Findet ihr die Gesellschaft nicht auch verwirrend?

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wegen dem einen schreien andere auf als wegen dem anderen.

Irgendwer schreit immer irgendwie auf.

Es könnte einem so vorkommen, dass immer die gleichen aufschreien, dem ist mitnichten so. Egal jedoch, was auch immer passiert, irgendwem stinkt es immer und der schreit auf.

Warum ist die Gesellschaft so verwirrend?

Weil nicht alle einer Meinung sind.

Warum ist die Gesellschaft so verwirrend?

Weil es Leute wie dich gibt, die absichtlich Verwirrung stiften, weil sie damit ein Ziel verfolgen.

Ad 1) Den Fall kenne ich nicht, aber wenn jemand seine Freundin vergewaltigt, dann hat er sie üblicherweise mit Gewalt gegen ihren Willen zum Sex gezwungen. Das bedeutet der Begriff. Ist sehr übel andere gegen ihren Willen zum Sex zu zwingen, oder? Das war nach deutschem Recht ein (ggf. schwer traumatisierendes) Verbrechen.

Ad 2) Ich vermute, welchen Fall Du meinst, bin mir aber nicht zu 100% sicher (aber AFAIR gab es ohnehin nur einen): Treibende Kraft beim einvernehmlichen Sex war das Mädchen (britische Touristin), die über ihr Alter gelogen hatte.

Das war zwar sexueller Missbrauch, aber beide wollten es, und somit war es keine Vergewaltigung. Nach deutschem Recht war das kein Verbrechen, sondern ein (ggf. nicht traumatisierendes) Vergehen. Und nicht nur das: In Deutschland wäre er auch noch freigesprochen worden, weil die überaus entwickelte 13-Jährige ihn über ihr Alter belogen hatte, und er dachte, er hätte (legalen) Sex mit einer Jugendlichen.


TJDettweiler 
Fragesteller
 30.07.2022, 13:52

Schizophrene Aussage. Im einen Fall gehst du von etwas aus und im 2. Fall gehst du auch von etwas aus.

Trotzdem eine interessante Antwort, die Aufschluß bietet.

Denn was zählt ist die Fantasie des Einzelnen die zur Beurteilung des Gesamten führt oder hast du irgendwo bei Fall 2 die Aussage des 13 Jährigen Mädchens gehört oder gelesen um zu einer fairen Beurteilung zu kommen?

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Libertinaerer  30.07.2022, 14:55
@TJDettweiler

Ad 1) Wie geschrieben kenne ich den Fall nicht, aber wir sind ein Rechtsstaat, und grundsätzlich vertraue ich unseren Gerichten, nach Kenntnis der genauen Umstände ein angemessenes Urteil zu fällen.

Insofern verstehe ich aber, dass meine Ausführung unzureichend war. Es kann ja niemand in meinen Kopf schauen, und meine Gedanken lesen.

Also ergänze ich: Ich verstehe, dass der YouTuber eine Gefängnisstrafe erhalten hat. Das die nicht niedriger oder höher ausfiel, finde ICH okay. Das Gericht wird Gründe dafür haben.

Dass da irgendwer kreischt, dass die Strafe höher, ja, deutlich höher hätte ausfallen "müssen", diese Auffassung teile ich ausdrücklich NICHT.

Ich verstehe aber, wie es dazu kommt (anderes Thema - aber falls es dich interessiert, kann ich gerne etwas dazu schreiben).

Ad 2) Der türkische Fall hingegen ist mir bekannt. Einzelheiten gingen in Hülle und Fülle durch die Medien, und ich GLAUBE, dass nach all den bekannt gewordenen Details zumindest eine grobe Einschätzung möglich ist, weil so ein Fall nicht wirklich "außergewöhnlich" ist.

Der Aufschrei ist aber auch ohne Detailkenntnisse nachvollziehbar, da wir in Deutschland straffällig gewordene Jugendliche grundsätzlich anders behandeln als Erwachsene - zumal auch die, ähm, "Gefängniskultur" eine andere ist.

Deswegen: Ohne Detailkenntnisse (und selbst mit Annahme einer tatsächlichen schweren Vergewaltigung) wäre die türkische Strafe im Vergleich zu einer deutschen Strafe extrem überzogen.

Kommen dann noch Detailkenntnisse hinzu (einvernehmlicher Sex, beim Alter geschwindelt/körperlich entwickelt, also definitiv kein präpubertäres Kind), dann wird der Unterschied zw. türkischem ubd deutschem Recht geradezu obszön groß.

2
TJDettweiler 
Fragesteller
 30.07.2022, 15:44
@Libertinaerer
Der türkische Fall hingegen ist mir bekannt. Einzelheiten gingen in Hülle und Fülle durch die Medien, und ich GLAUBE, dass nach all den bekannt gewordenen Details zumindest eine grobe Einschätzung möglich ist, weil so ein Fall nicht wirklich "außergewöhnlich" ist.

Genau das stimmt nicht. Vom Blickwinkel des 13 jährigen Mädchen ging absolut gar nichts durch die deutschen Medien. Es wurde nur einseitig berichtet. Wenn man mal ehrlich ist.

Zu deinem letzten Part, ist das eben so. Wenn ein Tourist in Deutschland eine Straftat begehen würde, würdest du mit Sicherheit auch dazu pledieren dass dieser Mensch nach deutschem Recht verurteilt wird und nicht nach dem Recht des Landes in dem er lebt.

Zudem möchte ich noch hinzufügen, dass das Schutzalter in Deutschland auch das 13. Lebensjahr mit einschließt und auch in Deutschland gilt: Unwissenheit gilt vor Strafe nicht.

Auch ist der Blickwinkel der Briten auf den Fall eine andere. Auch in Großbritanien hätte auf den Jungen eine Gerichtsverhandlung gewartet. Aber auch in Deutschland hätte es mindestens ein Ermittlungsverfahren gegeben.

Nichts desto trotz. Geht es in meiner Frage darum, dass für die Leute im Fall A ein Bewährungsstrafe für einen 17 jährigen Sexualtäter von 1,5 Jahren viel zu milde angesehen wird und Fall B eine Strafandrohung von 4 Jahren Haft, diese Strafe stand im Raum, viel zu überzogen angesehen wurde.

Sexueller Missbrauch ob physisch oder psychischer Gewalt zugrunde liegend ist etwas, dass die Betroffenen ihr ganzes Leben mit sich rumschleppen müssen.

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Libertinaerer  30.07.2022, 17:17
@TJDettweiler
Genau das stimmt nicht. Vom Blickwinkel des 13 jährigen Mädchen ging absolut gar nichts durch die deutschen Medien.

