Sie darf dir keine Strafe geben.

Du musst dir selbst auch keine ausdenken.

Fall wegen der Hierarchie nicht darauf herein.

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Ich hab während der Schulzeit ein Spiel gespielt, dass konnte man über den ganzen Tag verteilt machen und darüber hinaus:

Ihr wählt alle Zettel. Es folgt eine Unterteilung in normale Bürger und Täter.

Keiner weiß, wer wer ist.

Und ihr macht eine Regel, ab wann es erlaubt ist, als Täter zuzuschlagen (wenn keiner in der Nähe ist etc.).

Ihr müsst dem Normalo dann euren Zettel vorzeigen und sagen,, du bist tod''.

Die anderen müssen herausfinden wer das war und jemanden anklagen.

Wenn jemand angeklagt würde, ist diese Person auch,, tot' '.

Wenn es der Täter war, Glückwunsch. Wenn nicht, Pech, dann sind die Ankläger auch tod.

Gewonnen hat die Mehrheit, die übrig bleibt, entweder Täter oder Normalos.

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Das Problem kenn ich. Ich glaube, dass kommt vom Älter werden. Bist du gerade Anfang 20?

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Du kannst dir ausrechnen, was dein Abitur Schnitt sein könnte mit einigen Rechnern, das hätte ich damals auch gemacht und es war tatsächlich nicht falsch, was dabei berechnet wird. Du gibst deine Noten ein und deine potenziell, realistischen Noten und was du als realistisch ansiehst, bezüglich deiner 4xPrüfungsnoten des Abitur.

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Kann man in Bayern überhaupt Sitzen bleiben bezüglich der Stufen 1-8?

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Hast du dich genötigt gefühlt?

Nett/Höflich ist es nicht, egal wer soetwas macht, weil wenn jemand länger braucht dann ist es so. Das hat sie zu akzeptieren.

In welchem Tonfall hat sie das gesagt?

Es ist zwar unangebracht so etwas zu tun, jedoch solltest du dich nicht unter Druck setzen lassen.

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Normalerweise sollte bspw. Cannabis noch lange im Blut nachweisbar sein. Je nach Intensität der eingenommen Substanz.

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1. Du brauchst Beweise, dass du gemobbt wirst, falls du es zur Anzeige bringen möchtest, aber bedenke: Du könntest gegebenfalls Probleme bekommen wenn:

Du heimliche Aufnahmen machst, unabhängig davon, ob es Ton oder Video Aufzeichnungen sind, wenn die Personen dir nicht ihr Einverständnis geben.

In der Schule wird grundsätzlich das Filmen nicht gestattet.

Es liegt in deinem Ermessen wie du vorgehst:

Möglichkeiten ohne,, handfeste Beweise'':

1. Du suchst dir Lehrer, die bezeugen was du sagst und redest mit denen,, tacheles' ', falls die sich weigern. Zeig denen, dass du nicht Ruhe gibst, bis sie nicht endlich korrekt handeln.

2. Du wendest dich an die Abteilung und oder Schulleitung und redest mit denen klartext.

3. Du schreibst der Schulbehörde.

Und: Hör auf den Mobbern in irgendeiner Weise entgegenzukommen. Lass dich nicht Knechten.

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https://online.punkte-abfragen.de/widerruf/?

Hallo ich hab gestern Abend zu schnell das Formular auf der Internetseite ausgefüllt und abgeschickt, ohne vorher Erfahrungsberichte zu lesen… dann kam auch schon sofort eine Rechnung von 29,99€ die ich bis zum 19.06. bezahlen soll.

Unter der Rechnung kann man dann das lesen:

Widerrufsbelehrung: Bei Erteilung des Auftrags wurde von Ihnen zur Kenntnis genommen, dass durch mit Beginn der Ausführung des Vertrags das Widerrufsrecht für diesen Auftrag erlischt. Mit Ihrer Zustimmung haben Sie aktiv auf das Widerrufsrecht verzichtet, sodass wir mit der Ausführung schon vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist beginnen können und Sie so schnellstmöglich Ihr personalisiertes Antragsformular erhalten.

Aber auf deren Homepage steht: Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (36media GmbH, Niederrheinstr. 180a, 40474 Düsseldorf, Deutschland, E-Mail: service@online.punkte-abfragen.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 

Soll ich die Rechnung ignorieren?

Ich habe natürlich schon eine Mail geschrieben die legen ein Muster-Formular sogar vor.

Bitte um Hilfe

vielen Dank

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Wenn du vom Widerrufsrecht Gebrauch machst, und das sehr schnell, kannst du die Rechnung ignorieren, da sie es ja rechtzeitig erhalten haben und dem schnell entgegen wirken können.

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Also, ja, gegebenfalls kann es stimmen, dass der Funk illegal abgehört wird,bzw.dass wird denen vorgeworfen.

Es gibt aber auch Kontaktpersonen aus den inneren Kreisen, die ihnen bescheid geben. Also zumindest gibt es so etwas in Deutschland.

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Das müssen wir die Produzenten, bzw. Hajime Isayama fragen. Es ist eigentlich fast immer so, dass es in Animes derartige Änderungen gibt. Es gibt bspw. bei Detektiv Conan bei den Teasern zu den Filmen, Szenen, die nie im Film gezeigt werden.

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Polzeidienstuntauglich Pdv300?

Hallo Leute,

ganz lange Geschichte bei mir ich weiß einfach nicht mehr weiter.

