15 jährige hat Beziehung mit 48 jährigen sie lieben sich ist es legal?


06.03.2023, 07:18

Sie wird jetzt im März 16 kommt ins betreute wohnen Jugendamt aber duldet kein Kontakt mit mann

11 Antworten

In Deutschland haben Jugendliche ab 14 Jahren das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung - d.h. sie dürfen ihre Beziehungs- und Sexpartner unter allen wählen, die selbst ebenfalls mindestens 14 Jahre alt sind. Eine Alters-Obergrenze für den Partner kennt das deutsche Recht nicht - d.h. es spielt erst einmal KEINE Rolle, ob der Partner 14, 24 oder 84 ist! Das Einverständnis der Eltern ist dabei auch NICHT erforderlich!

Voraussetzung ist stets, dass der Sex freiwillig stattfindet, kein Geld dafür fließt und keine Zwangslage bzw. Abhängigkeitsverhältnis (z.B. Lehrer/Schüler...) ausgenutzt wird.

Theoretisch könnten Eltern einer 14- oder 15-jährigen zwar einen über-21-jährigen anzeigen, was aber nur in seltenen Ausnahmefällen Erfolg hat. Dazu muss nämlich ein Gutachter nachweisen, dass der über-21-jährige die Fehlende Reife zur sexuellen Selbstbestimmung der Jugendlichen AUSGENUTZT hat. Dies wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn dem/der Jugendlichen nicht bewusst ist, was Geschlechtsverkehr bedeutet und welche Folgen dies haben könnte. Alleine der Hinweis auf das Alter oder den Altersunterschied ist dazu NICHT ausreichend. Erst 2016 hat ein Gericht entschieden, dass eine 15-jährige gegen den Willen ihrer Eltern eine Liebesbeziehung zu einem 30 Jahre älteren Mann unterhalten darf:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-zum-kindeswohl-15-jaehrige-darf-liebesbeziehung-mit-30-jahre-aelterem-mann-fuehren-a-1119197.html

Ein solcher Altersunterschied ist natürlich schon eine echte Herausforderung für die Liebenden und auch schon 4 oder 5 Jahre machen es Teenagern oft nicht leicht eine Beziehung auf Augenhöhe zu führen.

Wenn der jüngere Partner zu etwas gedrängt wird, was er nicht möchte oder nur nachgibt, weil er glaubt dies dem Älteren "schuldig" zu sein, ist dies meist der Anfang vom Ende... .

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Langjährige Tätigkeit als Life-Coach und Fachbuch-Autor

zaetzuma  06.03.2023, 09:15

Generell eine gute Antwort. Auf den konkreten Fall bezogen ist es schwierig, eine solche Aussage zu treffen. Die Darstellung in der Frage ist dafür zu einseitig und knapp. Es kann entweder sein, dass das Jugendamt übereifrig ist. Oder, dass die Polizei nachlässig ist. Jedenfalls wird es kompliziert, wenn die Eltern das Jugendamt aus egal welchen Gründen "auf ihrer Seite" haben.

1
RFahren  06.03.2023, 09:39
@zaetzuma

Das ist in der Tat richtig. Meine Antwort soll auch in erster ein Gegengewicht zu den ganzen Antworten hier darstellen, die pauschal „illegal!!!!“ herausposaunen…

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

1
CherryFina  20.06.2023, 19:11

Deine Antwort ist juristisch einwandfrei. Allerdings hat der Kommentar von @zaetzuma ebenfalls Recht - wenn diese Entscheidung des Jugendamtes vorliegt gibt es weitere Umstände, die uns hier nicht bekannt sind.

0

Bis sie ihr 18 Lebensjahr nicht erreicht hat kann die Mutter ihr die Beziehung verbieten. Zu Sex wird es sicher nicht kommen, dafür ist der Alterunterschied zu groß!!!

✨Philipp💫

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin Selber in einer tollen Beziehung.

RFahren  06.03.2023, 07:55

Es ist NICHT legal Jugendlichen eine Beziehung zu verbieten, solange es keine Objektiven Gründe gibt (das Alter gehört NICHT dazu!), da Jugendliche ab 14 sexuell mündig sind. Uneinsichtige Eltern können durch solche Aktionen sogar das Sorgerecht verlieren!

Selbstverständlich dürfen/können/wollen/werden die Beiden Sex haben - glaubst Du die spielen nur Halma oder wie?! DANN wäre es ja „nur“ eine Freundschaft und keine Beziehung…

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

2

die Eltern können zwar in gewisser Weise des den Umgang der Kinder bestimmen, aber mit 14 darf sich jeder seine Partner selber aussuchen.

allerdings kann man davon ausgehen dass hier eine unreife ausgenutzt wird, da gelten dann noch mal andere Regeln.

Bis sie 18 ist können sowohl die Mutter als auch das Jugendamt den Kontakt untersagen. In den zwei Jahren wird es dem Typen sicher zu langweilig auf sein Spielzeug zu warten.


Bubiqr 
Fragesteller
 06.03.2023, 07:22

Sie lieben sich richtig ihm ist es egal zu warten er brach kein sex

0
Koernchen79  06.03.2023, 07:26
@Bubiqr

Nein, bist du nicht. Das sieht man alleine an Schreib- und Ausdrucksweise.

