gebäudeversicherung gewrblich für privatpersonen zulässig?
Mein Vermieter hat für meine angemietete Wohnimmobilie keine Wohngebäudeversicherung, sondern eine Gebäudeversicherung für Gewerberäume mit Mietausfallversicherung etc. und jährlich steigenden Wertzuwachs der Immobilie/Wohnung abgeschlossen. Diese ist Naturgemäß erheblich teurer wie eine normale Wohngebäudeversicherung für Privatpersonen. Mein Vermieter handelt als Privatperson und hat auf die Vermietung kein Gewerbe angemeldet. Ich / Wir als Mieter tragen als Nebenkosten diese Versicherungskosten selbst.
Meine Frage, ist diese vom Vermieter angewandte Praxis Versicherungs- Mietrechtlich richtig ?
Hallo hier noch eine wichtige Nachfrage !
In meinem Mietvertrag ist unter § 6 nur Nebenkosten und Nebenkostenvorauszahlung die Rede. Einzelne Kosten wie.z.B. Steuern oder auch Versicherungen sind nicht aufgeführt.
Im § 7 ist geschrieben, das der Mieter verpflichtet ist eine Versicherung zu mindestens eine adäquate Haftpflichtversicherung für das Mietobjekt auf eigene Kosten abzuschließen.
Meine ergänzende Frage ist nun, ob ich überhaupt diese Versicherung des Vermieters bezahlen muss, obwohl diese kein Bestandteil des Vertrages ist ??
2 Antworten
Die Frage ist doch: Ist das gemietete Haus oder Wohnung ein Wohnhaus oder ein Wohn-und Geschäftshaus oder eine gewerbliche Immobilie (in der ihr gar nicht wohnen dürftet)?
Ob der Vermieter hier als Privatperson agiert, hat keine Relevanz. Mietausfallversicherung als Versicherungsbaustein ist aus den Betriebskosten des Mieters zu entfernen. Gegen die preislich überhöhte Gebäudeversicherung kann Widerspruch erhoben werden, weil sie gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot des § 556 (3) BGB verstößt. Wurde denn eine Gebäudehaftpflichtversicherung vereinbart?
Vielen Dank für deine schnelle und korrekte Antwort. Jetzt weiß ich, wie ich mich verhalten muss.
Die Mietausfallversicherung ist der Knackpunkt. Das Risiko darf der Vermieter in den Nebenkosten nicht auf euch abwälzen. Also Nebenkostenabrechnung als fehlerhaft zurückschicken.
Mietausfallversicherung schützt doch nur den VERMIETER. Das ist genau so wie eine Vermieter-Rechtsschutzversicherung. BEIDE dürfen nicht in die Nebenkosten berechnet werden.
Können Sie ihre Aussage noch etwas konkretisieren, z:b. verweise auf $ oder Rechtsprechung. Und darf der Eigentümer/ Vermieter die vermietete Wohnung als gewerbliches Objekt versichern?