Das ist falsch. Du hast es ggf. nicht mitbekommen.

Wenn ein Tourist in Deutschland eine Straftat begehen würde, würdest du mit Sicherheit auch dazu pledieren dass dieser Mensch nach deutschem Recht verurteilt wird und nicht nach dem Recht des Landes in dem er lebt.

Ich würde dafür plädieren, dass er nach einem vernünftigen, modernen Recht verurteilt würde.

Da liegen wir zwar nicht unbedingt an der Spitze des möglichen, aber doch in der Spitzengruppe.

Und ganz bestimmt würde ich nicht wollen, dass über ein Sexualdelikt in einem Land gerichtet wird, dass dem europäischen Verständnis von Sexualität an und für sich derart zuwiderläuft, wie es bei islamischen Staaten oder z.B. den USA üblich ist.

Staaten, die junge Menschen für reif genug befinden, sie aufgrund ihrer Taten in Gefängnisse zu stecken, während sie gleichzeitig zu unreif sein sollen, über ihre eigene Sexualität bestimmen zu dürfen, sind mir zutiefst zuwider.

Zudem möchte ich noch hinzufügen, dass das Schutzalter in Deutschland auch das 13. Lebensjahr mit einschließt und auch in Deutschland gilt: Unwissenheit gilt vor Strafe nicht.

So kann man sich irren. In Deutschland greift in so einem Fall der § 16 StGB "Irrtum über Tatumstände".

Auch ist der Blickwinkel der Briten auf den Fall eine andere. Auch in Großbritanien hätte auf den Jungen eine Gerichtsverhandlung gewartet.

Na, und in Saudi-Arabien erst!

Aber ging es nicht um die deutsche Öffentlichkeit?

Ich weiß nicht, was durch die britische Presse ging. Ich weiß nur, dass zumindest die Mutter ziemlich angepisst war.

Aber die Forderung der Staatsanwaltschaft dürfte auch den in GB üblichen Strafrahmen vermutlich sprengen ...

Nichts desto trotz. Geht es in meiner Frage darum, dass für die Leute im Fall A ein Bewährungsstrafe für einen 17 jährigen Sexualtäter von 1,5 Jahren viel zu milde angesehen wird und Fall B eine Strafandrohung von 4 Jahren Haft, diese Strafe stand im Raum, viel zu überzogen angesehen wurde.

Beides ist erklärbar, erstere Empörung ist nicht wirklich berechtigt, letztere schon.

Letztlich geht es um Emotionen und keine sachliche Auseinandersetzung. Aber auch sachlich sehe ich da eine große Diskrepanz. Denn:

Sexueller Missbrauch ob physisch oder psychischer Gewalt zugrunde liegend ist etwas, dass die Betroffenen ihr ganzes Leben mit sich rumschleppen müssen.

Das ist natürlich emotionaler, unsachlicher Blödsinn erster Ordnung!

Nicht was "physische oder psychische Gewalt" betrifft, da bin ich bei dir, sondern die Vorstellung, dass sexueller Missbrauch zwingend mit "physischer oder psychischer Gewalt" einherginge. Damit tappst Du in exakt die emotionale Falle, die Du bei Fall 1 nicht verstehst.

"Sexueller Missbrauch" (§ 176 StGB) und "Vergewaltigung" (§ 177 StGB) sind nicht ohne Grund verschiedene Gesetze. Sexueller Missbrauch KANN in Tateinheit mit Vergewaltigung geschehen, muss es aber nicht.

Und was Opfer von Sexualdelikten ggf. (nicht zwingend) mit sich herumschleppen, ist i.d.R. nicht die Sexualität als solche, sondern der psychische oder physische Zwang, der nötig war, den Willen des Opfers zu überwinden.

Oder anders: Eine 13-Jährige, die Sex hatte, weil sie ihn haben wollte, wird davon auch nicht merklich traumatisiert werden (soweit der Sex nicht selber Anlass dazu gab, weil es "unübliche" Praktiken waren - also "Blümchensex" ist eher nicht traumatisierend).

Es ist ein "abstraktes Gefährdungsdelikt", bei dem es einzig um eine nicbt erlaubte Alterskombination geht (Türkei: Niemand mit U18; GB: Kein Ü16 mit U16 & niemand mit U13; D: Kein Ü14 mit U14) - egal ob der Jüngere will oder nicht, ob er es toll findet oder nicht.

Nei einer Vergewaltigung hingegen geht es einzig um den Willen des Opfers, den der Täter überwinden muss, was eben traumatisierend wirken kann - und es i.d.R. auch mal megr mal weniger ist.

Großer Unterschied, erklärt aber auch die unterschiedlichen Emotionen.

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TJDettweiler 
Fragesteller
 30.07.2022, 18:39
@Libertinaerer
Ich würde dafür plädieren, dass er nach einem vernünftigen, modernen Recht verurteilt würde.

Welches du allein natürlich nach der deutschen Sichtweise definierst. Du definierst dich danach wie dich die die Gesellschaft in der du lebst formt. Du kannst dich schließlich nicht als Engländer, Türke oder anderer Nationalitäten definieren, da du nicht in den Gesellschaften lebst und auch nicht nach diesen Maßstäben geformt wurdest.

Das Einzige was du persönlich als modern ansiehst, ist das was du in dem Land kennst in dem du lebst und kennst. Danach wertest du. Über deutsche Staatsgrenzen hinaus nennt man das Fremdenfeindlichkeit.

Das ist natürlich emotionaler, unsachlicher Blödsinn erster Ordnung!
Nicht was "physische oder psychische Gewalt" betrifft, da bin ich bei dir, sondern die Vorstellung, dass sexueller Missbrauch zwingend mit "physischer oder psychischer Gewalt" einherginge. Damit tappst Du in exakt die emotionale Falle, die Du bei Fall 1 nicht verstehst

Kann ich dir sagen, weil du hier aus deiner Warte her heraus, ohne Kenntnisse der Aussagen des potentiellen Opfers bewertest was war oder nicht war. Du behauptest hier dass klar nichts von beidem gegeben war. Woher nimmst du diese Waisheit und wie erklärst du dir dann bitte mal warum der Junge in der Türkei wegen sexuellem Missbrauch zu 2 Jahren und 2 Monaten Bewährungsstrafe wegen Missbrauch an einer Minderjährigen verurteilt wurde?

Deine Ausführungen machen keinen wirklichen Sinn. Der 17 Jährige wurde damals rechtskräftigt verurteilt.

Aber nochmal. Das war nicht der Punkt meiner Frage. Ich finde es auch etwas Geschmacklos einem Opfer zu sagen: "Du wurdest gar nicht vergewaltigt nur sexuell missbraucht"

Der Junge war wegen beidem Angeklagt. In einem Punkt wurde er verurteilt.