3
Bubiqr 
Fragesteller
 06.03.2023, 07:27

Spielzeug? Ein Mensch ist das

1
RFahren  06.03.2023, 08:00

Für ein Umgangsverbot sind objektive Gründr Voraussetzung - z.B. eine bestehende Sucht nach harten Drogen, religiöses Sektierertum oder Ähnliches. Alleine das Alter ist KEIN solcher Grund! Eltern, die sich querstellen können sogar das Sorgerecht verlieren!

Bericht über ein diesbezügliches Urteil in einer juristischen Fachzeitschrift:

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-brandenburg-9-uf-132-15-beziehung-15-jaehrige-aelterer-mann/

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

1

Hallo,

Ich denke es ist legal, aber da sie minderjährig ist , kann die Mutter durchaus den Umgang verbieten. Wenn ehrlich bin denke ich nicht das es lange halten wird , ich meine 33 Jahre sind schon ein SEHR großer Alters unterschied.

lg ✨Sofia✨


RFahren  06.03.2023, 07:53

Es ist NICHT legal Jugendlichen eine Beziehung uu verbieten, solange es keine Objektiven Gründe gibt (das Alter gehört NICHT dazu!), da Jugendliche ab 14 sexuell mündig sind. Uneinsichtige Eltern können durch solche Aktionen sogar das Sorgerecht verlieren!

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

3
SternenJaeger  06.03.2023, 08:11
@RFahren

Die Eltern dürfen die Beziehung verbieten und da kann als Grund auch das Alter eine Rolle spielen. Zudem dürfen Eltern entscheiden mit wem du befreundet bist und mit wem nicht, solange bist du 18 bist. Bis dahin gilt das umgangsbestimmungsgesetz.

1
RFahren  06.03.2023, 08:13
@JustASingle

Solange es keine objektiven Gründe gibt, dürfen Eltern Jugendlichen (ab 14) eine Beziehung nicht verbieten. Einen über-21-jährigen könnten sie nur DANN erfolgreich zur Anzeige bringen, wenn ein Gutachter feststellt, dass dieser die „fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung“ AUSNUTZT.

Siehe meine Antwort und den verlinkten Fall!

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

0
RFahren  06.03.2023, 08:16
@SternenJaeger

Da bist Du rechtlich nicht auf dem Laufenden. Siehe meine Antwort und den darin verlinkten Artikel!

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

0
SternenJaeger  06.03.2023, 08:19
@RFahren

Das Gesetz sagt da aber was anderes. Eltern DÜRFEN dir den Kontakt mit jeden verbieten den sie wollen bis du Volljährig bist.

2
SternenJaeger  06.03.2023, 08:29
@RFahren

Umgangsbestimmungsrecht heißt das. Habe mal gegoogelt ob eltern eine beziehung/Freundschaft verbieten können und jede Seite sagt das gleiche. Nämlich, das Eltern es DÜRFEN, bist du 18 bist.

§ 1632 Abs. 2 BGB Satz 2.

2
RFahren  06.03.2023, 08:55
@JustASingle

Dann erkläre das doch mal den Richtern hinter DIESEM Urteil:

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-brandenburg-9-uf-132-15-beziehung-15-jaehrige-aelterer-mann/

Eltern dürfen eben NICHT nach Belieben bestimmen, mit wem ihre sexuell mündigen Kindern eine Beziehung führen und/oder Sex haben dürfen! Die Wünsche und Bedürfnisse desr Jugendlichen wird hier nämlich Vorrang eingeräumt, solange keine objektiven Gründe dagegen stehen!

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

0
RFahren  06.03.2023, 08:56
@SternenJaeger

Dann erkläre das doch mal den Richtern hinter DIESEM Urteil:

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-brandenburg-9-uf-132-15-beziehung-15-jaehrige-aelterer-mann/

Eltern dürfen eben NICHT nach Belieben bestimmen, mit wem ihre sexuell mündigen Kindern eine Beziehung führen und/oder Sex haben dürfen! Die Wünsche und Bedürfnisse der Jugendlichen wird hier nämlich Vorrang eingeräumt, solange keine objektiven Gründe dagegen stehen!

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

0
SternenJaeger  06.03.2023, 09:19
@RFahren

Lies dir den Paragraphen bitte durch. Der von dir genannte Fall hat aber nichts mit der Frage hier zu tun. In dem Artikel ging es um einen angeheiraten Onkel des Mädchens. Hier geht es aber um einen Komplett fremden und dann dürfen eltern es einen Verbieten. § 1632 Abs. 2 BGB Satz 2.

1
RFahren  06.03.2023, 09:45
@SternenJaeger

Gerade WEIL der Partner in diesem Fall der angeheiratete Onkel war/ist empört sich die Volksseele erst recht.

Dein Argument läuft daher ins Leere.

Im vorliegenden Fall, wo die Eltern mit Zähnen und Klauen versucht haben ihr Kind zu „schützen“ (bis hin zur Einweisung der Tochter in die Psychiatrie), verloren sie sogar das Sorgerecht!

Weder hat also das „Verbieten“ nach dem von Dir zitierten Paragraphen, noch der Gang vor Gericht den Eltern recht gegeben.

Wären Paragraphen immer so einfach und eindeutig und würden sie nicht durch höhere Rechtsgüter (Wille und Wohl der Jugendlichen) ausgehebelt, bräuchten wir keine Rechtsanwälte…

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

0