Chef hält Kündigungsfrist nicht ein?

1 Antwort

Das kann letztendlich nur das Arbeitsgericht feststellen. Wenn du also eine schriftliche Kuendigung erhalten hast, bei der die Kuendigungsfrist nicht eingehalten wurde, kannst du innerhalb von 3 Wochen(!) ab Zugang der Kuendigung Kuendigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Das wird dann ueberpruefen, ob die Kuendigung so wirksam ist oder nicht. Reichst du keine Klage ein oder machst das zu spaet, bleibt die Kuendigung genau so wirksam, wie sie ausgesprochen wurde.

Fuer die Klage brauchst du keinen Anwalt. Man wird dir bei Gericht bei der Formulierung der Klage helfen. Nimmst dir aber doch einen Anwalt, musst du den auch dann selbst bezahlen, wenn du die Klage gewinnst.