Auto kaufen aber zu laut?

7 Antworten

In Deutschland gibt es klare gesetzliche Vorschriften für den zulässigen Geräuschpegel von Fahrzeugen im Straßenverkehr. Der zulässige Geräuschpegel hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des Fahrzeugtyps und der Motorisierung. Für PKW gelten in der Regel Grenzwerte von etwa 74 bis 78 Dezibel im Fahrbetrieb.

Ein Wert von 139,5 Dezibel ist weit über den zulässigen Grenzwerten und könnte zu erheblichen rechtlichen Problemen führen. Fahrzeuge mit einem so extremen Geräuschpegel entsprechen nicht den gesetzlichen Bestimmungen und sind nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen.

Der TÜV wird höchstwahrscheinlich bei einer solchen Geräuschentwicklung Bedenken haben und das Fahrzeug möglicherweise nicht für den Straßenverkehr zulassen. Zusätzlich könnte die Verwendung eines Fahrzeugs mit einem so hohen Geräuschpegel zu Bußgeldern führen und im schlimmsten Fall zu einem Fahrverbot.

Es ist ratsam, von einem Kauf abzusehen oder mit dem Verkäufer zu klären, ob Modifikationen am Auspuffsystem oder am Fahrzeug vorgenommen wurden, um es legal und straßentauglich zu machen. Es wäre auch sinnvoll, vor dem Kauf Rücksprache mit einem Sachverständigen oder dem TÜV zu halten, um die genauen gesetzlichen Bestimmungen und mögliche Konsequenzen für das Fahrzeug zu klären.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin durch mein Umfeld zu einem kleinen Experten geworden.

Salue

Ab 120 db/a sind auch bei einem einmaligem Ereignis Hörschäden möglich.

Jede Vergrösserung des Lärmwertes um 10 dB/A bedeutet eine Verdoppelung des Lärmwertes.

Ein Jagdgewehr produziert für einen Bruchteil einer Sekunde ein Geräusch von 137.5 dB/A.

Ein Düsenflugzeug produziert bei 30 m Entfernung 140 dB/A. Ab etwas 120 dB/A ist die Schmerzgrenze erreicht.

Ich bezweifle daher diese Lärmmessung. Ansonsten empfehle ich den baldigen Besuch eines Hörgeräteanbieters. Er wäre dann für alle an der Messung beteiligten vermutlich nötig.

Tellensohn

Der verkäufer will den Schrott loswerden, da wohl einige Sachen nicht tüv konform sind und das Auto nie mehr auf die Straße kommt. Immer nach dem Motto: jeden Tag steht ein dummer auf...

Ich möchte mal behaupten, dass 139,5 db nur einmal möglich sind, nämlich wenn der Wagen in die Luft gesprengt wird.