Nein, das ist Wiederbetätigung und damit strafbar.
- Die Kontrolle eines mitgebeachten Behältnisses ist nie grundlos
- Auch in Österreich darf das nur die Polizei
- Du kannst dich beim Marktleiter beschweren.
Allerdings spricht nichts dagegen, mal schnell den Rucksack zu öffnen, wenn man nichts zu verbergen hat. Ich würde dich im Falle einer Weigerung festhalten und die Polizei rufen.
Hieran ändert auch der § 182 Abs. 3 StGB nichts. Dieser zielt auf reifverzögerte Jugendliche ab.
Eine Reifeverzögerung beim Jugendlichen ändert alles.
Einvernehmlicher Sex mit Jugendlichen ist erlaubt, wenn er einvernehmlich ist, keine Abhängigkeit ausgenutzt wird, kein Geld fließt, und keine Reifeverzögerung vorliegt.
Wenn es so weit käme, dass es auf deutschem Boden zu Kriegshandlungen kommt, dann haben wir einen globalen Krieg. Dem kannst du nicht entgehen. Nirgendwo.
Was haltet ihr von dieser Leben-nach dem Tod Theorie?
Nichts.
Versuche die Lücken mit etwas sinnvollem auszufüllen. 2 Jahre Knast kommt nicht gut, 2 Jahre Urlaub zur Selbstfindung ist besser.
Ob das für eine Anklage reicht, kann ich nicht beurteilen. Aber für eine Anzeige reicht das.
Ermittlungsverfahren stehen nie in einem Führungszeugnis. Im Führungszeugnis stehen abgeurteilte Straftaten ab einer bestimmten Höhe, oder alle Verurteilungen, wenn es mehr als eine gibt. Im Erweiterten Führungszeugnis stehen zusätzlich Sexualdelikte
Der Vorgesetzte hat Anspruch auf Gehorsam, der Befehl verletzt nicht die Menschenwürde und hat einen dienstlichen Zweck. Also ja, es ist ein rechtmäßiger Befehl und muss befolgt werden.
Allerdings ist eine Meinung kund zu tun, kein Befehl. Der müsste dann mündlich, schriftlich oder in anderer Form gegeben werden.
Etwa so: "Herr Gefreiter Müller, sie nutzen den Fahrstuhl zukünftig nicht, sie nehmen die Treppe."
Oder schriftlich am Aushang: "Der Fahrstuhl darf ab sofort von Lehrgangsteilnehmern nicht genutzt werden".
Den Befehl muss er übrigens nicht erklären.
Anzeigen kann man nur Straftaten. Dies ist keine Straftat.
Der Kriegsverbrecher Putin würde sagen: "Ich habe es euch ja gesagt, die Nato will die Vernichtung Russlands". Dann könnte er endlich "als Selbstverteidigung" eigene A-Waffen einsetzen.
Aber das Gedankenspiel wird nicht geschehen.
oder ernst gemeinte Aussage?
Nichts, was dieses Lügenmaul von sich gibt, kann geglaubt werden. Bis 2 Stunden vor dem Überfall auf die Ukraine behauptete der Kriegsverbrecher noch, dass er nicht die Absicht hätte, in der Ukraine einzumarschieten.
Dass du vieles noch nicht machen kannst, oder die Einwilligung der Erziehungsberechtigten brauchst.
Zumindest in den Ballungsräumen sind es zu viele.
Hochmechanisierte Kampfverbände gibt es eigentlich erst in modernen Streitkräften ab ca. 1970.
In der Bundeswehr beispielsweise müsste niemand marschieren, über so viel Transportkapazität verfügt die Truppe. Trotzdem wird Marschieren geübt für den Fall, dass die Fahrzeuge nicht zur Verfügung stehen.
Wie soll das vor der Wahl irgend jemand wissen? Alles vor der Wahl ist reine Spekulation.
Eines ist meiner Meinung nach sicher: die von der AfD geführten zahlreichen Umfragen hier auf GFN, nach denen die AfD mit hohen Zahlen immer ganz oben steht, weil die ganze braune Suppe sich dazu verabredet hat, wird sich nicht im tatsächlichen Wahlergebnis niederschlagen.
Nein, das ist nicht das Ende.
- Der Inhaber des Hausrechts darf frei entscheiden, wen er einlässt und wen nicht. Hier hat er entschieden, dass jemand, dem ein Schniedel zwischen den beiden großen Zehen hängt, nicht eingelassen wird.
- Der Betreiber allein entscheidet, mit wem er einen Vertrag abschließt.
Einer richterlichen Entscheidung würde ich tiefenentspannt entgegen sehen.
Beim Katasteramt.
Es kommt auf die Höhe an. Mein Boot und mein Wohnmobil würden größer werden, ich hätte einen eigenen Hubschrauber, das Dorf, in dem ich lebe, würde ich kaufen und die Durchfahrt verhindern.
Solange da zwischen den Beinen ein Schniedel hängt, hat derjenige an einem für Frauen reservierten Sportbereich nichts zu suchen.
Selbstverständlich gibt das vermeidbare Probleme, wenn optisch ein Mann zu Frauen in Duschen geht, in denen man überwiegend nackt ist. Es ist auch wenig sensibel, als MtW darauf zu bestehen, und die Diskriminierungskeule auszupacken. Ich glaube auch nicht, dass da auf dem Rechtswege irgend etwas zu machen ist, zumal der Hausrechtinhaber allein entscheidet, wer Zugang bekommt und wer nicht.