und nichtmal ein Problem darin sehen, weil Lernen muss man ja sowieso nur für die Prüfung und die macht man dann ja irgendwann...

So kann man keine sinnvollen Fahrstunden machen.

Deshalb sind die allermeisten Fahrschulen dazu übergegangen, praktische Fahrstunden erst zu machen wenn die Theorieprüfung bestanden wurde.

Und meines Wissens ist das in der neuen EU-Führerscheinverordnung, die dann irgendwann in Zukunft auch in deutsches Recht übernommen wird, so vorgesehen dass praktische Fahrstunden erst gemacht werden dürfen wenn die Theorieprüfung bestanden ist.

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Ja, ich habe schon ein paar Mal gemäht
und erfahren, dass viele Leute, die in der Stadt leben, noch nie Rasen mähen mussten

Hm, war für mich auch gerade ein WTF-Moment.

Aber wo ich's mir recht überlege: Seit ich bei meinen Eltern ausgezogen bin und in einer Mietwohnung lebe, habe ich auch keinen Rasen mehr gemäht.

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In Deutschland wäre für einen Nato-Austritt der Bundestag zuständig. Der sich aus Abgeordneten unterschiedlicher Parteien zusammensetzt, in dem Zahlenverhältnis wie es sich aus der Bundestagswahl ergibt.

Der Bundestag wählt eine Regierung und stimmt über Gesetze ab. Dafür sind natürlich Mehrheiten im Bundestag notwendig; da wir keine Parteien mehr haben, die im Alleingang eine solche Mehrheit zustande bekommen, müssen sich mehrere Parteien zusammenschließen um gemeinsam eine Mehrheit zu erreichen. Ist das ein fester Zusammenschluss für die Dauer der Legislaturperiode, nennt man das eine Koalition.

Heißt: Wenn eine Partei etwas umsetzen möchte, muss sie eine entsprechende Mehrheit im Bundestag zusammen bekommen. In der Regel, indem sie sich mit anderen Parteien zusammentut, die ebenfalls dafür stimmen wollen. Diese werden dafür natürlich ihre Bedingungen stellen; beispielsweise, dass dafür auch deren Projekten geholfen wird.

Eine Partei, die irgendwas umsetzen möchte, aber dafür keine Mehrheit im Bundestag zusammen bekommt, die kann es halt nicht umsetzen.

Und das wäre nach aktuellem Stand bei den Parteien der Fall, die einen Nato-Austritt befürworten.

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Wasser besteht aus Wassermolekülen. Diese Moleküle sind aus Wasserstoff- und Sauerstoffatomen zusammengesetzt und die Besonderheiten dieser Kombination machen die Eigenschaften von Wasser aus.

Das ist was komplett anderes, als wenn du Wasserstoffmoleküle und Sauerstoffmoleküle nebeneinander legst, also Wasserstoffgas und Sauerstoffgas miteinander mischst!

Dementsprechend kann man aus reinem Wasser, also einem Haufen H2O-Moleküle, keinen Sauerstoff entfernen.

Ja, man kann diese Moleküle elektrolytisch auftrennen, sodass man Wasserstoffgas und Sauerstoffgas erhält. Aber aber dabei werden H2O-Moleküle physisch zerstört. Du zerstörst Wasser. Es ist hinterher kein Wasser mehr. Sondern eben eine Mischung aus zwei Gasen. Die, wie dir sicherlich schon aufgefallen ist, sich völlig anders verhalten weil ihre Moleküle einfach anders sind als Wassermoleküle.

Ist in etwa so, als würdest du ein Auto in einen Schmelzofen werfen... das flüssige Metall, das unten raus fließt, würdest du auch nicht mehr als "Auto ohne Kunststoffteile" bezeichnen.

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Aber: Sauerstoffgas kann in Wasser gelöst werden. Also du hast einen Eimer voll H2O-Moleküle und dazwischen haben sich einige O2-Moleküle gemogelt. Alle Moleküle bleiben intakt! Aber dadurch, dass sie sich so einzeln in die große Wassermenge mogeln, entdeckt man sie nicht mehr. Genauso, wie du z.B. auch Zucker in Wasser lösen kannst, da haben sich dann halt Zuckermoleküle zwischen die H2O-Moleküle gemogelt und du siehst den Zucker nicht mehr.

