Arbeiten nach der Abschlussprüfung?

5 Antworten

Wenn der Arbeitsvertrag ab dem 01.03. gilt, deine Ausbildung aber am 23.02. beendet ist, müsstest Du in dem Zeitraum danach nicht arbeiten gehen, weil es hierfür keine vertragliche Vereinbarung gibt.

Hier solltest Du das Gespräch mit deinem Chef suchen.

Edit: Ich sehe in einem Kommentar, dass der Arbeitsvertrag bei einem anderen Unternehmen ist. In dem Fall gehst Du ab dem 23.02. auf keinen Fall in das Ausbildungsunternehmen zurück, weil dann - ohne separate Vereinbarung - automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstehen würde.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Langjährige Tätigkeit als Ausbilder

Wenn dich dein Arbeitgeber nach Beendigung deiner Ausbild weiterhin arbeiten lässt, so gehst du theoretisch ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis ein, das zum branchenüblichen Gehalt entlohnt werden muss.

Da bereits ein Arbeitsvertrag zum 1.3. vereinbart wurde, kann davon ausgegangen werden, dass dieser Vertrag mit Weiterbeschäftigung nach Ausbildungsende vorgezogen wird.

Da die Lage aber unklar ist, würde ich ein klärendes Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen.

EDIT: Wenn die neue Firma ein neuer Arbeitgeber ist, solltest du auf keinen Fall im Ausbildungsbetrieb arbeiten gehen! Wie gesagt, gehst du damit ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis ein.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ausbilder und Dozent

Mit Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse endet Dein Ausbildungsvertrag ...... danach musst Du max. gegen Gesellenlohn weiterarbeiten.

In dem Ausbildungsbetrieb geht das, wo anders ist das Schwarzarbeit.


emib5  25.01.2022, 09:03

Wie kommst Du darauf?

Der neue Arbeitgeber kann ihn natürlich schon eher beschäftigen und dann natürlich auch anmelden.

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Wie Du ja schon weist, endet Dein Ausbildungsvertrag mit bestehen der Prüfung.

Danach musst Du also nicht mehr zur Arbeit kommen (außer ggf. um noch Betriebseigentum abzugeben etc.)

Wenn Du ohne weitere Absprachen weiter im Ausbildungsbetrieb beschäftigt werden würdest, dann wäre damit konkludiert ein unbefristeter Arbeitsvertrag geschlossen, was nicht in Deinem Sinne wäre, da Du ja zum 1.3. woanders beschäftigt bist.

Du hast nun 3 Möglichkeiten:

  1. Du gehst nicht mehr zur Arbeit. Dann müsstest Du Dich eigentlich für die paar Tage arbeitslos melden und hättest ansonsten evtl. eine Lücke in der Krankenversicherung (da bin ich mir nicht sicher, wie das genau aussieht).
  2. Du sprichst mit Deinem Ausbildungsbetrieb, ob er Dich für die paar Tage brauchen kann und schließt mit diesem einen befristeten Arbeitsvertrag für die Zeit bis Ende. Februar.
  3. Du sprichst mit Deinem neuen Arbeitgeber, ob dieser Dich schon eher brauchen kann und fängst dort direkt nach der Ausbildung an.