Um wieder zu meiner Frage zurückzukehren.

Was bringt Leute dazu sexuellen Missbrauch zu verteidigen und Strafen viel zu hart anzusehen und Vergewaltigung mehr?

Bitte nicht wieder deine Aussagen dass der Sex einvernehmlich war, denn laut Gericht gab es die Aussage von dem Mädchen, die eindeutig waren.

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Libertinaerer  30.07.2022, 20:13
@TJDettweiler
Das Einzige was du persönlich als modern ansiehst, ist das was du in dem Land kennst in dem du lebst und kennst. Danach wertest du. Über deutsche Staatsgrenzen hinaus nennt man das Fremdenfeindlichkeit.

Hmm, hat ich nicht geschrieben, dass ich Deutschland NICHT als das Optimum betrachte (aber immerhin ziemlich weit oben)?

(nachschau)

Oh, doch, hatte ich.

Kann ich dir sagen, weil du hier aus deiner Warte her heraus, ohne Kenntnisse der Aussagen des potentiellen Opfers bewertest was war oder nicht war.

Hmm, hatte ich nicht schon geschrieben, dass ich darüber etwas gelesen habe, und ich es nicht ändern kann, wenn Du darüber nichts gelesen hast?

(nachschau)

Oh, doch, hatte ich.

Du behauptest hier dass klar nichts von beidem gegeben war. Woher nimmst du -diese Waisheit

S. o.

und wie erklärst du dir dann bitte mal warum der Junge in der Türkei wegen sexuellem Missbrauch zu 2 Jahren und 2 Monaten Bewährungsstrafe wegen Missbrauch an einer Minderjährigen verurteilt wurde?

Ich kenne das türkische Recht nicht im Detail, und weiß nur, dass man dort mit U18 keinen Sex haben darf.

Und in Deutschland darf ein Ü14 keinen Sex mit einer U14 haben.

17 & 13 Ist also in beiden Ländern per se strafbar. Ganz einfach. Schrieb ich das nicht?

(nachschau)

Oh, doch, hatte ich. Und die Altersgrenzen für GB sogar auch noch.

Deine Ausführungen machen keinen wirklichen Sinn. Der 17 Jährige wurde damals rechtskräftigt verurteilt.

Und? Wäre er in GB oder D auch.

Der deutliche Unterschied ist "nur" das Strafmaß was er in D zu erwarten gehabt hätte, bzw. dass er in Deutschland wohl aufgrund des § 16 StGB freigesprochen worden wäre.

Hatte ich das nicht geschrieben?

(nachschau)

Oh, doch, hatte ich.

Ich finde es auch etwas Geschmacklos einem Opfer zu sagen: "Du wurdest gar nicht vergewaltigt nur sexuell missbraucht"

Aha. Aber einem Täter zu sagen, er hätte "vergewaltigt" obwohl er das gar nicht gemacht hat, DAS ist okay, oder wie?

Hatte ich nicht erklärt, dass "sexueller Missbrauch" und "Vergewaltigung" in Deutschland (und wohl auch in der Türkei) verschiedene Straftatbestände sind? Und warum?

(nachschau)

Oh, doch, hatte ich.

Der Junge war wegen beidem Angeklagt. In einem Punkt wurde er verurteilt.

Aha. Und verurteilt wurde er wg. Missbrauch, der Vergewaltigungsvorwurf wurde fallengelassen. So what?

Was bringt Leute dazu sexuellen Missbrauch zu verteidigen und Strafen viel zu hart anzusehen und Vergewaltigung mehr?

Vielleicht weil eine Vergewaltigung mit Gewalt einhergeht und gegen den Willen des Opfers geschieht, während das hier NICHT der Fall war?

Hatte ich das nicht bereits ausgeführt?

(nachschau)

Oh, doch, hatte ich.

Auch wenn es Missbrauch nicht legal macht: Findest Du es verwunderlich, dass eine Straftat ohne Gewalt weniger hart bestraft wird als eine Straftat wo der Täter Gewalt ausüben müsste, um den Widerwillen des Opfers zu überwinden?

Sorry, finde ich nicht.

Und wenn die Vergewaltigung geringer bestraft wird als der einvernehmliche Missbrauch, würde ich da auch ein Ungleichgewicht sehen.

Bitte nicht wieder deine Aussagen dass der Sex einvernehmlich war, denn laut Gericht gab es die Aussage von dem Mädchen, die eindeutig waren.

Mein Kenntnisstand ist ein anderer.

Demzufolge hat das Mädchen zuerst behauptet, es wäre nicht freiwillig gewesen, weil sie Angst vor ihrer Mutter hatte, dies aber später widerrufen.

Unter dieser Prämisse sind meine Texte zu bewerten.

Aber hey, Vergewaltigungen hinterlassen üblicherweise Spuren.

Nur: Er wurde ja auch gar nicht wg. Vergewaltigung verurteilt, sindern wg. Missbrauch - und das ist halt etwas anderes.

Ich kann das nicht ändern, ich kann nur versuchen zu erklären, dass und warum es etwas anderes ist.

Und da da er wg. Missbrauch verurteilt wurde und nicht wg. Vergewaltigung, frage ich mich echt, was Du eigentlich willst?

Eine Youtuber wurde wg. Vergewaltigung zu 1,5 Jahten verurteilt, und ein Jugendlicher zu 2,2 Jahren nicht wg. Vergewaltigung, sondern wg. Missbrauch.

In der Türkei.

Während er in Deutschland wohl wg. § 16 StGB freigesprochen worden wäre.

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TJDettweiler 
Fragesteller
 30.07.2022, 21:43
@Libertinaerer
Ich kenne das türkische Recht nicht im Detail, und weiß nur, dass man dort mit U18 keinen Sex haben dar

Das ist falsch. Du verwechselst hier ganz klar die Türkei mit dem Vatikanstaat. Die Türkei hat das Mindestalter für Geschlechtsverkehr aus 12 Jahre gesetzt und hat somit das niedrigste Schutzalter in ganz Europa.

Hatte ich nicht erklärt, dass "sexueller Missbrauch" und "Vergewaltigung" in Deutschland (und wohl auch in der Türkei) verschiedene Straftatbestände sind? Und warum?

Oh, hast du nicht auch behauptet dass du den Fall Marco kennen würdest? Dass der 17 Jährige damals wegen Vergewaltigung und Missbrauch einer Minderjährigen angeklagt war und am Ende wegen Miissbrauch einer Minderjährigen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde weißt du aber nicht?