So atmen übrigens Fische. Die können mit ihren Kiemen den gasförmigen Sauerstoff aus dem Wasser filtern.

Und das können wir Menschen technisch auch machen. Müssen wir sogar, weil z.B. hochentwickelte Dampfturbinen (in Kernkraftwerken, Kohlekraftwerken...) keinen Sauerstoff im Wasser vertragen. Würde die Leitungen korrodieren. Dazu kann man Wasser zum Beispiel mit Ultraschall beaufschlagen, unter Hitze vakuumieren oder man schüttet Chemikalien rein, die mit dem Sauerstoff reagieren und sich dann einfach unten im Wassergefäß ablagern.

Dann hat man sauerstofffreies Wasser. Was aber nicht bedeutet, dass du H2O-Moleküle ohne O hast, sondern dass keine O2-Moleküle mehr zwischen den H2O-Molekülen sind.

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Mit dem B-Führerschein darf man Fahrzeuge bis 3500 kg fahren. Das zulässige Gesamtgewicht des jeweiligen Wohnmobils ist auf jeden Fall in der Info übers jeweilige Fahrzeug enthalten.

Das sind i.d.R. solche Kastenwagen, es gibt aber auch kleine Kofferaufbauten die diese Gewichtsgrenze einhalten. Das sind also keine allzu großen Fahrzeuge und ihr werdet schwerlich was finden, das Platz für 5 Personen bietet - sowohl hinsichtlich der Schlafplätze, als auch hinsichtlich der Sitzplätze während der Fahrt.

Aufpassen bitte auch bei der Zuladung: Das Fahrzeug im 2. Link hat 600 kg Zuladung. Jetzt rechnet mal das "Lebendgewicht" von euch fünf Personen zusammen und was da an Gepäck, Lebensmitteln und Spielgerät noch mitkommen kann. Da könnte zwar ein Anhänger abhelfen (bei 750 kg geht einiges rein und darf jeder mit B-Führerschein ziehen), aber viele Miet-Wohnmobile haben keine Anhängerkupplung.

Also allgemein ein eher schwieriges Projekt.

Ich mache einen Alternativvorschlag: Versucht gar nicht erst, im Fahrzeug zu schlafen. Sondern mietet einen Kleinbus und geht damit zelten.

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Kann ich, wenn ich das kleinere nehme einfach den Sattel ein bisschen höher stellen und dann passt es?

Ja. Eben deshalb macht es wenig Sinn, allein auf die Rahmenhöhe zu schauen.

Betrachte es eher so, dass du die Wahl zwischen zwei Rahmengrößen hast, die das Potential haben dir zu passen.

Der wichtigste Unterschied wird die Länge des jeweiligen Rahmens sein. Die bestimmt, ob du eher gestreckt sitzt oder eher kompakt. Je nachdem, wie lang dein Oberkörper und deine Beine sind und wie deine Vorlieben und ggf. die Anforderungen deiner Bandscheiben sind, passt der kürzere oder der längere Rahmen besser.

ich bin 188cm groß und habe eine 94cm Schrittlänge

Das heißt, du hast für deine Größe eher etwas längere Beine. Was wiederum auch heißt, dass dein Oberkörper nicht allzu lang ist.

Wenn du ein eher günstiges Rad kaufen möchtest, gehe ich auch mal davon aus dass du es nicht auf sportliche Leistung und dementsprechend sportliche (gestreckte) Sitzposition anlegst, die auch eine höhere Körperspannung voraussetzen würde.

Deshalb denke ich, dass du mit dem kürzeren Rahmen, d.h. der kleineren von beiden Rahmengrößen, besser fährst.

weil ich vielleicht noch wachse. (Bin m/16)

Naja, wenn da noch was passiert wird das nicht in einem Rahmen sein, der eine andere Rahmengröße erfordert.

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Warum solltest du 60 Prüfungssimulationen brauchen?

Man macht zwischendurch mal ein paar davon, um den aktuellen Lernfortschritt zu überprüfen. Wenn man merkt, dass man noch nicht prüfungsbereit ist, lernt man eine Weile weiter und macht dann wieder ein paar Prüfungssimulationen um zu schauen, ob man jetzt bereit ist. Glaubst du wirklich, dass du diesen Ablauf mehr als 10x brauchst?

