Erwachsenenkontakt mit Minderjährigen?
Ist das juristisch in Ordnung wenn zb ein 21 Jähriger mit einer 13 Jährigen Kontakt hat? Es wird zwar behauptet es gäbe nix sexuelles aber gewisse Sachen zb gestern an Valentinstag lassen auf andere Dinge schliessen also dass die platonisch vorgegebene Freundschaft nur als Vorwand genutzt wird um sich nicht in Schwierigkeiten zu bringen.
11 Antworten
Juristisch gesehen, ist lediglich der sexuelle Kontakt zwischen Erwachsenen und Minderjährigen verboten.
Leider jedoch, geht unsere "moderne Gesellschaft" davon aus, dass, wenn ein Erwachsener mit einer Minderjährigen befreundet ist, auch sexuell etwas läuft, was meines Erachtens vollkommen unberechtigt ist.
Juristisch ist Kontakt/Liebe ohne sexuelle Dinge in Ordnung.
Wenn das "nur behauptet" wird, und tatsächlich sexuelle Handlungen da sind, dann ist es natürlich illegal. Das muss aber auch so bewiesen sein, und kann nicht behauptet werden, nur weil man das vermutet anhand des Altersunterschiedes.
Was meinst du genau damit? Was wurde gemacht?
Das junge Menschen mit älteren Kontakt haben, ist völlig normal.
Natürlich darf ein Erwachsener mit Jugendlichen grundsätzlich Kontakt haben.
Wenn die Erziehungsberechtigten diesen speziellen Kontakt nicht wünschen, dann müssen sie ihr Kind eben davon abhalten. Welche Methode sie dafür wählen, ist ihre Sache.
Der Kontakt ist ansich nicht strafbar, Sexuelle Handlungen am Kind schon. Da muss er noch bis zu ihrem nächsten Geburtstag warten. In Deutschland, in den meisten anderen westlichen Ländern wäre das dann allerdings immernoch strafbar.