Darf der Netzbetreiber das Wasser im ganzen Haus abstellen nur weil ein Mieter nicht zahlt?

7 Antworten

Üblicherweise sind die Stadtwerke der Trinkwasserversorger. Da wird zwischen Eigentümer und Stadtwerke ein Versorgungsvertrag geschlosssen und eine geeichte Wasseruhr durch die Stadtwerke im Haus eingebaut. Haben die einzelnen Wohnungen keine separate WU, werden die Wasserrkosten nach m² Wfl. auf die Parteien umgelegt oder nach Personenanzahl, selten nach Wohneinheiten.

Hier kann es nicht möglich sein, dass eine Mietpartei einen separaten Trinkwasseranschluss betreibt. Es fehlt schlicht die WU.

Also ist der Verursacher der Wassersperre der Eigentümer, der trotz Mahnung eine oder mehrere Abschläge nicht an den Versorger bezahlt hat.

Daher ist auch die Sperre rechtens. Sucht das Gespräch mit dem Eigentümer und ergründet dessen Fehlverhalten. Die Gesamtmiete solltet ihr zurückhalten und daraus gemeinsam als Mieter die Schulden tilgen. Passt gut Anfang August.

Ich vermute, dass Ihr das „Wassergeld“ an den Vermieter überweist und der an den Wasserversorger, richtig?

Wenn der Wasserversorger nun nicht (das komplette) Geld für das Haus bekommt, kann er aus meiner Sicht das Wasser abdrehen.

Das Abstellen von Wasser ist verbotene Eigenmacht.

Hier scheint doch eher der Vermieter der Versorger zu sein!?!

Nee soweit kommts noch

Das darf er natürlich nicht

Viele Menschen meinen, daß Versorgungsbetriebe Wasser nicht abstellen sondern nur drosseln dürften - das stimmt nicht - bei Zahlungsrückstand und nach einem vorgeschriebenen Ablauf, kann das Wasser gesperrt werden - auch in einem Miethaus.

Es gibt i. d. R. meist immer noch nur einen Wasserzähler der Stadtwerke in einem Haus - der Vertragspartner ist der Vermieter.

Wenn der Vermieter im Zahlungsrückstand ist, darf der Versorger Strom und Wasser abstellen. Denn: Der Mieter hat nichts mit dem Vertragsverhältnis zwischen Vermieter und Stadtwerken zu tun.

Wenn die anderen Mieter sich als Gesamtschuldner verpflichten, die Rückstände zu begleichen, muß die Sperre wieder aufgehoben werden - das ist ja auch kein Problem, weil die Wasserkosten ja sowieso umgelegt werden.

Hat jeder Mieter mit dem Versorgungsunternehmen einen eigenen Vertrag und einen separaten Zähler, dann darf auch nur der Zähler des säumigen Mieters gesperrt werden.

Der Vermieter selbst darf das Wasser nicht abstellen, wenn die Mieter (oder ein Mieter) die NK nicht bezahlen.