Freiwilliges Schülerpraktikum?
Hi, da bald Sommerferien sind wollte ich wieder bei der Firma bei der ich vor 1 Monat ein Schülerpraktikum (Autowerkstatt) hatte vorbeischauen und helfen weil es mir Spaß gemacht hatte. Meine Fragen dazu wären:
Wie lange dürfte ich „arbeiten“?
Muss ich das irgendwo anmelden?
Darf ich unentgeltlich helfen?
In dem Schülerpraktikum durfte ich wohl 7 Stunden täglich arbeiten (bei mir waren es meist 9-10) besteht die Möglichkeit das ich das wieder machen kann. Ich sehe es nicht als Arbeit sondern als eine Tätigkeit die mir Spaß macht und eher wie ein „Hobby“ ist.
Danke für eure Antworten
1 Antwort
Klar. Zu meiner Zeit nannte man das ganz klassisch Ferienjob. Du kannst in den Ferien arbeiten, wie genau steht im JArbSchG (JugendArbeitsSchutzGesetz - Ja Deutschland und ihr AKüFi).
Lt JArbSchG §8: (1) Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.
In Vollzeit (40 Stunden) darfst du nur 20 Tage am Stück arbeiten (=4 Arbeitswochen)
Auch Pausenzeiten sind geregelt in §11: (1) Jugendlichen müssen im voraus feststehende Ruhepausen von angemessener Dauer gewährt werden. Die Ruhepausen müssen mindestens betragen
- 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb bis zu sechs Stunden,
- 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden.
Und auch zur Rahmenzeit wird was vorgeschrieben in §14: (1) Jugendliche dürfen nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden.
Aber in einer Autowerkstatt sollte das eigentlich alles kein Problem darstellen.
Entgeldfrei wird das ganze nicht gehen, weil du angestellt werden musst, damit du versichert bist, falls doch mal was passiert. Allerdings sind für einen Ferienjob meist keine Steuerabgaben fällig. Aber einen Arbeitsvertrag (befristet) muss du abschließen. Mindestlohn liegt derzeit bei 12€ pro Stunde
Schau gern mal hier: https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/ferienjobber/arbeitsrechtliche-besonderheiten-bei-ferienjobbern_76_347210.html und hier: https://steuermachen.de/steuerratgeber/ferienjob-muss-ich-steuern-zahlen/