Auto anmelden?
Darf ich mein Auto für die Anmeldung bis zur der zulässigen Stelle fahren.
das Auto ist nciht angemeldet hat aber eine Versicherung.
ich hab das Auto vor zwei Tagen gekauft aus zweiter Hand das Auto hat wie gesagt eine Versicherung
3 Antworten
Wenn das Fahrzeug eine gültige Hauptuntersuchung ("TÜV") hat, du den Untersuchungsbericht vorlegst und du eine Elektronische Versicherungbestätigungsnummer (eVB-Nr.) hast und die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 oder eine Certificate of Conformity (Coc-Papier) hast sowie deinen Personalausweis vorlegst, kannst du dir Kurzzeitkennzeichen ausstellen lassen und mit diesen Kennzeichen das Fahrzeug überführen.
Du brauchst eine Versicherung, die ausdrücklich ab sofort gilt. Eine "normale" evb-Nummer ist nicht ausreichend.
Falls das Auto erst kürzlich entsiegelte (einige Tage bis wenige Monate) Kennzeichnen von Eurer Stadt hat und Du diese behalten willst, machst Du die dran.
Wenn nicht, reservierst Du Dir ein Wunschkennzeichen (sollte im Internet bei Eurer Stadt möglich sein, kostet ca. 15-20eur) und bestellst sie Dir - schau mal in eBay, das ist sowieso viel billiger (ca. 15 eur statt 35eur) als bei der Zulassungsstelle.
Du darfst damit NUR in Eurer Stadt oder EINEM angrenzendem Zulassungsbezirk fahren, und NUR zum TÜV, zur Zulassungstelle, ggf. zur Werkstatt und ganz kurze Probefahrt.