GEZ bezahlen mit 800€ im Monat?

8 Antworten

Von Experte kevin1905 bestätigt

Was Du noch an Abzügen hast interessiert keinen.

Deine 40 Euro für den Abschlag für normalen Haushaltsstrom auch nicht, die muss auch ein Kunde beim Jobcenter aus seinem Regelbedarf für den Lebensunterhalt oder eigenem Einkommen selber zahlen.

Dein Bedarf sollte dann bei derzeit min. 449 Euro Regelbedarf liegen und 395 Euro für deine Warmmiete = insgesamt min. 844 Euro.

Wenn Du kein KFZ - und kein weiteres Einkommen hast, würde dein ALG - 1 von 600 Euro bis auf 30 Euro Versicherungspauschale als Einkommen auf den Bedarf angerechnet.

570 Euro + 197 Euro Wohngeld = 767 Euro !

Demnach wäre dein Bedarf um min.um die 77 Euro nicht gedeckt und dir würde ALG - 2 zustehen, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Dann müsstest Du auch keinen Rundfunkbeitrag zahlen.

Auch wenn man Wohngeld bekommt, könnte man unter Umständen einen Härtefallantrag beim Rundfunkservice stellen.

Das würde aber nur dann einen Sinn machen, wenn dir kein ALG - 2 zustehen würde und Du nach der Zahlung des Rundfunkbeitrags weniger als im ALG - 2 Bezug haben würdest.

Ich würde also einen ALG - 2 Antrag stellen, bei Bewilligung kannst Du die Befreiung dann beim Rundfunkservice einreichen und dein bisher bezahltes Geld im Regelfall erstattet bekommen.

Ich bekomme seit Januar 600€ alg 1 und 197€ Wohngeld.

Immerhin € 797.--/mtl. Wobei sich natürlich die Frage aufdrängt, wie man mit ALG1 auf nur € 600.-- kommen kann.

Ich muss dennoch GEZ zahlen.

Nein. Aber den Rundfunkbeitrag.

Wie ist das denn miteinander vereinbar

Ganz gut eigentlich.

wenn ein Hartz IV Empfänger am ende mehr Geld als ich hat

Nein. hat ein ALG2-Bezieher nicht. Regelsatz wäre € 449.-- zzgl. KdU. Bei dir also die genannten € 345.--

und er zahlt nichts.

Es steht dir frei, wahlweise aufzustocken und dann eine Befreiung zu beantragen. Ganz genau so wie eben ggfs. bei Bezug von Leistungen nach SGB II.

https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/empfaenger_von_sozialleistungen/index_ger.html?highlight=befreiung.%20befreiung

Ein Leistungsbezieher nach SGB II bekäme bei einer Miete von 345 Euro lediglich zusätzlich den Regelsatz in Höhe von 449 Euro ..... und müsste dann auch keine Rundfunkgebühren bezahlen. Und bei dezentraler Wassererwärmung noch einen Mehrbedarf 10,33 Euro.

Strom Und Gas - sprich Energiekosten sind ansonsten im Regelsatz beinhaltet.

Fazit - Du kannst auch ergänzende Leistungen nach SGB II / XII beantragen - ersatzweise die Befreiung von den Rundfunkgebühren - Dein Einkommen kann dann das zuständige Amt überprüfen.

Beschwere dich doch bei der Bundesregierung. Die 18 EUR wirst du dir dann wohl leisten müssen, oder stelle einen Antrag auf Befreiung. Wenn du mit dem Geld nicht klar kommst, mach einen zusätzlichen Job oder qualifiziere dich, damit dein Gehalt besser wird.


kevin1905  23.05.2022, 14:50
Beschwere dich doch bei der Bundesregierung.

Die hat mit dem Rundfunkbeitrag absolut GAR NICHTS zu tun. Rundfunk ist Ländersache!

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Tupac10 
Fragesteller
 23.05.2022, 14:57

Ich fange am 1.09. eine Ausbildung im Beamtenverhältnis an. Dennoch bis dahin habe finanzielle Probleme. Minijob geht nicht weil es dann verrechnet wird. Eine neue Arbeitsstelle zu suchen macht auch kein sinn.

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Du könntest ebensogut einen Antrag auf Aufstockung beim Jobcenter stellen anstatt nur zu meckern. Auch die Hartz IV Empfänger über die du schimpfst haben es selbst geschafft, ihre Leistungen zu beantragen.