Braucht man eine Baugenehmigung für ein Gartenhäuschen 3x3 Meter in Stadtgebiet Regensburg?

5 Antworten

Gemäß BayBo sind Gebäude bis 75 m³ verfahrensfrei. Verfahrensfrei bedeutet, es muss nichts genehmigt werden von der Baubehörde, die Bauvorschriften müssen aber trotzdem eingehalten werden, wie zum Beispiel Grenzabstände. Ob andere Belange wie z.B. Hochwasserschutz, Entwässerung etc. berührt werden muss auch abgeklärt werden.

Aber: In der Altstadtschutzordnung (gilt nur für einen Teilbereich) der Stadt Regensburg steht bspw. unter §10, Garten und Freiflächen: Vorgärten sind zu erhalten, insbesondere ist eine Versiegelung etwa zum Nachweis von Stellplätzen bzw. zur Errichtung von Müllboxen und sonstigen Nebengebäuden nicht zulässig. Notwendige Befestigungen sind in ortsüblichem Natursteinmaterial auszuführen.

Die sicherste Variante ist, dich mit deinem Anliegen an das örtliche Bauamt zu wenden, die haben auch eine Beratungsfunktion.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Da haben viele so ihre eigenen Vorschriften. Manche wollen wissen wenn eine Versiegelung einer bestimmten m² Anzahl stattfindet. Das kann bei 10m² anfangen. Manche wollen sogar einen Abstand zum Nachbargrundstück.

Aber immer mehr Bürger halten sich nicht daran. Es wird versiegelt was das Zeug hält und viele Behörden kommen dem nicht nach. Und viele wundern sich dann über Hochwasser.

Also nur mal nachlesen ab wie viel m² eine Baugenehmigung fällig ist. Geht heute auch bestimmt übers Netz.

Erkundige dich beim zuständigen Bauamt.

Ja. Du besuchst für alles eine Genehmigung. Z.b. brauchst du sogar eine wenn du mehr als 3m³ Erde in deinem Garten auf einmal bewegst

Am besten beschreibst du dein Vorhaben der Stadt.