Fernfahrer/LKW Fahrer trotz Rot-Grün Schwäche?
Hallo, ich m/14 war beim Augenarzt wegen meines Medicals, was ich für den Segelflug brauche. Dort wurde eine starke Rot-Grün Schwäche festgestellt.
Für alle, die nicht wissen was das ist: Ich kann z.B. auf einer roten Fläche einen grünen Punkt nicht sehen oder in einem Wald einen Baum der rote Blätter hat nicht erkennen. Ich weiss also schon dass ein Apfel blau ist!
Mein Vater hat dann gesagt, ich könnte kein Berufspilot werden und auch kein Fernfahrer/LKW Fahrer. Das mit dem Pilot verstehe ich wegen den ganzen Instrumenten etc ( ich darf beim Segelflug auch nicht Nachts fliegen und keinen Wolkenflug machen deshalb), aber beim Fernfahrer verstehe ich es nixht.
Also: Kann man trotz Rot-Grün-Schwäche (oder auch Rot-Grün Blindheit) LKW Fahrer werden?
LG Waaaas
5 Antworten
Du könntest mal eine Untersuchung mit dem Anomaloskop machen.
Das ist genauer als die Farbtafeln beim Optiker oder manchem Augenarzt.
Bei dieser Untersuchung wird getestet wie stark Deine Rot-Grün-Schwäche ist.
Man kann damit den genauen Grad der Schwäche feststellen und, nicht wie bei den Farbtafeln, nur feststellen ob sie vorhanden ist oder nicht...
Früher war das kein Problem. Ich kannte einen Fernfahrer, der konnte gar keine Farben sehen. Heute wird man schon bei leichter Farbfehlsichtigkeit aussortiert. Da sieht man, wie überzüchtet der Arbeitsmarkt geworden ist.
Naja, immerhin sind das die wichtigsten Farben fürs Auto fahren.
Es könnte durchaus problematisch werden.
Fernfahrer sind Berufskraftfahrer und werden somit etwas härter herangenommen als der ottonormal PKW - Fahrer.
Als Fernfahrer stellt dich nur mit Autoführerschein (Klasse B) wohl kaum einer ein, denn da müsstest du ziemlich oft mit deinem Kombi die Strecke abfahren, bis du mal 25 Tonnen Waren von A nach B gebracht hast.
schau mal hier:
Nein, kann man nicht.
http://www.verkehrsportal.de/fev/anl_06.php
[...]
2
Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E und der Fahrerlaubnis zur
Fahrgastbeförderung (§ 12 Abs. 6, § 48 Abs. 4 Nr. 4 und Abs. 5 Nr. 2)
Bewerber
um die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis müssen die
nachfolgenden Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllen:[...]
2.1.2 [...] Normales Farbensehen
Kann man schon, wenn der Anomalquotient nicht unter 0,5 beträgt...
Beträgt der Anomalquotient über 0,5 so liegt, trotz Rot-Grün-Schwäche, normales Farbensehen vor...
weil den Autoführerschein kann ich ja auch machen.... Es geht also um den Führerschein, oder gibt es da noch andere Zusätze etc?