Habe mich für Sep 2023 bei der Landespolizei in Bw beworben lief alles top, bis ich im Januar 2023 zum Polizeiarzt musste. Man mir sagte ich solle zum Augenarzt etwas prüfen lassen. Dachte mir nichts bei, weil 21 Jahre jung dies das. Ende vom Lied war, das ich eine seltene angeborene Augenstörung seid Geburt habe, welche erst bei der Untersuchung überhaupt auffiel und man sagte 2 Monate vor Ausbildungsbeginn per Post untauglich gemäß Pdv 300 5.1.2. Das war sehr hart für mich ich dachte mir was solls weiter gehts.

Ich informierte mich, das beim Zoll andere Kriterien sind als bei der Polizei, also bewarb ich mich, bereitete mich top vor und bekam dann nach dem Interview eine Absage ich weiß nicht warum ich wusste wirklich alles, aber man wollte mir nicht sagen warum. Dann bewarb ich mich bei der Bundeswehr. Man diagnostizierte eine Nahezu uneingeschränkte Tauglichkeit außer Brandschutz und bekam dann aber leider keine Feldwebeleignung.

Ich bewarb mich danach bei der Bundespolizei, bestand alles, das Interview gut geeignet und dann hieß es wieder, Pdv 300 5.1.2.

Ich verstehe es einfach nicht. Irgendwie habe ich immer Pech, entweder macht ein Arzt einem einen Strich durch die Rechnung oder irgedwas anderes.

Wie kann ich denn bitte "Kriegstauglich" oder für den bewaffneten Zolldiensttauglich sein, aber für die Polizei nicht.

Meine Freunde die alle nur wegen mir zur Polizei wollten, wurden alle angenommen und ich wurde einfach nur aussortiert.

Ich arbeite als zivile Wache bei der Bundeswehr und alle denken ich wäre ein Idiot, dabei habe ich einfach nur ultra viel Pech, ich weiß einfach nicht mehr weiter.

kennt ihr irgendeine gute Alternative zur Polizei???

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Puh, haben sie dir nach deinem Interview beim Zoll nicht gesagt, wieso sie dich ablehnen? Ich kann einigermaßen nachvollziehen wie du dich fühlst.

Hast du vielleicht eine abgeschlossene Berufsausbildung im verwalten den oder kaufmännischen Bereich? Es gibt nämlich LKA's die Stellenausschreibungen ausschreiben, da kannst du vielleicht als Sachbearbeiter tätig sein und auch bei Hausdurchsuchungen dabei sein.

Aber wenn du unbedingt Waffenträger sein möchtest, fallen mir (vorerst) nur Polizei/Zoll und Bundeswehr ein.

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Hallo, deine Frage ist zwar etwas länger her, aber:

Asthma muss nicht unbedingt ein Ausschlusskriterium sein. Es kommt drauf an, es sind Einzelfallentscheidungen. Bist du sehr schwer daran erkrankt?

Bezüglich Zoll: Sie sind viel lockerer.

Aber bezüglich Polizei (Alternativen): Es gibt Alternativen, wie z.B. als Sachbearbeiter.

Manche LKA's schreiben Stellenausschreibungen aus, da kann man sogar Schwerbehinderte sein. Meistens werden Verwaltende/Büronahe/Kaufmännische Ausbildungen gefordert (bspw. in Hamburg).

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Jetzt habe ich ausversehen deine Frage geliket.

Es gibt keine Fehler, die von Seitens des Polizisten Rouven in diesem Vorfall begangen worden sind, wenn man sich den Kontext anschaut.

Er hat genau richtig gehandelt, wie es von einem Polizisten zu erwarten ist.

Du musst dir das Video aus der anderen Perspektive anschauen.

Dann siehst du, dass der Mann den er weggehalten hat, auf den raufenden Täter versucht hatte einzuschlagen.

Unabhängig davon, ob es erkennbar war, wer Täter ist oder nicht: Es ist genau richtig, Gewaltbereitschaft zu reduzieren so gut es geht. Das hat er in dem Moment gemacht.

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Also, als Beamter wird von einem eigentlich erwartet, dass man seinem Dienstherrn bis zur Pension unterliegt.

Aber: Wenn sich jemand dazu entscheidet, nach dem Abschluss aus dem Beamtenverhältnis auszuscheiden, geht das sicherlich.

Ich weiß nicht, ob du offiziell, aus formalen Gründen noch als Azubi/Student gillst, wenn du noch nicht vereidigt worden bist.

Würdest du dich vor Abschluss entscheiden, auszusteigen, müsstest du das Geld von deinem Dualen Studium zurükzahlen.

Ich weiß nicht, ob das Bundesweit gilt, aber, folgendes soll möglich sein:

Nach deinem Abschluss, also nach Vereidigung: Kannst du aussteigen und hast wahrscheinlich 3 Jahre Zeit zurückzukehren.

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Also jetzt z.B bezogen auf Polizei-Computer:

Im Kommissariat:

Bei der Polizei darf man nicht einfach so ohne Anlass, Daten abfragen.

Bei Verkehrskontrollen: können Sie im Vorfeld Kennzeichen checken.

Es müsste hierfür schon eine Grundlage geben, ansonsten könnte man mit einer Geldstrafe rechnen.

Bezüglich der Forensik,ob da andere Regeln gelten: Gute Frage....

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Wenn du der Meinung bist, dass die apolizei zu langsam gehandelt hat:

Nein, hat sie nicht. In anbetracht der Situation war ein präziser Schusswaffengebrauch nicht möglich, weil die Situation zu schnell ablief.

Das hat nichts damit zu tun, ob die Polizei schlecht ausgebildet ist, bezüglich des Schießens.

Hätten sie zu schnell geschossen, hätten sie andere getroffen.

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