Darf der Vermieter Hunde verbieten, weil er Angst vor Hunden hat?

6 Antworten

Also manche Antworten hier finde ich ja recht anmaßend. Bevor man so selbstsicher mit einer Antwort um sich wirft, sollte man sich doch bitte über geltendes Recht informieren. Und da sieht es nunmal so aus, dass sowohl der Vermieter als auch der Mieter ein berechtigtes Interesse darlegen müssen, warum der Hund erlaubt/verboten wird.

Der Vermieter kann nicht pauschal Hunde ablehnen, er muss immer im Einzelfall gute Gründe für eine Ablehnung vortragen, nach welchen dann individuell entschieden werden kann, ob das Interesse des Mieters überwiegt oder nicht.

Schau zunächst genau in Deinem Mietvertrag nach was dort zur Tierhaltung vereinbart ist.

Dann lies mal hier was also auf Dich bzw Deinen Vetrag zutrifft.

http://www.mieterbund-hessen.de/media/downloads/Tierhaltung.pdf

Wohnt er mit in dem Haus? Ich persönlich würde es vorziehen mit meinem Vermieter keinen Ärger haben zu wollen. Außerdem sollte die Anschaffung eines Hundes dann doppelt gut überlegt sein, denn am Ende würde der Hund leiden, wenn er wieder weg müsste.

also meine antwort sind nur vermutungen ;)

ich denke er darf, weil er muss ja dann mit dem stress im haus (falls was passieren SOLLTE) klarkommen und er wird dem hund ja auch immer ma begegnen. naja ich finds schon dummm weil ihr wohnt ja dann auch u solang es kein bissiger hund is, find ICHs ok.....


Madita69  03.03.2014, 18:55

Gut, dass Du wenigstens ergänzt es sind nur Vermutungen, denn trotz des Bauchgefühls geht es mehr darum, dass die rechtliche Seite geklärt ist ! Sonst hat der Hund nämlich von Anfang an schon verloren! ;-)

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frolix  10.03.2014, 02:38

In dem Fall liebes Froopdings ist es sinnvoller, die Klappe zu halten, wenn man keine Ahnung hat!!!

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Der Vermieter bestimmt wer und was ihm ins Haus kommt und was nicht... er hätte nicht mal wirklich begründen müssen warum er die Tierhaltung nicht erlaubt! Wenn er also Hundehaltung verbietet, dann musst du dich daran halten oder dir ne andere Wohnung suchen!


allielpt  29.06.2023, 14:37

Das ist leider so nicht richtig. Der Vermieter MUSS die Ablehnung objektiv und sachlich begründen können. Er darf nicht gott spielen nur weil es seine Wohnung ist. Schließlich bezahlt man Geld dafür dass man dort leben darf, und was ist das für ein Leben wenn der Vermieter durch die Wohnung so viel willkürliche Macht enthält.

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In Abständen stellst du ja immer wieder Fragen die diesen Punkt betreffen...

Egal was und wie du es auch drehen willst: Wenn dein Vermieter keine Hundehaltung in seinem Haus erlaubt, dann hast du dich daran zu halten!!!

Punkt!!!

Fang nicht an auf irgendwelche BGH-Urteile zu pochen - noch ist es so: wer einen gültigen Mietvertrag hat und der Vermieter sich nicht schriftlich mit der Haltung eines Hundes einverstanden erklärt, darf keinen lebendigen Hund in der Wohnung halten!