Dürfen Lehrer zum Jugendamt gehen?
Wenn ein Schüler geschlagen wird, und es dem Lehrer erzählt, und nicht will das der lehrer zum Jugendamt geht, darf der Lehrer dann zum Jugendamt gehen?
7 Antworten
Der Lehrer sollte sich das verkneifen.
Meist läuft das aber so, dass der Lehrer sich mit dem Jugendamt bespricht und dann versucht das Jugendamt unauffällig da Kontakte zu knüpfen.
Wieso hat das geschlagene Kind Angst vor dem Jugendamt?
Das Kind kann sich direkt an das Jugendamt wenden, die dürfen den Eltern nichts sagen, wenn das Kind das nicht will.
Der Lehrer sollte sich da mit den Eltern besprechen, das ist erstmal nichts, weswegen man sich an das Jugendamt wendet.
Das Jugendamt findet es sehr gut, wenn ein Kind seine Eltern liebt.
Warum muß das Kind denn Angst vor den Eltern haben?
er wird da erst mal mit dem schüler reden. er wird da nicht zum jugendamt gehen wenn der schüler das nicht möchte. er wird dem schüler aber hilfe anbieten
Nein, so läuft das nicht. Wenn der Lehrer den begründeten verdacht hat, ist er dazu verpflichtet das Jugendamt zu informieren, was ja auch gut so ist.
dem text nach hat er keinen begründeten verdacht. der schüler hat ihm etweas vertraulich erzählt mit dem hinweis das das jugendamt das nicht erfahren soll.
damit wird er erst mal nicht zum jugendamt gehen um das vertrauensverhältnis nicht zu zerstören
Doch, in der Praxis ist es aber so, das die Aussage als Schüler als verdacht ausreicht....wäre ja auch schlimm wenn nicht. Stell dir mal vor du vertraust dich jemanden an und es passiert nichts, um deine Situation zu verbessern, die Eltern werden es nicht zugeben....erlebt man selten, und man kann nicht warten bis das Kind tot ist
dann wird der schüles es auch nicht mehr zugeben. der lehrer wird sich da etwas anderes einfallen lassen als zum jugendamt zu gehen.
z.b. mit dem schüler zu reden um ihm lösungswege aufzuzeigen
Es gibt nirgends eine gesetzliche Pflicht, nach der der Lehrer verpflichtet ist, dem Jugendamt etwas zu melden.
Das Jugendamt selbst geht nicht zu den Eltern, wenn das Kind dies nicht will.
Die wenigsten Eltern schlagen ihre Kinder tot. Es handelt sich hier auch nicht um ein hilfloses Kleinkind.
Ja, das darf er. Er hat ja auch in gewisser Hinsicht eine "Erziehungspflicht".
Wenn die Eltern das Kind schlagen etc. läuft prinzipiell was falsch.
Ja, das muss er sogar.
Aber das ist auch nicht schlimm, kein Mensch hat das Recht einen Kind weh zu tun, auch nicht die eigenen Eltern.
Es muss auch nicht unbedingt sein, das das Kind und die Eltern für immer getrennt werden, Aber es ist Entscheidend was für das Kindeswohl das beste ist.
der lehrer wird da erst mal nicht zum jugendamt gehen. das vertrauen zum schüler wäre damit weg.
Was ja ganz schlimm wäre, da kann der Schüler lieber geschlagen werden......-.-
Hier geht es um das Wohl des Schülers und um die Anzeige einer STRAFTAT! Da ist es völlig egal, ob der SChüler beleidigt ist
es geht nicht darum ob der schüler beleidigt ist oder nicht. es geht darum das der schüler es wahrscheinlich dann abstreiten wird und die eltern ebenfalls. wem ist damit geholfen?
Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung irgendetwas zu melden.
D.h. die Grundlage für diese Pflicht hätte ich gerne gesehen.
Das gilt nicht für Lehrer, das sind Paragraphen für das Jugendamt.
Und auch das Jugendamt rennt nicht blindlings los und holt die Kinder sofort aus der Familie.
40 Prozent aller deutschen Kinder erhalten zumindest gelegentlich noch Schläge.
Die holt man nicht so einfach aus der Familie.
Absatz 4 bezieht sich aber auf die Lehrkraft (z.B.)
(4) In Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach diesem Buch erbringen, ist sicherzustellen, dass
- 1.
- deren Fachkräfte bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung eines von ihnen betreuten Kindes oder Jugendlichen eine Gefährdungseinschätzung vornehmen,
Von blindlinks habe ich nie gesprochen, natürlich werden Gutachten erstellt und es sind viele Gerichtsverhandlungen nötig, aber es kann schon sein, das die Familie Hilfe in Form von Betreuung bekommt oder Familien-Therapie
Das Kind aus der Familie zu hohlen ist tatsächlich das letzte Mittel, aber darum geht es bei dieser Frage auch nicht, es geht darum ob und in wie weit einer pädagogische Kraft dazu verpflichtet ist, in Falle der Kindeswohlgefährdung einzugreifen.
Seit wann ist "Schule" ein Dienst, der Leistungen nach dem SGB 8 bringt?
Gut, kann sein das ich mich verlesen habe und TROTZDEM ist ein Lehrer dau verpflichtet sowas zu melden, ich werde mal gucke ob ich noch den richtigen Paragrafen finde...oder ob ich heute noch eine gute Freundin fragen kann die beim Jugendamt arbeitet, die hat mir das mal nämlich erklärt, die weiß es also ganz genau.
Und hier das große
Da steht alles drin, es stimmt zwar das ein Lehrer die Schweigepflicht hat, aber im speziellen Fall des Users, gibt es sogar ein Gesetzt das den Lehrer davon entbindet
Hallo,
Ich kann mich auch irren, aber ich bin der meinung das er sogar dazu verpflichtet ist....
Woher kennen Sie sich so gut mit dem Jugendamt aus?
Noch etwas anderes
Was Würden Sie ,wenn sie ein Lehrer wären und erfahren würden, dass sich ein Schüler ritzt ,tun
Ach der Schüler liebt seine Eltern, die sich sicher fragen würden, warum das Kind zum Jugendamt gegangen ist deswegen hat es Angst, zum Jugendamt zu gehen