1. Die Kontrolle eines mitgebeachten Behältnisses ist nie grundlos
  2. Auch in Österreich darf das nur die Polizei
  3. Du kannst dich beim Marktleiter beschweren.

Allerdings spricht nichts dagegen, mal schnell den Rucksack zu öffnen, wenn man nichts zu verbergen hat. Ich würde dich im Falle einer Weigerung festhalten und die Polizei rufen.

...zur Antwort
Hieran ändert auch der § 182 Abs. 3 StGB nichts. Dieser zielt auf reifverzögerte Jugendliche ab.

Eine Reifeverzögerung beim Jugendlichen ändert alles.

Einvernehmlicher Sex mit Jugendlichen ist erlaubt, wenn er einvernehmlich ist, keine Abhängigkeit ausgenutzt wird, kein Geld fließt, und keine Reifeverzögerung vorliegt.

...zur Antwort

Wenn es so weit käme, dass es auf deutschem Boden zu Kriegshandlungen kommt, dann haben wir einen globalen Krieg. Dem kannst du nicht entgehen. Nirgendwo.

...zur Antwort

Ermittlungsverfahren stehen nie in einem Führungszeugnis. Im Führungszeugnis stehen abgeurteilte Straftaten ab einer bestimmten Höhe, oder alle Verurteilungen, wenn es mehr als eine gibt. Im Erweiterten Führungszeugnis stehen zusätzlich Sexualdelikte

...zur Antwort

Der Vorgesetzte hat Anspruch auf Gehorsam, der Befehl verletzt nicht die Menschenwürde und hat einen dienstlichen Zweck. Also ja, es ist ein rechtmäßiger Befehl und muss befolgt werden.

Allerdings ist eine Meinung kund zu tun, kein Befehl. Der müsste dann mündlich, schriftlich oder in anderer Form gegeben werden.

Etwa so: "Herr Gefreiter Müller, sie nutzen den Fahrstuhl zukünftig nicht, sie nehmen die Treppe."

Oder schriftlich am Aushang: "Der Fahrstuhl darf ab sofort von Lehrgangsteilnehmern nicht genutzt werden".

Den Befehl muss er übrigens nicht erklären.

...zur Antwort

Hochmechanisierte Kampfverbände gibt es eigentlich erst in modernen Streitkräften ab ca. 1970.

In der Bundeswehr beispielsweise müsste niemand marschieren, über so viel Transportkapazität verfügt die Truppe. Trotzdem wird Marschieren geübt für den Fall, dass die Fahrzeuge nicht zur Verfügung stehen.

...zur Antwort

Wie soll das vor der Wahl irgend jemand wissen? Alles vor der Wahl ist reine Spekulation.

Eines ist meiner Meinung nach sicher: die von der AfD geführten zahlreichen Umfragen hier auf GFN, nach denen die AfD mit hohen Zahlen immer ganz oben steht, weil die ganze braune Suppe sich dazu verabredet hat, wird sich nicht im tatsächlichen Wahlergebnis niederschlagen.

...zur Antwort

Nein, das ist nicht das Ende.

  1. Der Inhaber des Hausrechts darf frei entscheiden, wen er einlässt und wen nicht. Hier hat er entschieden, dass jemand, dem ein Schniedel zwischen den beiden großen Zehen hängt, nicht eingelassen wird.
  2. Der Betreiber allein entscheidet, mit wem er einen Vertrag abschließt.

Einer richterlichen Entscheidung würde ich tiefenentspannt entgegen sehen.

...zur Antwort
Meinung des Tages: Transfrau wird von einem Frauen-Fitnessstudio abgewiesen – wie schätzt Ihr den Fall ein, der womöglich vor Gericht landen wird?

Frauen-Fitnessstudios sind keine Seltenheit mehr, man findet sie vermutlich an mehreren Stellen in den meisten größeren Städten. In Erlangen allerdings sorgte eines dieser Studios nun für Schlagzeilen. Eine als Mann geborene Frau wollte Mitglied in einem Studio werden. Die 28-jährige ist als Frau anerkannt, hat aber noch keine geschlechtsangleichende Operation gemacht. Das Fitnessstudio verwehrte ihr die Mitgliedschaft. Daraufhin wandte sie sich an die Antidiskriminierungsstelle. 

Das fordert die Antidiskriminierungsstelle 

Das Fitnessstudio erhielt von der oben genannten Institution eine dreiseitige Stellungnahme. Darin wird unter anderem erwähnt, dass die Frau, der die Mitgliedschaft verwehrt wurde, zivilrechtliche Schritte erwägt. Weiter plädiert die Antidiskriminierungsstelle für eine einvernehmliche Lösung. Der Vorschlag: Eine Entschädigung in Höhe von 1.000 Euro soll das Studio aufgrund der erlittenen Persönlichkeitsverletzung zahlen. Es wird auch erwähnt, dass die Betroffene sogar auf Nutzung von Duschen und Umkleiden verzichtet. 