Kann die Fahrschule wieder freisetzen, damit ich weiter üben kann?

Prüfungssimulationen dienen nicht dem Üben! Sondern dem Überprüfen, ob man genug geübt hat!

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Die angegebenen SWS zählen nur die Lehrveranstaltungen.

Allerdings ist ein Studium eher so gedacht, dass der Student selbstständig lernt und die Lehrveranstaltungen nur ein Zusatzangebot dazu sind ;)

Deshalb solltest du allgemein davon ausgehen, dass die eigene Arbeitszeit außerhalb der Lehrveranstaltungen eher mehr ist als die Zeit, die du in Lehrveranstaltungen sitzt. Nicht nur Vor- und Nachbereitung der Vorlesungen, sondern auch z.B. Übungsaufgaben, Hausarbeiten, Vorbereitung von Referaten... und zum Ende des Semesters natürlich die Prüfungsvorbereitung.

Die 40 h Arbeitsaufwand pro Woche, mit denen ein Vollzeitstudium kalkuliert ist, sind in meinen Augen durchaus realistisch, wenn man es nicht auf Bestnoten anlegt. Wohlgemerkt: Zeitstunden und Pausen zählen nicht dazu.

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Ich hab gelesen, dass man max. 1L mit je 100ml mitnehmen darf. Gilt das auch für Sachen, die man in den Koffer legt oder nur für das Handgepäck?

Das betrifft nur das Handgepäck. Beim Aufgabegepäck darf nur allgemein nichts rein was gefährlich ist (z.B. brennbare Flüssigkeiten und Gase) und du musst halt ggf. schauen was du ins Zielland mitbringen darfst.

Zudem hab ich gelesen, dass Mascara auch bei den 1L dabei ist, stimmt das? Allgemein Schminke (Concealer, usw.)

Unter diese Regel fällt alles, was man an einen Spiegel schmieren könnte. Nennenswerte Mengen Schminke gehen also nur im Aufgabegepäck.

Kann ich einen elektrischen Rasierer und mein Glätteisen in den Koffer packen?

Alles was nen Lithium-Akku hat, muss ins Handgepäck. Ansonsten können Elektrogeräte natürlich in den Koffer.

Darf ich Hitzeschutz mit einpacken oder Sprühdeos in den Dosen?

Im Handgepäck max. 100 ml Gefäße, im Aufgabegepäck musst halt aufs Gewicht schauen.

Muss ich bei dieser Sicherheitskontrolle, bei der man durchgeht die Ohrringe und Ringe abnehmen?

Kommt auf die Kontrollstraße an. Körperscanner z.B. haben mit sowas gar kein Problem. Im Zweifel wird man's dir bei der Kontrolle sagen wie man es haben möchte und ggf. nachkontrollieren.

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Darf der E-Roller-Fahrer jetzt auf die linke Spur einordnen, für links abbiegen?

Er gefährdet dabei niemanden, die linke Spur ist frei, er kann in der Situation nicht überholt werden...

Also wüsste ich nicht, weshalb er es nicht dürfte. Es steht nirgends geschrieben, dass man auf den ersten zwei Metern der Abbiegespur auf diese wechseln muss.

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Ich würde vermuten, dass du dich bergauf beim angestrengten Treten nach vorne gebeugt hast, was mehr Druck auf den Damm und die dort liegenden Blutgefäße und Nervenbahnen gegeben hat.

Und dich bergab dann wieder entspannt hat, was auch den Damm entlastet.

Wenn du häufiger Schwierigkeiten mit Taubheit am Genital hast, probiere mal den Sattel vorne eine Winzigkeit runter zu neigen.

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Klar ist: In irgendeiner Form bist du für sie jemand Besonderes. Und es sollte nicht allzu schwer sein, zu unterscheiden ob im Positiven oder im Negativen.

Zeige ihr doch mal ganz demonstrativ, dass du auch sie anschaust, und dass du das positiv meinst. Also einfach mal sie anschauen, bis sie definitiv gemerkt hat dass du sie anschaust, und dabei lächeln. Sie wird bestimmt zurück lächeln.

