Hallo, ich studiere in Österreich und bin jetzt in meinem 2 Semester und habe 11 ECTS (11SST)

soweit ich nachgelesen habe gelten bis zum September (für die Familienbeihilfe) „den Nachweis von 16 ECTS oder 8 SSt. bis zum 30. September des nächsten Studienjahres.“

Die ECTS habe ich noch nicht erreicht aber die SSt habe ich über 8. Bekomme ich meine Familienbeihilfe im September weitherhin (falls ich keine ects dazubekomme?)

Danke!!!