Reaktion des Fitnessstudios 

Das Studio erteilte der Aufforderung der Antidiskriminierungsstelle eine mehr als deutliche Absage. So erklärte etwa der Anwalt des Studios, dass wenn dann ein Gericht entscheiden müsse, ob überhaupt eine Diskriminierung vorliegen würde. Weiter sieht er nicht, dass es im Aufgabenbereich der Antidiskriminierungsstelle liegen würde, etwaige Entschädigungsansprüche geltend zu machen. In seinen Augen ist das lediglich eine Anmaßung judikativer Kompetenzen. 

(Reißerische) Schlagzeilen und Auseinandersetzungen auf X

Das von Julian Reichelt (Ex-Bild-Chefredakteur) verantwortete Portal „Nius“ griff den Fall auf. Die Überschrift lautete „Regierung will 1000 Euro Bußgeld für Frauen-Fitnessstudio, weil es einen Mann nicht in die Dusche lassen will“.

Die Betreiberin des Studios äußerte sich ebenfalls. Sie argumentierte, dass sie Verständnis für die Situation der Frau habe, sie allerdings nur einen Trainingsraum, nur eine Umkleide und eine Dusche hätten. Weiter seien 20 Prozent der Mitglieder Musliminnen. Würden Sie die angeforderte Mitgliedschaft erlauben, würde es wirken, als ließe das Studio einen Mann dort trainieren. Auf X (ehemals Twitter) entbrannten viele Diskussionen zum Thema. 

Reaktion aus dem Bundesjustizministerium 

Auf Anfrage erklärte das Ministerium, dass Rechtsauffassung der Antidiskriminierungs-Stelle (ADS) für Gerichte oder andere Stellen nicht bindend sind. Sanktionen wie Bußgelder oder ähnliches dürften sie demnach nicht verhängen. Selbstverständlich seien Vorschläge für eine einvernehmliche Einigung möglich, aber eben nicht bindend. 

Weiter seien unterschiedliche Behandlungen wegen des Geschlechts erlaubt, wenn es einen sachlichen Grund gebe. So wurde erklärt, ein sachlicher Grund würde genau dann vorliegen, wenn eine unterschiedliche Behandlung dem „Bedürfnis nach Schutz der Intimsphäre oder der persönlichen Sicherheit Rechnung“ tragen würde. Dies sei unberührt vom Selbstbestimmungsgesetz. Vertragsfreiheit und Hausrecht, so stehe es ausdrücklich im Gesetztext, werden nicht berührt

Ataman von der ADS betonte wiederholt, dass ihre Stelle unabhängig sei und lediglich versuche, dass Fälle dieser Art gar nicht erst vor Gericht landen. Außerdem habe die Betroffene sich wiederholt dazu bereit erklärt, weder die Umkleideräume noch die Duschen im Fitnessstudio zu betreten. Ataman findet deshalb, dass das Argument des Hausrechts an dieser Stelle nicht wirklich gelte. 

Unsere Fragen an Euch: 

  • Wie bewertet Ihr diesen Fall? 
  • Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen? 
  • Sollte das ADS gegebenenfalls auch juristische Kompetenzen zugesprochen bekommen?  
  • Sollte das Hausrecht in derartigen Fällen ausgesetzt werden?
  • Könnt Ihr die Positionen der unterschiedlichen Seiten nachvollziehen?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Bitte beachtet auch bei einer Frage zu viel diskutierten Themen wie diesem unsere Netiquette. Wir freuen uns auf Eure Diskussionen auf Augenhöhe!

Quellen:

https://www.rnd.de/panorama/erlangen-fitnessstudio-weist-trasfrau-ab-fall-koennte-vor-gericht-gehen-3VRRIKBCNFK2LHTSAAUPR76WMQ.html
https://www.nius.de/politik/regierung-will-1000-euro-bussgeld-fuer-frauen-fitnessstudio-weil-es-einen-mann-nicht-in-dusche-lassen-will/7517c182-22a1-440f-bb22-fd8e05a17f8d
 

...zur Frage
Ich finde, das Studio ist im Recht, denn ...

Solange da zwischen den Beinen ein Schniedel hängt, hat derjenige an einem für Frauen reservierten Sportbereich nichts zu suchen.

Selbstverständlich gibt das vermeidbare Probleme, wenn optisch ein Mann zu Frauen in Duschen geht, in denen man überwiegend nackt ist. Es ist auch wenig sensibel, als MtW darauf zu bestehen, und die Diskriminierungskeule auszupacken. Ich glaube auch nicht, dass da auf dem Rechtswege irgend etwas zu machen ist, zumal der Hausrechtinhaber allein entscheidet, wer Zugang bekommt und wer nicht.

...zur Antwort