Eigenbedarfskündigung?

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Nach Grüneberg (früher Paland) BGB Kommentar zu § 573 BGB kann ein bestimmter Grad an Verwandtschaft oder Schwägerschaft nicht gefordert werden. Beim Vater der Verlobten liegt weder das eine noch das andere vor.

Der Vater des Verlobten steht als Grund für Kündigung wegen Eigenbedarf nicht zur Vefügung. Die Kündigung wäre wirkungslos.

"Grenzwertig", Schwiegervater wäre kein Problem, Schwiegervater in spe würde vor Gericht in den allermeisten Fällen aber auch durchgehen. Hängt aber von den genauen Umständen ab