Arbeiten nach der Abschlussprüfung?
Guten Morgen Allerseits,
ich bekomme in einem Monat den Gesellenbrief und da es kurz vor Beginn meines Arbeitsvertrag ist( 23.02.22 bekomme ich den Brief also ist das Ausbildungsverhältnis ab dem Zeitpunkt vorbei und am 01.03.22 beginnt dann der Arbeitsvertrag), wollte ich fragen ob ich in der zwischen Zeit arbeiten gehen darf/muss oder ob ich für den Zeitpunkt nicht versichert bin oder sonstiges.
Edit: Erstmal vielen Dank für eure ganzen Antworten, freut mich sehr das es so viele hilfsbereite Leute gibt. Hatte mich in meiner Fragestellung nicht richtig ausgedrückt. Also hier nochmal der Fall, aber richtig.
Ich bin derzeit von meiner Ausbildungsstelle in eine Partnerfirma gewechselt, bin aber offiziell laut Vertrag noch in meinem Ausbildungsbetrieb. Mir stellt sich die Frage ob ich dann die Zeit Ohne Vertrag in dem anderen Betrieb arbeiten darf. Laut Vertrag bin ich ja noch in der anderen Firma als Auzubi, von der anderen Firma bekomme ich dann den Vertrag der ab dem 01.03.2022 beginnt. Also für mich ist die Zeit zwischen dem 23.02.2022 und 01.03.2022 entscheidend, also ob ich versichert bin und ob das alles seine Richtigkeit hat.
Freue mich über jede Antwort.
Gruß
Jan
5 Antworten
Wenn der Arbeitsvertrag ab dem 01.03. gilt, deine Ausbildung aber am 23.02. beendet ist, müsstest Du in dem Zeitraum danach nicht arbeiten gehen, weil es hierfür keine vertragliche Vereinbarung gibt.
Hier solltest Du das Gespräch mit deinem Chef suchen.
Edit: Ich sehe in einem Kommentar, dass der Arbeitsvertrag bei einem anderen Unternehmen ist. In dem Fall gehst Du ab dem 23.02. auf keinen Fall in das Ausbildungsunternehmen zurück, weil dann - ohne separate Vereinbarung - automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstehen würde.
Wenn dich dein Arbeitgeber nach Beendigung deiner Ausbild weiterhin arbeiten lässt, so gehst du theoretisch ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis ein, das zum branchenüblichen Gehalt entlohnt werden muss.
Da bereits ein Arbeitsvertrag zum 1.3. vereinbart wurde, kann davon ausgegangen werden, dass dieser Vertrag mit Weiterbeschäftigung nach Ausbildungsende vorgezogen wird.
Da die Lage aber unklar ist, würde ich ein klärendes Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen.
EDIT: Wenn die neue Firma ein neuer Arbeitgeber ist, solltest du auf keinen Fall im Ausbildungsbetrieb arbeiten gehen! Wie gesagt, gehst du damit ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis ein.
Mit Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse endet Dein Ausbildungsvertrag ...... danach musst Du max. gegen Gesellenlohn weiterarbeiten.
In dem Ausbildungsbetrieb geht das, wo anders ist das Schwarzarbeit.
Wie kommst Du darauf?
Der neue Arbeitgeber kann ihn natürlich schon eher beschäftigen und dann natürlich auch anmelden.
Wie Du ja schon weist, endet Dein Ausbildungsvertrag mit bestehen der Prüfung.
Danach musst Du also nicht mehr zur Arbeit kommen (außer ggf. um noch Betriebseigentum abzugeben etc.)
Wenn Du ohne weitere Absprachen weiter im Ausbildungsbetrieb beschäftigt werden würdest, dann wäre damit konkludiert ein unbefristeter Arbeitsvertrag geschlossen, was nicht in Deinem Sinne wäre, da Du ja zum 1.3. woanders beschäftigt bist.
Du hast nun 3 Möglichkeiten:
- Du gehst nicht mehr zur Arbeit. Dann müsstest Du Dich eigentlich für die paar Tage arbeitslos melden und hättest ansonsten evtl. eine Lücke in der Krankenversicherung (da bin ich mir nicht sicher, wie das genau aussieht).
- Du sprichst mit Deinem Ausbildungsbetrieb, ob er Dich für die paar Tage brauchen kann und schließt mit diesem einen befristeten Arbeitsvertrag für die Zeit bis Ende. Februar.
- Du sprichst mit Deinem neuen Arbeitgeber, ob dieser Dich schon eher brauchen kann und fängst dort direkt nach der Ausbildung an.
Ich würde in eine Partnerfirma wechseln