Und dann halt je nach Mut und Gelegenheit entweder persönlich ansprechen oder anschreiben, dass du dich jedes Mal über ihr Lächeln freust und ob ihr euch mal treffen wollt.

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Ganz einfach: Nach aktuellem deutschen Recht sitzt ein Fahrer im Auto, der eine passende Fahrerlaubnis hat und die volle Verantwortung für die Fahrt trägt. Autonome Fahrfunktionen hin oder her.

Das wird auch noch lange so bleiben, weil es eben doch keine Seltenheit ist, dass die Straßenbedingungen mal so sind dass das autonome Auto nicht klarkommt und der Mensch übernehmen muss.

Und wenn es dann irgendwann so ist, dass man sich drauf verlassen kann dass das autonome Fahrzeug auch bei Wind und Schnee, ohne Seitenstrich, auf einer schmalen Straße wo man bei Gegenverkehr aufs Bankett muss usw. absolut sicher fährt, wird man sich eben eine Gesetzgebung ausdenken müssen, die deinen beschriebenen Fall abdeckt.

Da die Lobby der Automobilhersteller in Deutschland sehr stark ist, ist nicht anzunehmen dass wir ein Gesetz bekommen, das den Hersteller in der Verantwortung sieht was das Auto macht.

Also wird es wohl der Fahrzeugbesitzer sein, der dafür verantwortlich ist ob sein Auto jemanden umbringt oder nicht. Ob er nun drin sitzt oder nicht.

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Keiner weiß, ob es dir jetzt noch zeitlich für deine Wunschnote reicht. Es gibt Leute, die haben im Unterricht gut genug aufgepasst, dass sie das nötige Wissen sowieso drauf haben und eigentlich gar nichts mehr extra für die Klausur lernen müssen und es gibt Leute, die zur Klausur quasi den Unterricht der letzten drei Schuljahre aufarbeiten müssen, weil sie trotz Anwesenheit nichts mitbekommen haben.

Aber was klar ist:

  • Selbst wenn klar wäre, dass es nicht mehr reicht: Du kannst es nicht mehr ändern, also doch noch früher anfangen. Zeitreisen sind bisher nicht möglich.
  • Es wird nicht besser, wenn du nochmal ein paar Tage wartest mit dem Lernen.

Im Endeffekt hilft dir deine Frage also überhaupt nicht. Dir hilft nur, nicht noch länger zu warten.

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Am Ende geht es um Beschleunigungen. Je heftiger die wirkenden Beschleunigungen, desto schwerer die Verletzungen. Wie heftig die Beschleunigung ist, hängt davon ab über welche Strecke und auf welche Geschwindigkeit beschleunigt wird.

Wenn wir mal die Geschwindigkeit als fix annehmen, dann kommt es schlichtweg darauf an, über welche Strecke beschleunigt wird. Sprich: Gibt das Material unterm Kopf nach und verlängert dadurch die Beschleunigungsstrecke, oder gleibt es stabil und nimmt den Kopf wirklich schon in der allerersten tausendstel Sekunde voll mit.

So, und Autoblech ist an den Stellen, wo keine tragenden Elemente drunter sind, ganz schön dünn. Bei den meisten modernen Autos kannst du das Türblech oder das Dachblech mit der Hand sichtbar eindrücken. Eine Windschutzscheibe oder ein Panoramadach nicht. Also sind beim dünnen Blech weniger schlimme Verletzungen zu erwarten, weil es mehr nachgibt und dementsprechend die Beschleunigung weniger heftig ist. Dummerweise ist die vordere Dachkante ein strukturell verstärktes Teil des Autos. Sprich, da ist ein stabiler Querholm unter dem dünnen Blech, der verhindert dass dieses allzu weit nachgibt.

Und selbst wenn: 100 km/h sind so viel, da hilft es auch nicht mehr wenn das Blech beim Aufprall 10 cm nachgeben kann. Ergibt trotzdem eine Beschleunigung von über 3600 m/s², tödlich sind ca. 1000. Um da drunter zu kommen, müsste das Blech wenigstens 36 cm nachgeben.

Glas ist dann von Vorteil, wenn der aufprallende Kopf durchschlägt und sich das Verbundglas verformt (mehr als das Blech verformen würde) oder das einfache Glas splittert und dann gar keine Wirkung mehr hat (quasi eine Verformung bis in den Innenraum des Autos).