Seltsam, hast du nicht behautet, dass du den Fall kennst?

Oh, warte, ja hast du behauptet. Wie es scheint nicht.

Während er in Deutschland wohl wg. § 16 StGB freigesprochen worden wäre.

Wenn in Deutschland ein Iraker Ehrenmord an seiner Schwester verüben würde, würdest du dann auch argumentieren dass er im Irak freigesprochen werden würde? Was ist denn das für eine Logik?

Das Gericht in der Türkei hatte dem Opfer geglaubt und hat dem Täter eine Bewährungsstrafe gegeben.

Da nimmst du dir das Recht raus und sagst, "wenn das Verfahren vor einem Deutschen Gericht verhandelt worden wäre, hätte man die Aussage die das Mädchen vor dem türkischen Gericht machte, nicht geglaubt wenn sie das vor einem deutschen Gericht getan hätte."?

Die deutsche Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen anfang Mai 2009 eingestellt im September 2009, also knapp 5 Monate später gab es erst in der Türkei ein Urteil und dann möchtest du mir erzählen, dass irgendeine deutsche Staatanwaltschaft die gesamten Beweise und Aussagen des Opfers und Angeklagten geprüft hatte?

Nur: Er wurde ja auch gar nicht wg. Vergewaltigung verurteilt, sindern wg. Missbrauch - und das ist halt etwas anderes.

Nochmal.

Marco wurde wegen Missbrauch einer Minderjährigen und Vergewaltigung angeklagt:

Am 5. Juni 2009 hielt die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer, in welchem sie den Beweis für die Vorwürfe der Vergewaltigung und des sexuellen Missbrauchs für geführt ansah:

Verurteil wurde er wegen sexuellen Missbrauch einer Minderjährigen. Die Vergewaltigung konnte ihm vor Gericht offensichtlich nicht nachgewisen werden.

Das Gericht verurteilte Marco Weiss wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern gemäß Art. 103 Abs. 1 tStGB zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, zwei Monaten und 20 Tagen (herabgesetzt gemäß Art. 31 Abs. 3 tStGB), deren Vollstreckung nach Art. 51 tStGB zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Um den Jahreswechsel 2013/2014 bestätigte das oberste Berufungsgericht der Türkei das Urteil mit der Bewährungsstrafe.

Kann man im Netz auf Wikipedia und Zeitung nachlesen.

Aber hey, Vergewaltigungen hinterlassen üblicherweise Spuren.

Auch das ist falsch. Vergewaltigung unter psychischer Gewalt hinterlässt keine physische Spuren.

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TJDettweiler 
Fragesteller
 30.07.2022, 21:53
@Libertinaerer

Genau das was du hier machst verstehe ich nicht. Den einen Sexualstraftäter verdammt man und den anderen Sexualstraftäter verteidigt man und sieht ihn als Opfer an.

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Libertinaerer  30.07.2022, 23:19
@TJDettweiler
Das ist falsch. Du verwechselst hier ganz klar die Türkei mit dem Vatikanstaat. Die Türkei hat das Mindestalter für Geschlechtsverkehr aus 12 Jahre gesetzt

Das ist mir neu.

und hat somit das niedrigste Schutzalter in ganz Europa.

Das ebenso.

Quelle für 12? (Aber bitte keinen veralteten Link, wo das Verfassungsgericht(?) mal ein Urteil gesprochen hatte, das zu 12 geführt hätte, wenn man das Gesetz nicht anpasst (irgendwas war da, aber das es wirklich auf 12 runterging: Quelle bitte, danke)

Bei Wikipedia ist auf der Weltkarte die Türkei mit Schutzalter 18 eingetragen. Dazu komnt meines Wissens noch, dass es ab 15 "nur" ein Antragsdelikt ist. Die britin war 13 - also Offizialdelikt.

Oh, hast du nicht auch behauptet dass du den Fall Marco kennen würdest? Dass der 17 Jährige damals wegen Vergewaltigung und Missbrauch einer Minderjährigen angeklagt war und am Ende wegen Miissbrauch einer Minderjährigen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde weißt du aber nicht?

Ähm, doch? Das schrieb ich - mehrfach!

Zitat (eine von mehrere Stellen): "Er wurde ja auch gar nicht wg. Vergewaltigung verurteilt, sindern wg. Missbrauch - und das ist halt etwas anderes." (sic!)

Schreibst Du doch selber auch:

Verurteil wurde er wegen sexuellen Missbrauch einer Minderjährigen. Die Vergewaltigung konnte ihm vor Gericht offensichtlich nicht nachgewisen werden.

Ich habe nicht geschrieben, dass er nicht wg. Vergewaltigung angeklagt worden wäre, ich habe geschrieben, dass er wg. Vergewaltigung nicht verurteilt wurde.

Also unsere Staatsanwaltschaften klagen wg. allem an, was möglich ist (nennt sich "in Tateinheit"). D.h., wenn eine 13-jährige in D behauptet, ein 17-Jähriger hätte sie vergewaltigt, und der Staatsanwalt hält das für möglich, dann klagt er an nach § 177 StGB in Tateinheit mit § 176 StGB.

Wenn das Opfer, wie in der Türkei, seine Aussage zurückzieht bzw. ändert, dann wird er halt beim § 177 StGB freigesprochen, und beim § 176 StGB verurteilt.

DAS ist passiert: Keine Verurteilung wg. Vergewaltigung, sondern "nur" wg. Missbrauch.

Und da hilft auch kein Geschwurbel von wg. "konnte nicht nachgewiesen werden [aber unter uns, zwinker-zwinker, war natürlicb trotzdem eine Vergewaltigung, zwinker-zwinker]". Nein, war es nicht.

"Freispruch aus Mangel an Beweisen" gibt es im Krimi - und vielleicht mal als persönlichen Nachtritt durch einen mies gelaunten Richter. Aber juristisch gesehen ist Freispruch = Freispruch = Angeklagter ist nicht schuldig. Ende, aus.

Wenn in Deutschland ein Iraker Ehrenmord an seiner Schwester verüben würde, würdest du dann auch argumentieren dass er im Irak freigesprochen werden würde? Was ist denn das für eine Logik?

Und was ist das denn für ein dämlicher Vergleich?

Nulla poena, sine culpa - keine Strafe ohbe Schuld.

Ist ein elementarer Rechtsgrundsatz wie "Im Zweifel für den Angeklagten".

Wenn ein Jäger in der Abenddämmerung im Kornfeld versehentlich einen Bauern statt eines Wildschweins erlegt, dann war das kein Mord (mangels Vorsatz, da Irrtum). Da muss er halt wg. fahrlässiger Tötung verurteit werden.

