Bachlauf aufstauen/ Karpfenteich?

1 Antwort

Moin knicker0409,

kurz vorab:

Ich gehe davon aus, dass wir über einen Teich schnacken, der sich in Deinem Eigentum befindet.

Eigentlich dachte ich, dass es kaum möglich oder zumindest sehr schwer wäre in Schleswig-Holstein eine wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung für den Aufstau eines fließenden Gewässers zu bekommen. Doch habe ich mich damit offensichtlich getäuscht (siehe Link).

https://www.segeberg.de/media/custom/1843_6080_1.PDF?1409306794

Allerdings werden in o. a. Artikel Gräben angesprochen, die aufgestaut werden könnten, nicht Bäche. Doch wenn Dein Teich  wie beschrieben bereits früher einmal aufgestaut war, könnte der erneute Aufstau der in dem Artikel genannten Zielvorgabe entsprechen.

Mit dem geplanten Karpfenbesatz könnte es mit der UNB hinsichtlich ihrer Zielsetzung allerdings Probleme geben. Diese Fischart wird heutzutage aus Kleingewässern, die dem Naturschutz unterstellt und dem Amphibienschutz gewidmet sind, häufig entfernt. Ein extensiver Karpfenbesatz steht dem aber nicht entgegen.

Viel Erfolg und liebe Grüße

Achim