Dann ist ein Thema, ob der Mensch vielleicht schon an den Beinen und am Torso von der Stoßstange und der Motorhaube beschleunigt wird, sodass der Kopf gar nicht mehr mit so großer Beschleunigung (kleinere Geschwindigkeitsdifferenz) auf der Windschutzscheibe bzw. dem Dach aufschlägt. Gut für den Kopf, schlecht für die anderen Körperteile: das Becken z.B. mag einen Seitenaufprall überhaupt nicht und es drohen lebensgefährliche innere Blutungen bei einem Bruch. Ist aber für einen guten Rettungsdienst durchaus soweit beherrschbar. Die gebrochenen Beine und das gebrochene Becken, die den Menschen umbringen wenn ihm nicht geholfen wird, retten ihm ggf. das Leben weil der Kopf nicht katastrophal verletzt wird.

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Sowohl dafür, dass man ohne Fahrerlaubnis fährt, als auch dafür dass man jemanden ohne Fahrerlaubnis fahren lässt, ist jeweils eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vorgesehen.

Das ist der Rahmen, in dem der Richter seine Einzelfallentscheidung fällt.

Da kein Unglück passiert ist, niemand gefährdet wurde, vermutlich beide das erste Mal straffällig werden, ist es ziemlich unwahrscheinlich dass das Gericht die Option mit der Freiheitsstrafe zieht.

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Du sitzt einem Missverständnis auf:

Dass auf einem Einfädelungsstreifen schneller gefahren werden darf, ist keine Erlaubnis, rechts zu überholen!

Denn wenn du von einer anderen Straße kommst, auf dem Einfädelungsstreifen neben einem anderen landest und dann schneller fährst als dieser, überholst du ihn nicht. Du fährst schneller als er, du fährst an ihm vorbei, du scherst vor ihm ein - aber weil du vorher nicht hinter ihm gefahren bist, überholst du ihn nicht. Du fädelst dich nur in den fließenden Verkehr ein und hattest halt auf der Straße, von der du kommst, eine höhere Geschwindigkeit als auf der rechten Spur der Straße gefahren wird, auf die du wechselst.

In deinem Beispiel bist du aber vorher auf derselben Straße hinter dem Fahrzeug gefahren, an dem du vorbei kommen möchtest. Also überholst du es. Und dann bist du eben ganz schlichtweg bei § 5 Abs. 1 StVO:

Es ist links zu überholen.

Davon ab darfst du auch nicht von der durchgehenden Fahrbahn auf den Einfädelungsstreifen wechseln, denn ein Einfädelungsstreifen ist ein Einfädelungsstreifen ist keine Fahrbahn. Und gemäß § 2 Abs. 1 StVO ist nunmal die Fahrbahn zu benutzen.

Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte.

Du hast also außer im Rahmen des Einfädelns nichts auf dem Einfädelungsstreifen zu suchen.

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Und was soll dieses Verwirrspiel?

Unterstelle keine Böswilligkeit, wenn die Sache auch mit Dummheit erklärbar ist! (Hanlon's Razor)

Vermutlich ist die 70er Beschränkung dauerhaft wegen einer schlecht einsehbaren Einmündung oder so. Und jetzt gab es eben noch irgendwas, weshalb da temporär auf 50 km/h begrenzt werden musste (Feld-Parkplatz vom Dorffest oder so) und dabei wurde eben vergessen, das 70er Aufhebungsschild abzudecken bzw. so einen orangen Streifen drauf zu kleben.

Vergiss' nicht, dass solche temporären Beschilderungen oftmals vom Amt genehmigt werden und dann holten sich Vereinsmitglieder oder sonstwer die Schilder vom Bauhof, um sie dann nach bestem Benühen ungefähr so aufzustellen wie das Amt es in den Plan geschrieben hat. Dabei passieren Fehler.

Ich frage mich vor allem, wie schnell ich fahren darf, wenn die 70 km/h aufgehoben sind.
Gelten dann noch die 50 km/h oder schließt die Aufhebung langsamere Geschwindigkeiten mit ein?

Die 70 km/h sind aufgehoben, die 50 km/h nicht. Also gilt weiter 50 km/h.

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