Darf die Polizei mir das handy draußen einfach wegnehmen ohne ein Gerichtsbeschluss?

7 Antworten

Wenn gewisse rechtliche Voraussetzungen gegeben sind kann ein Smartphone sichergestellt/beschlagnahmt werden auch ohne richterlichen Beschluss. Dieser kann aber bei Bedarf (nach Beschlagnahme z.B.) nachträglich eingeholt werden.

Wenn es der Gefahrenabwehr dient, oder das Handy als Beweismittel benötigt wird, beschlagnahmt die Polizei das ganze und ein Gericht entscheidet hinterher, ob die Polizei rechtens gehandelt hat.

Abhängig von der Situation kann das möglich sein.

Ggf. aus gefahrenabwehrrechtlichen Gründen oder gemäß der StPO.

Bei letzterem wird später ein StA und/oder ein Richter entscheiden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Polizeibeamter im gehobenen Dienst seit 2017

Das geht problemlos, ja. Es bedarf KEINES Gerichtsbeschlusses.

Das Auslesen des Handys, das muss die Staatsanwaltschaft entscheiden, auch dazu braucht es keinen Gerichtsbeschluss.

Woher kommt eigentlich imemr das Märchen, dass die Polizei für jeden Scheibeissdreck einen Gerichtsbeschluss bräuchte? Wenn dem so wäre, kämen Gerichte gar nicht mehr zum Arbeiten oder man würde Polizisten zu Richtern machen, dass nicht jedesmal wegen jedem Mist das Gericht angerufen wurden muss.

Naja zumindest müssen sie es nicht so lange bei dir lassen, das du alle Beweise vernichten kannst.