Ist das eine versuchte Vergewaltigung?
Heyy
ich brauch etwas klarheit
also folgende situation:
Mann(zwischen 12-18) möchte kind (zwischen 5 und 10 jahre alt) zum Sex zwingen und zwingt es dazu sich auszuziehen. Kind macht aus Angst mit. Mann möchte dann das er in das Kind eindringen darf. Kind weigert sich und versucht den Mann loszuwerden. Mann drängt Kind in eine Ecke und versucht es weiter. Kind schafft es sich aus der Lage zu befreien und rennt weg. Das alles passiert ohne Körperkontakt.
Kurz gesagt: Mann versucht Kind zum Sex zu zwingen und verlangt das es sich auszieht (Mann zieht sich auch aus). Mann gelingt es aber nicht Sex mit dem Kind zu haben da dieses früh genug wegrennen kann.
falls es wichtig ist: es besteht eine beziehung (nicht romantisch) zwischen den beiden
LG und danke für die Antworten :)
4 Antworten
Grundsätzlich ist Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen unter 14 Jahren strafbar. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Geschlechtspartner oder die Geschlechtspartnerin selbst noch nicht 14 Jahre alt ist, weil er oder sie nach dem Strafgesetzbuch noch nicht strafmündig ist.
Da hier auch noch zwang besteht, ist das überhaupt keine Frage mehr. Auch die Konstellation 5 Jahre altes Kind zu 18 Jährigen Mann...🙄
Das ist einfach nur Krank. Der Typ gehört in eine geschlossene Behandlung.
Natürlich ist es eine. Abgesehen von dem Alter, der Mann hat ja auch nicht aufgehört weil das Mädchen "nein ich will das nicht" gesagt hat, sondern weil sie sich befreien konnte. Er hätte einfach weiter gemacht, die Absicht war klar. 🤷♂️
§ 176c Abs. 1 Nr. 2 StGB ist im Versuch auf jeden Fall erfüllt (Versuchsstrafbarkeit aus § 23 Abs. 1 StGB. Je nach Tatbegehung ist zusätzlich bereits § 176 oder § 176a StGB vollendet.
Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.
Nachtrag:
Ich sehe gerade, dass nach deiner Sachverhaltsschilderung der Täter minderjährig ist. Das schließt eine Anwendbarkeit des § 176c Abs. 1 Nr. 2 StGB aus. Übrig bleiben dann § 176, § 176a, § 177 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 StGB. Schuld und Strafmaß wären nach Jugendstrafrecht zu prüfen.
Ja ist es. Der Typ ist gestört. Erzähl es gemeinsam mit dem Kind einem Erwachsenen. Was ist wenn das Kind beim nächsten mal nicht weglaufen kann? Bist du Zeuge von diesem Vorfall, erstatte Anzeige.
Ob nun erzwungen oder nicht, es erweist sich als illegal
Ist es also eine versuchte vergewaltigung?
weil meine freunde meinen ich übertreibe wenn ich den begriff benutze weil ja kein körperkontakt vorhanden war