Beim sexuellen Missbrauch halt wg. fahrlässigem sexuellen Missbrauch.

Wie, gibt's nicht? Tja, dann eben Freispruch.

Da steckt ein tieferer Sinn dahinter (s.o.), aber auch ein oberflächlicher:er staat sieht sich nicht als Lord Siegelbewahrer für wuschige Teenager, die SO wuschig sibd, dass sie über ihr Alter lügen. Dafür ist der § 176 StGB auch nicht gedacht.

Und wenn es im irak auch einen § 16 StGB gäbe - was zu wünschen wäre -, dann würde der bei einem besseren beispiel eben auch berechtigterweise angewendet werden. dafür ist er auch da.

Da nimmst du dir das Recht raus und sagst, "wenn das Verfahren vor einem Deutschen Gericht verhandelt worden wäre, hätte man die Aussage die das Mädchen vor dem türkischen Gericht machte, nicht geglaubt wenn sie das vor einem deutschen Gericht getan hätte."?

Ähm, nein? Wie kommst Du denn darauf?.

Auch das ist falsch. Vergewaltigung unter psychischer Gewalt hinterlässt keine physische Spuren.

Nur war "psychische Gewalt" im Prozess kein Thema.

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TJDettweiler 
Fragesteller
 31.07.2022, 00:53
@Libertinaerer
Quelle für 12? (Aber bitte keinen veralteten Link, wo das Verfassungsgericht(?) mal ein Urteil gesprochen hatte, das zu 12 geführt hätte, wenn man das Gesetz nicht anpasst (irgendwas war da, aber das es wirklich auf 12 runterging: Quelle bitte, danke)
Bei Wikipedia ist auf der Weltkarte die Türkei mit Schutzalter 18 eingetragen. Dazu komnt meines Wissens noch, dass es ab 15 "nur" ein Antragsdelikt ist. Die britin war 13 - also Offizialdelikt.

Die Hyriett hatte das 2016 berichtet. Davor war das Schutzalter bei 16 Jahren. Da du sicher türkisch nicht Lesen kannst, gibt es auch eine englische Version.

https://www.hurriyetdailynews.com/turkeys-constitutional-court-stirs-outrage-by-annulling-child-sex-abuse-clause-101607

Auch wenn ich es ganz schön lächerlich finde, dass du nach Quellen fragst, du aber der hier behauptet den Fall zu kennen, für dein Aussagen keine einzigen Quellen ausfühst.

Aber gut, wenn du tippst, dass in der Türkei keine unter 18 Sex haben darf, dann ist das eben so. Ich könnte dir auch das türkische Gesetzbuch podten aber ne dein Halbwissen und deine 0 Bock-Einstellungen über deine Behauptungen über Gesetzeslagen in anderen Ländern lass ich mal so stehen.

Wie, gibt's nicht? Tja, dann eben Freispruch.

Was süffelst denn du? Marco W wurde rechtskräftig verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an dass er das Kind sexiell Missbraucht hat, demnach ist er ein Sexualstraftäter.

Da steckt ein tieferer Sinn dahinter (s.o.), aber auch ein oberflächlicher:er staat sieht sich nicht als Lord Siegelbewahrer für wuschige Teenager, die SO wuschig sibd, dass sie über ihr Alter lügen. Dafür ist der § 176 StGB auch nicht gedacht.

Soso. Sehen wir mal nach:

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 176 Sexueller Missbrauch von Kindern
1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer
1.
sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt,
2.ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an einer dritten Person vornimmt oder von einer dritten Person an sich vornehmen lässt,
3.ein Kind für eine Tat nach Nummer 1 oder Nummer 2 anbietet oder nachzuweisen verspricht.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 kann das Gericht von Strafe nach dieser Vorschrift absehen, wenn zwischen Täter und Kind die sexuelle Handlung einvernehmlich erfolgt und der Unterschied sowohl im Alter als auch im Entwicklungsstand oder Reifegrad gering ist, es sei denn, der Täter nutzt die fehlende Fähigkeit des Kindes zur sexuellen Selbstbestimmung aus.

Nun erkläre doch mal, wo in dem Fall ein deutsches Gericht den Fall verhandelt oder Bewertet hat und entschieden hat dass das 13 jährige britische Mädchen eingewilligt hat.

Die Einwilligung war schließlich laut Aussage des britischen 13 jährigen Mädchen nicht eindeutig einwilligend, wenn man sich den Prozessverlauf ansieht.

Die Ermittlungen und Prozessverlauf gingen 2 Jahre. 2 Jahre in denen ein 13 jähriges Mädchen von der Presse gehetzt worden ist, so dass die Familie untertauchen musste.

Ich bezweifle dass eine Familie und ein 13 jähriges Mädchen das auf sich nimmt wenn alles so klar einvernähmlich stattgefunden hat.

Es gab kein Geld, nicht mal mit ihrem Leid ist sie oder die Familie durch die Telelandschaft getingel. Kein Buch wurde geschrieben, es gibt kein einziges Interview von dem Mädchen.

Ganz anders sieht es bei dem verurteilten sexual Straftäter aus.

Wenn ein Jäger in der Abenddämmerung im Kornfeld versehentlich einen Bauern statt eines Wildschweins erlegt, dann war das kein Mord (mangels Vorsatz, da Irrtum). Da muss er halt wg. fahrlässiger Tötung verurteit werden.

Achso, der Junge hat versehentlich mit dem falschen Girl geknattert einfach verwechselt wie der Jäger den Bauern anstatt das Wildschwein. Seltsamer vergleich.

Nichts desto trotz ist fahrlässige Tötung und Mord beides ein Tötungsdelikt. Der Jäger hat einen Menschen getötet.

Vergewaltigt ein Mann ein 8 jähriges Kind ist es laut deutscher Rechtssprechung immer Missbrauch und niemals Vergewaltigung. Denn es kommt immer 176 StGB zur Anwendung.

Also Argumentierst du allen Ernstes mit dem Paragraphen der bei Vergewaltigungen von Kindern zur Anwendung kommt?

In Ordnung gut.

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Libertinaerer  31.07.2022, 07:18
@TJDettweiler

OK, wenn man vom Recht keine Ahnung hat, dann fällt das Behaupten immer leicht.

Und ja, wenn eine 8-Jährige in D von einem 17-Jährigen mutmaßlich vergewaltigt wurde, dann wird er wg. ZWEIER Delikte angeklagt: Vergewaltigung UND Missbrauch in Tateinheit.

Und wenn er vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen wird, dann war es keine Vergewaltigung. Punkt

Wg. Missbrauch wird er trotzdem verurteilt.

