Äußerungsbogen als Beschuldigter?

4 Antworten

Es kommt halt darauf an ob du Volljährig bist. Und ich meine, dass es nicht mal direkt Strafbar ist, dass Trinkgeld einzubehalten. Zumindest wenn der Kunde es dir gegeben hat.Es kommt natürlich auch ein bisschen auf die Vertragliche vereinbarung an.Aber es wäre gut anzukreuzen, dass du einen Anwalt möchtest und ohne nicht befragt werden möchtest. So könntest du zur not auch die Akten bekommen.

Es wäre Wahrscheinlich sinvoll einfach im Laden um ein Gespräch zu bitten und den Preis für die Kekse zu bezahlen. Aber ich würde nicht einfach so irgendeine Geldauflage zu bezahlen und auch nicht erlauben meine Gegenstände zu vernichten. Eine ernsthafte Strafe ist eigentlich Unwahrscheinlich.


kummerfrei  11.05.2024, 17:33

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DylanDekka361 
Fragesteller
 11.05.2024, 17:37

Hi, ja bin 18 und ich meine im Vertrag stünde nichts davon, dass man das Trinkgeld abgeben muss.

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Die "Straftat" ist wohl das verzehren eines Keks.

Nichts zugeben. Bestreite die "Straftat". Das Verfahren wird wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Du musst nur die Angaben zur Person machen.

Andere Angaben kannst Du machen, musst es allerdings nicht.


hoermirzu  11.05.2024, 17:19

Könnte in seinem Fall den gesamten Vorgang verkürzen und auch die Kosten minimieren.

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Was sagt denn Dein Anwalt?

Strafrechtlich wird das ja wegen der Höhe? nicht verhandelt werden.

Du musst eben den vereinbarten Anteil der anderen abgeben und gut.


W18J66  11.05.2024, 17:47

Muß er das? Was verpflichtet ihn, das Trinkgeld abzugeben?

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