Geblitzt durch Unwissenheit?
Ich bin von der Bundesstraße abgefahren und über eine Ausfahrt auf eine Landstraße gefahren. Weder auf der Bundesstraße noch auf der Ausfahrt stand ein Schild mit Geschw. Begrenzug 70 km/h. Folglich bin ich auf der Landstraße mit 100 km/h gefahren und wurde dann von einem mobilen Blitzer erfasst. Ca 500m nach dem Blitzer stand ein Geschwindigkeitsbegrenzung aufhebe Schild.
Am nächsten Tag bin ich die gleiche Strecke gefahren aber habe weiter hinten auf der Landstraße begonnen und habe dort ein Schild mit 70 km/h Begrenzung gesehen, welches aber weit vor der Ausfahrt war, die ich am Vortag genommen habe.
Woher sollte ich wissen, dass dort nur eine 70er Zone war?
Kann an jeder Ausfahrt ein mobiler Blitzer aufgestellt werden? Weil ich konnte nichts dafür, wohne nicht ansatzweise in der Nähe. Unwissenheit schützt nicht, ist klar, aber es wurde nirgends erwähnt (bezogen auf die 70 km/h Begrenzung nach der Ausfahrt)
6 Antworten
Hallo, ich bin Redakteur bei Geblitzt.de. Über uns kann man - ohne eigenes Kostenrisiko - Bußgeldbescheide prüfen lassen. Daher haben wir häufiger mit solchen oder ähnlichen Fällen zu tun. Viele haben ja bereits hilfreiche Ratschläge gegeben. Ortsunkundige Autofahrer haben tatsächlich mit solchen Begründungen Bußgeldbescheide erfolgreich angefochten. Zudem können auch die Umstände eines vorsätzlichen oder unabsichtlichen Tempoverstoßes straf mindert sein. Darüber haben wir einen ausführlichen Artikel auf unserer Webseite: https://bussgeldkatalog.geblitzt.de/news/unabsichtlich-zu-schnell-gefahren-blitzer-geldbussen-sind-anfechtbar/Daher kann es ratsam sein, Einspruch einzulegen und den Bußgeldbescheid prüfen zu lassen. Wie das über uns funktioniert, kannst du hier nachlesen: https://www.geblitzt.de/so-funktionierts/Ich hoffe, diese Informationen sind hilfreich!
Ich habe in der Fahrschule vor 39 Jahren gelernt, fahre ich von einer Einmündung in eine Vorfahrtberechtigte Straße ein, und sehe dabei das Zeichen "durchgehende Vorfahrt" gilt außerhalb von Ortschaften Tempo 100. Sonst muss ein Wiederholer auf geltende Beschränkungen hinweisen.
Ich würde mir die Straße nochmal genau ansehen und das Schild ausfindig machen, auf dem die 70 stand.
Leider ist es tatsächlich so, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung auch nach Kreuzungen und Einmündungen noch gilt, ohne dass sie nochmal ausgeschildert wird. Die Chancen eines Widerspruchs sind daher nicht gerade gut.
Es haben allerdings auch schon Leute erfolgreich geklagt. Da ließ sich feststellen, dass fast alle Betroffenen in die gleiche Falle getappt waren. Und da können die Gerichte auch sagen, dass die jeweilige Gemeinde hätte Handlungsbedarf sehen müssen, schließlich sollen Geschwindigkeitskontrollen in erster Linie der Verkehrssicherheit dienen und nich den Einnahmen der Gemeinden.
https://www.bussgeldkatalog.de/geschwindigkeitsbegrenzung-aufgehoben/
Hier wurde schon erwähnt, dass Du Dich als Ortsunkundiger darauf berufen solltest, dass Du von der Begrenzung nichts wissen konntest. Das erscheint mir durchaus plausibel.
Lege Widerspruch mit Begründung ein, sobald der Anhörungsbogen kommt. Da fehlt ja nun eindeutig ein Schild. Nicht vorhandene Schilder muss man auch nicht beachten.
Da Streckenverbote nicht nach jeder Einmündung wiederholt werden, kann dem ortsunkundigen Kraftfahrer bzw. der ortsunkundigen Kraftfahrerin kein Tempo- oder auch Überholverbotsverstoß vorgeworfen werden, wenn er oder sie nach dem Einbiegen kein Verkehrszeichen passiert.
Du kannst deine Ortsunkundigkeit durchaus in deinem Widerspruch erwähnen. Das wird dann auch aktzeptiert.