Auto kaufen aber zu laut?
Hallo,
Ich möchte ein getunten BMW E39 kaufen, der Verkäufer war bei einer Messung (Professionell und nicht mit einem billigen Gerät von Amazon) und die Messung hat 139,5 Dezibel ergeben.
Ist das zu laut, für denn öffentlichen Straßenverkehr? Oder ab wann ist die Grenze. Der Besitzer hat denn nur getunt und nie gefahren, weshalb es ihn auch verkauft. Somit kann er mir nicht sagen, ob dass erlaubt ist. Er meinte, ist doch egal aber dass Auto ist brutal laut. TÜV muss auch neu gemacht werden, beim letzten TÜV vor paar Jahren war das Auto noch ungetunt und hat somit den TÜV bestanden. Aber weiß nicht, ob der so jetzt frischen TÜV bekommen würde.
Hab Sound check vor Ort gemacht. Es passt zu dem Messwert.
LG
7 Antworten
In Deutschland gibt es klare gesetzliche Vorschriften für den zulässigen Geräuschpegel von Fahrzeugen im Straßenverkehr. Der zulässige Geräuschpegel hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des Fahrzeugtyps und der Motorisierung. Für PKW gelten in der Regel Grenzwerte von etwa 74 bis 78 Dezibel im Fahrbetrieb.
Ein Wert von 139,5 Dezibel ist weit über den zulässigen Grenzwerten und könnte zu erheblichen rechtlichen Problemen führen. Fahrzeuge mit einem so extremen Geräuschpegel entsprechen nicht den gesetzlichen Bestimmungen und sind nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen.
Der TÜV wird höchstwahrscheinlich bei einer solchen Geräuschentwicklung Bedenken haben und das Fahrzeug möglicherweise nicht für den Straßenverkehr zulassen. Zusätzlich könnte die Verwendung eines Fahrzeugs mit einem so hohen Geräuschpegel zu Bußgeldern führen und im schlimmsten Fall zu einem Fahrverbot.
Es ist ratsam, von einem Kauf abzusehen oder mit dem Verkäufer zu klären, ob Modifikationen am Auspuffsystem oder am Fahrzeug vorgenommen wurden, um es legal und straßentauglich zu machen. Es wäre auch sinnvoll, vor dem Kauf Rücksprache mit einem Sachverständigen oder dem TÜV zu halten, um die genauen gesetzlichen Bestimmungen und mögliche Konsequenzen für das Fahrzeug zu klären.
Salue
Ab 120 db/a sind auch bei einem einmaligem Ereignis Hörschäden möglich.
Jede Vergrösserung des Lärmwertes um 10 dB/A bedeutet eine Verdoppelung des Lärmwertes.
Ein Jagdgewehr produziert für einen Bruchteil einer Sekunde ein Geräusch von 137.5 dB/A.
Ein Düsenflugzeug produziert bei 30 m Entfernung 140 dB/A. Ab etwas 120 dB/A ist die Schmerzgrenze erreicht.
Ich bezweifle daher diese Lärmmessung. Ansonsten empfehle ich den baldigen Besuch eines Hörgeräteanbieters. Er wäre dann für alle an der Messung beteiligten vermutlich nötig.
Tellensohn
Vergiss es - damit kommst Du nicht über den TÜV:
https://www.focus.de/auto/ratgeber/auto-abc/auto-wie-laut-darf-ein-auto-sein_id_3147070.html
Weil Straßenverkehr eine der bedeutendsten Lärmquellen ist, zum Beispiel durch dröhnende Motoren und laute Auspuffanlagen von Autos, habe die Europäische Union die Geräusch-Grenzwerte für Pkw in den vergangenen Jahrzehnten stufenweise verschärft: Zuletzt auf einen Maximalwert von 74 Dezibel.
Der verkäufer will den Schrott loswerden, da wohl einige Sachen nicht tüv konform sind und das Auto nie mehr auf die Straße kommt. Immer nach dem Motto: jeden Tag steht ein dummer auf...
Ich möchte mal behaupten, dass 139,5 db nur einmal möglich sind, nämlich wenn der Wagen in die Luft gesprengt wird.