Und wenn es um eine 13-jährige geht, von der er dachte, sie sei 15, dann bleibt es Missbrauch, aber er kann aufgrund § 16 nicht wg. Missbrauch verurteilt werden, weil zum Missbrauch gehört, vorsätzlich (oder zumindest billigend in Kauf nehmend) mit einem Kind Sex gehabt zu haben. Und das "vorsätzlich" ist in D nicht der Fall, wenn man dachte, die Partnerin sei eine Jugendliche. Zumal wenn sie offensichtlich nicht kindlich aussah, und über ihr Alter gelogen hat.

13 oder 15? Optisch nicht unbedingt zu entscheiden, ob kurz vor 14 oder danach. 8 und 15? Optisch gut zu unterscheiden. Da kann lügen wer will, das funktioniert nicht.

Das alles ist kein Hexenwerk, sondern deutsches Recht. Kann man nachlesen. Wird so angewandt. Auch das kann man nachlesen. Ob Du es nun verstehst oder nicht.

Aber Du kannst mir gerne etwas über türkisches Recht beibringen, insbesondere wenn ich darum ausdrücklich gebeten habe. Allerdings kann ich auch googeln, und es hatte einen Grund, warum ich darauf hinwies, nicht mit alten Beiträgen zu dem Urteil zu kommen, weil eben meines Wissens der türkische Gesetzgeber auf das Urteil zügig reagiert hat (was ja auch allseits gefordert wurde), weswegen die Türkei heute ein Schutzalter von 18 hat (bedingt ab 15).

Das Gericht hat jedenfalls geurteilt, Marco von der Anklage der Vergewaltigung freizusprechen, womit DAS Thema durch ist.

Es hat ebenfalls geurteilt, dass ein Missbrauch vorlag, womit DAS Thema dann ebenfalls durch ist.

Missbrauch und Vergewaltigung sind unterschiedliche Delikte. Die Unterschiede habe ich erläutert. Darauf ist man nicht angewisen - hätte man auch selbst mal nachlesen können.

Das Thema war, warum 2 Fälle so ungleich wahrgenommen werden. Auch das wurde (zumindest teilweise) erklärt: Vergewaltigung hat zwingend mit (psychischer oder physischer) Gewalt zu tun, Missbrauch nicht.

Wäre die Situation anders zu bewerten, wenn Marco vergewaltigt hätte? Ganz gewiss. Hat er aber nicht. Thema durch.

Danke für die Aufmerksamkeit, bis zum nächsten Mal dann.

2
TJDettweiler 
Fragesteller
 31.07.2022, 14:04
@Libertinaerer
Und ja, wenn eine 8-Jährige in D von einem 17-Jährigen mutmaßlich vergewaltigt wurde, dann wird er wg. ZWEIER Delikte angeklagt: Vergewaltigung UND Missbrauch in Tateinheit.

Nein, bei einer Vergewaltigung von Kindern kommt nur § 176 Stgb zur Anwendung. Der Straftatbestand Vergewaltigung eines Kindes gibt es in Deutschland nicht.

Auch stimmen deine Ausführungen in dem Punkt dass es rechtlich einen Unterschied macht ob Vergewaltigung eines Kindes oder sexueller Missbrauch eines Kindes nicht.

Denn § 177 Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung kommt bei Kindern unter 14 Jahren nicht zur Anwendung. Ist ein Kind unter 14 Jahren ist laut deutschem Gesetz eine Vergewaltigung immer ein sexueller Missbrauch.

Um es in deinen Worten zu sagen: "wenn man vom Recht keine Ahnung hat, dann fällt das Behaupten immer leicht"

Fakt ist deine Behauptungen sind Blödsinn, denn du hast 0% Ahnung von Recht.

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TJDettweiler 
Fragesteller
 31.07.2022, 18:33
@Libertinaerer

Du diskutierst hier mit mir deutsches Recht und diskutierst hier mit diesem Satz

Wäre die Situation anders zu bewerten, wenn Marco vergewaltigt hätte? Ganz gewiss. Hat er aber nicht. Thema durch.

Der in der Türkei nach türkischem Recht wegen Vergewaltigung und Missbrauch eines Minderjährigen vor Gericht stand.

🤦‍♂️

Ja, haste auch gemerkt, dass deine Argumentation einem anderen Land die deutsche Rechtssprechung aufzuzwängen absolut gar keinen Sinn ergibt. Bravo für diese Einsicht.

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TJDettweiler 
Fragesteller
 31.07.2022, 19:03
@Libertinaerer

möchtest du wissen was man für eine Strafe bekommt bei 3 facher Vergewaltigung von einer 10 Jährigen, schweren sexuellen Missbrauch von Kindern in Deutschland bekommt? Ja, richtig, 2 Jahre und 9 Monate auf Bewährung laut § 176 StGB.

https://www.otv.de/prozess-wegen-schweren-sexuellen-missbrauch-von-kindern-523471/

Da kommst du und behauptest ein Sexualstraftäter der ein Kind vergewaltigt würde würde in Deutschland nach §177 angeklagt. Kann nicht sein, denn §177 StGB sieht eine Mindeststrafe von 6 Monaten Gefängnis vor, bei minderschwerem Fall 3 Monate.

Wie man sieht, wird ein Mensch der eine 10 jährige nachweislich vergewaltigt hat in Deutschland zu Bewährungsstrafen verurteilt. Denn der Anklagepunkt ist in Deutschland bei Menschen unter 14 Jahren immer §176 StGB.

Und du behauptest tatsächlich ein Mensch der in Deutschland ein unter 14 jährigen Menschen vergewaltigt würde in Deutschland wegen Vergewaltigung angeklagt werden können.

Lebt sich sicher schön in deiner Traumwelt in der du dir deinen Traum glaubst dass du etwas vom deutschen Recht verstehen würdest.

Nochmal zu deiner Frage, Nein, Marco W. wäre in Deutschland niemals wegen Vergewaltigung einer 13 Jährigen angeklagt worden, weil es diesen Strafstandbestand: Vergewaltigung eines unter 14 Jährigen; schlichtweg nicht gibt.

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GregorMendel  30.07.2022, 16:38

"Weil es Leute wie dich gibt, die absichtlich Verwirrung stiften, weil sie damit ein Ziel verfolgen." Hey, Du bist ja ein Hellseher! Dafür solltest Du auch auf jeden Fall ein Nobelpreis bekommen!!!!!!! Das sind jetzt schon drei.

"Den Fall kenne ich nicht, aber wenn jemand seine Freundin vergewaltigt, dann hat er sie üblicherweise mit Gewalt gegen ihren Willen zum Sex gezwungen"

Den Fall nicht kennen und trotzdem antworten. Auch das ist eine Meisterleistung!

