Darf der Vorbesitzer den Kater einfach zurückverlangen?
Guten Tag Ihr lieben,
Ich habe vor kurzen einen Kater übernommen den die Vorbesitzer verkauft haben. Nun nach zwei Wochen möchte Sie Ihn zurück da Ihre Schwester wohl drunter leiden würde. Aber mein Sohn Autist würde genau so leiden weshalb ich Ihr gesagt habe das ich Ihn nicht zurück geben werde. Meine Frage muss ich mir sorgen machen ?? Es gibt keinen schriftlichen Vertrag.
LG
Ist der Kater gechipt und registriert? Gibt es E-Mail Verkehr der den Kauf irgendwie bestätigt? Oder WhatsApp Nachrichten?
Ja den Mail Verlauf habe ich auch noch.
Liegt dir der Impfausweis vor?
Ja den Impfpass hat sie mir uch gegeben
8 Antworten
Nein, wenn er dir verkauft wurde, können sie de Kater nicht zurückverlangen.
Hast du denn sonst einen Nachweis für de Kauf? Schrifverkehr etc.?
Fürs nächste mal, sicherheitshalber einen Kaufvertrag machen
Nein.
In einem Kaufvertrag werden Tiere wie Sachen behandelt, und wenn ein offensichtlich gütliger Vertrag zur Stande gekommen ist (was hier auch der Fall ist), dann ist dieser Fest.
NEIN sad
Ja genau, du hast den Kater gekauft und bezahlt, er gehört dir.
Wenn du Schriftverkehr oder i.einen Nachweis zum Kauf hast, wäre das noch besser :)
auch mündliche Verträge sind bindend, und wenn Geld geflossen ist, dann ist der Vertrag zustande gekommen, und unter Privatleute gibt es kein Wiederspruch somit gehört euch die Katze.
Auch ein mündlich abgeschlossener Vertrag hat Rechtsgültigkeit.
Also nein, du musst dir keine Sorgen machen.
Danke für die schnelle Rückmeldung. Also kann er bei uns bleiben und sie hat alle Rechte verloren ? Weil für meinen Sohn wäre das so schlimm