Brief an Botschaft im Rahmen ein Visum Anfrage für die Schwiegermutter um Unterstützung am Ende der Schwangerschaft und nach der Geburt zur bekommen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich empfehle folgenden Text.

An die Deutsche Botschaft

Adresse im Ausland Datum: 02.09.2019

Einladung an Frau ….. , Adresse.....

Sehr geehrte Damen und Herren,

zwecks Unterstützung bei und vor und nach der Geburt unseres ersten Kindes haben wir Frau …. , die Mutter meiner Frau, zu uns eingeladen. Wir wären Ihnen dankbar, wenn sie für einen begrenzten Zeitraum ein Visum ausstellen. Wir - meine Frau und ich - sind beide berufstätig und kommen für die Reisekosten sowie für die Unterbringung auf.

Mit freundlichen Grüßen

…………...Unterschrift...……….

------------------------------------------------------

Mit dieser Einladung sollte sich die Mutter an die deutsche Botschaft (oder an das dortige deutsche Konsulat) wenden, also persönlich hingehen.

Viele Erfolg


Dermf 
Fragesteller
 10.09.2019, 08:05

Vielen Dank!
Kann man irgendwie hervorgeben dass, wir hier in Deutschland kein Familie haben die uns unterstützen kann? Wir werden wahrscheinlich auch eine Kopie der Mutter Pass mitschicken, damit man auch das Entbindungstermin Datum sehen kann.

0
Nordlicht979  10.09.2019, 09:31
@Dermf

Ich würde nicht mehr schreiben. Der Antrag ist sachlich gut begründet.

Aber wenn Du es möchtest, dann schreibe als ersten Satz:

da wir in Deutschland keine Familie haben - jedoch Unterstützung bei der Geburt unseres ersten Kindes benötigen, haben wir Frau …. , die Mutter meiner Frau, zu uns eingeladen.

Viel Erfolg

1

Zunächst müsst ihr klären, ob sie ein Visum braucht:

Hier bekommt ihr Informationen.

Die Verpflichtungserklärung müsst ihr auf einem besonderen Formular abgeben. Dieses schließt auch die Verpflichtung einer entsprechenden Krankenversicherung mit ein.

Ist das alles geklärt, wird das Visum im Heimatland der Mutter/Oma beantragt. Auf die Grammatik kommt es dabei wirklich nicht an. Macht euch da mal keine Gedanken.

Diese Erklärung ist auf einem besonderen Formular abzugeben. Zuständig für die Entgegennahme einer solchen Verpflichtungserklärung nach §§ 66 - 68 Aufenthaltsgesetz sind regelmäßig die deutschen Ausländerbehörden am Wohnort des Einladers. Dort sind auch die entsprechenden Formulare erhältlich. Im Rahmen der Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung wird die Bonität des Einladers geprüft und dessen Unterschrift beglaubigt.
Woher ich das weiß:Recherche