"Ich vermute, welchen Fall Du meinst, bin mir aber nicht zu 100% sicher"

Du stellst Vermutungen (auch Nobelpreisverdächtig!!), bist Dir aber nicht zu 100% sicher. Vielleicht hilft die Glaskugel in der Kirmes, damit die Sicht Heller wird!!! Du schaffst das!!! Die Freude das Du schon Anspruch 4 Nobelpreise hast, sollte Groß sein!

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Libertinaerer  30.07.2022, 17:34
@GregorMendel
Hey, Du bist ja ein Hellseher!

Na ja, die Alternative zum "ein Ziel verfolgen" wäre noch weitaus weniger schmeichelhaft. ^^ Aber ich bin ein positiv denkender Mensch! :)

Den Fall nicht kennen und trotzdem antworten.

Gell? Was Zauberworte wie "Vergewaltigung" und "1,5 Jahre Gefängnis" so alles auslösen können. Da kann man schon Rückschlüsse ziehen, was ungefähr passiert sein könnte, vor allem aber, was NICHT passiert ist (denn für "schwere" Vergewaltigung beträgt die Mindeststrafe 2 Jahre).

Auch das ist eine Meisterleistung!

Zuviel der Ehre. So etwas kann eben auch nur von jemandem kommen, der sich, s.o., so gut mit den Gesetzen auskennt wie Du. ^^

Du stellst Vermutungen (auch Nobelpreisverdächtig!!), bist Dir aber nicht zu 100% sicher.

Exakt. D.h., ich würde dafür nicht unbedingt mein Leben verwetten, aber für jemanden wie dich reicht es locker! :)

Die Freude das Du schon Anspruch 4 Nobelpreise hast, sollte Groß sein!

Ach, zuviel der Güte. ich bin schon froh, kein ultimativer Depp zu sein! :)

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GregorMendel  30.07.2022, 17:57
@Libertinaerer
Du stellst Vermutungen (auch Nobelpreisverdächtig!!), bist Dir aber nicht zu 100% sicher.

Exakt. D.h., ich würde dafür nicht unbedingt mein Leben verwetten, aber für jemanden wie dich reicht es locker! :)

Du hast das in Deiner Antwort geschrieben, und nicht Ich. Also reicht das locker für Dich.

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Alle in Deutschland haben den Kopf geschüttelt

wie kannst du das behaupten?

Jedes Vergehen, jedes Verbrechen, jede Vergewaltigung hat eine Vorgeschichte.
Die wird natürlich nicht veröffentlicht, wir leben je nicht in den USA. Der Richter kennt die aber, er muss auch entscheiden, ob es wirklich eine Vergewaltigung war. Gerade zwischen etwas Gleichaltrigen ändern sich die "Familienverhältnisse" sehr schnell. Wenn gerade noch Sex üblich war, ist das Gleiche 2 Stunden später eine Vergewaltigung. Wie weit ist der Vergewaltiger dabei gegangen? Alles das wissen wir nicht. Der Richter schon.

Sex eines Erwachsenen mit einer 13-jährigen ist in Deutschland verboten. Wie sind die Gesetze in der Türkei? Die Medien wollen verdienen, sie schreiben alles, was Geld bringt. Dabei werden sie sich natürlich auf deutsche Gesetzte beziehen, wenn sich etwas ergibt, was für Empörung sorgen kann.

Warum ist die Gesellschaft so verwirrend?

weil sie sich mit den Gegebenheiten nicht befassen will.


TJDettweiler 
Fragesteller
 29.07.2022, 19:14
wie kannst du das behaupten?

Ich kann mich an die Berichterstattung von damals erinnern? Man kann Zeitungsberichte von damals noch nachlesen zudem die zahlreichen Talkshows zum Thema Marco noch nachschauen.

2007 war die Medienmeinung zu Vergewaltigung durch einen 17 Jährigen eine ganz andere als heute. Dass die Meinung des Einzelnen viel gefächerter ist ist klar.

Doch auch war die öffentliche Meinung zu Marco klar, obwohl es gar keine Stellungnahme des Opfers gab.

Ich will nochmal klar stellen. Mir geh es nich darum zu diskutieren wer Schuld ist und wer nicht.

Mir geht es um die öffentliche Meinung die durch Presse und heute Influenza vorgegeben scheint. Die relativ ambivalent zu sein sheint.

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Libertinaerer  30.07.2022, 07:56
@TJDettweiler
Die relativ ambivalent zu sein sheint.

Ist sie nicht. Dass und wie Du darauf kommst, darüber könntest (und IMHO solltest) Du mal reflektieren. Aber ich habe Zweifel, dass Du das möchtest.

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Libertinaerer  30.07.2022, 07:58

Wobei:

weil sie sich mit den Gegebenheiten nicht befassen will.

Derjenige der sich mit den Gegebenheiten nicht befassen will, ist der Fragesteller. 🤷‍♂️

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TJDettweiler 
Fragesteller
 04.08.2022, 19:06
@Libertinaerer

Was soll das? Ich frage dich seit Tagen nach der Aussage des Mädchens und du fantasierst dir hier zusammen dass du dabei gewesen warst. Wenn Einzelheiten im vollem Umfange bekannt sind wwie du hier erzählen möchtest, bring hier die Aussage des Mädchens/Opfers der.

Bringst du keinerlei Belege, dann ist klar dass du dich hier als Hellseher aufspielst und deine Angaben du würdest den Fall kennen, eine glatte Lüge ist.

Wo sind denn deine Fakten? Es gibt sie nicht.

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Flophitomato  04.08.2022, 20:22
@Libertinaerer
  • Kannst du auch normal auf die Frage antworten, wie die Gesetzeslage war und was die Aussage des Opfers im August 2009 vor Gericht in der Türkei war ?
  • Kannst du normal antworten, warum du der Ansicht bist dass Charlotte damals vor Gericht gelogen haben sollte?
  • Um das mal klar zu stellen, deine Äußerungen hier sind mehr als Geschmacklos und das in beiden Fällen. Man braucht keine körperliche Gewalt, wenn du neben deiner Freundin im Bett liegst und du gegen ihren willen Sex mit ihr praktizierst, dann ist das Vergewaltigung. Das ist die Rechtslage. Sogar Stealthing ist strafbar.
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Libertinaerer  04.08.2022, 21:09
@Flophitomato
Kannst du auch normal auf die Frage antworten

Nein, DER Zug ist vor geraumer Zeit abgefahren (s.u.) 🤪

dann ist das Vergewaltigung.

Der Vorwurf der Vergewaltigung wurde fallengelassen.

Das kann man ja nun nicht nur nachlesen, sondern bestreitet ja noch nicht mal Herr Schwer von und zu Begriff. Oder doch? Ach, interessiert mich nicht mehr.

Aber nun ja, Du bist mir ja auch wohl vertraut - könnt ja 'nen Stuhlkreis aufmachen ...

🍿🤣👍
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TJDettweiler 
Fragesteller
 04.08.2022, 21:33
@Libertinaerer
Aber nun ja, Du bist mir ja auch wohl vertraut - könnt ja 'nen Stuhlkreis aufmachen ...

Was bist denn du für ein Witzbold?

Beantwortest meine Frage und beklagst dich dann dass du mich hier unter der von mir gestellten Frage findest?

Wenn du Ulnudel nichts mit mir zutun haben willst, dan beantworte einfach meine Frage nicht.

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TJDettweiler 
Fragesteller
 04.08.2022, 21:37
@Libertinaerer

Nicht nur dass in keinem deiner Kommentare und auch nicht in deiner Antwort machst du den Versuch auf die Frage einzugehen und du erzählst hier Danny wäre nicht wegen Vergewaltigung angeklagt gewesen.

Lerne doch bitte lesen bevor du an anderen munter vorbei redest und dir noch dabei sinnenthemmt einer dabei abgeht.

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TJDettweiler 
Fragesteller
 04.08.2022, 21:42
@Libertinaerer

und? Bekommst du es etwa immer noch nicht hin die Aussage von dem Mädchen aufzutreiben die du ja ganz Anwaltlike als unglaubwürdig erklärst.

Oder bezichtigst du immer noch das Opfer als Lügnerin ohne ihre Seite der Geschichte zu kennen?

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TJDettweiler 
Fragesteller
 04.08.2022, 21:52
@Libertinaerer

und? Bekommst du es etwa immer noch nicht hin die Aussage von dem Mädchen aufzutreiben die du ja ganz Anwaltlike als unglaubwürdig erklärst?

Oder bezichtigst du immer noch das Opfer als Lügnerin ohne ihre Seite der Geschichte zu kennen?

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Libertinaerer  05.08.2022, 08:19
@Flophitomato

Exakt! Vollkommen sinnlos mit Menschen ernsthaft zu reden, die trotz Erläuterungen und Möglichkeit, es nachzulesen, schon Grundlagen nicht verstehen wollen oder können. 🤷‍♂️

Ich weiß nicht, WAS da in euren Köpfen (nicht) vorgeht! 🤪

Aber ich nehme es mittlerweile einfach amüsiert zur Kenntnis!

🍿🤣👍

PS: Und das war - extra für DICH - hier mein letzter Textkommentar zum Thema. Lesen bildet - wenn man das zu Lesende liest und versteht. 😎

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Flophitomato  05.08.2022, 11:24
@Libertinaerer
PS: Und das war - extra für DICH - hier mein letzter Textkommentar zum Thema. Lesen bildet - wenn man das zu Lesende liest und versteht. 😎

ach? Lesen bildet? Gut mein lieber Herr was-interessiert-mich-mein Gefasel-von-gestern. In deiner Antwort zur Frage steht:

Treibende Kraft beim einvernehmlichen Sex war das Mädchen (britische Touristin), die über ihr Alter gelogen hatte.

Kannst du nun endlich so gütig sein und uns erklären, woher du die Fähigkeiten nimmst zu behaupten: dass das 13. Jährige Mädchen treibende Kraft war?

Nochmal, wo ist die Aussage von dem Mädchen dass dich veranlasst zu behaupten die Geschichte des Beschuldigten würde stimmen?

Gott sei Dank bist du kein Richter, denn du wärst ein lausiger Richter, der sich nicht alle Beteiligten anhört und sich erst dann ein Urteil erlaubt.

Warum ist in dem Fall dem Urteil des türkischen Gerichts zu vertrauen? Weil keiner in der Öffentlichkeit weiß wie sich die Ereignisse aus Sicht des Mädchens abgespielt haben.

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Flophitomato  05.08.2022, 22:56
@Libertinaerer
Nach deutschem Recht war das kein Verbrechen, sondern ein (ggf. nicht traumatisierendes) Vergehen

Ach wirklich?

Komisch dass es dann Gerichtsurteile von deutschen Gerichten gibt, die etwas ganz anderes sagen:

https://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Urteil-Sozialstunden-wegen-Sex-mit-12-Jaehriger-id3565471.html

und das war ein Jahr vor dem Marco W Fall in der Türkei. Aber du kennst dich ja mit deutschem Recht aus.

🤪🍿🤣👍

Soll ich dir noch mehr deutsche Fälle heraussuchen die genau etwas anderes belegen als du tippst?

Aber hey,

in Deutschland wäre solch ein Fall ein Bagatelldelikt
🤣🤣🤣🤣

aber wie war das?

schon Grundlagen nicht verstehen wollen oder können. 🤷‍♂️

Jaja, natürlich. Ich verstehe Grundlagen nicht natürlich. Komisch dann dass genau solche Fälle in Deutschland dann verhandelt werden und für erwiesen ansehen. Der Rassismus der aus deiner Argumentation spricht ist klar und deutlich zu erkennen.

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Das ist nicht verwirrend. Unterschiedliche Strafen zeigen, dass es unterschiedliche Bewertungen in den Gesellschaften gibt. So war es immer schon, und so wird es bleiben.

Weil es halt unterschiedliche Richter und Gerichte vermutlich waren. Gibt genügend ähnliche Fälle, die von verschiedenen Gerichten unterschiedlich bewertet wurden. Mal werden Dashcams als Beweismittel zugelassen, mal nicht.

Zumal man auch bedenken sollte, dass die Personen, die beim ersten Fall sagen, die Strafe ist zu milde, nicht zwangsläufig die sind, die beim zweiten Fall finden, dass die Strafe zu krass ist. Woher willst du denn wissen, dass diese beiden Aussagen, von den gleichen Personen getätigt wurden?


TJDettweiler 
Fragesteller
 29.07.2022, 19:34
Ein Aufschrei damals in der deutschen Medienwelt.
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DerUniKuchen  01.08.2022, 10:41
@TJDettweiler

"Medienwelt" ist ein sehr, sehr weiter Begriff. Dass da unterschiedliche Meinungen existieren, ist absolut logisch.

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TJDettweiler 
Fragesteller
 01.08.2022, 13:42
@DerUniKuchen

Ich finde es merkwürdig dass man zu Urteilen von Gerichten so "unterschiedliche Meinungen" haben kan und kollektiv ein Opfer verhöhnt obwohl es laut Urteil passiert ist.

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