Gibt es eine Möglichkeit den IHK-Beitrag nicht zu bezahlen?

17 Antworten

IHK Gebühren verstoßen gegen geltendes Völkerrecht (ius cogens) MRK §20 (2)

„Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.“

und dem Grundgesetz GG §1 (2) und automatisch §25. Somit ist das IHK-Gesetz per Gesetz wegen fehlendem Zitiergebot** Nichtig und Ungültig.

Völkerrecht = Allgemeine Erklärung der Menschenrechte MRK* KEIN Völkerrecht = Europäische Erklärung der Menschenrecht EMRK (Empfehlungscharakter)

  • Quelle: wikipedia Suchbegriff: UN-Menschenrechtscharta Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (A/RES/217, UN-Doc. 217/A-(III)), auch: Deklaration der Menschenrechte oder UN-Menschenrechtscharta, ist das ausdrückliche Bekenntnis der Vereinten Nationen zu den allgemeinen Grundsätzen der Menschenrechte. Es wurde am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Palais de Chaillot in Paris genehmigt und verkündet.

Noch mal! Das MRK hat nichts mit dem EMRK zu tun!

MRK = Geltendes Recht bzw. Gesetz

EMRK = KEIN geltendes Recht bzw. Gesetz! Es hat nur Empfehlungscharakter!

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist geltendes und höherrangiges Recht in Deutschland: a) MRK verbindlich für alle Mitglieder der UN. Ist Bestandsteil des UN-Vertrages. b) Grundgesetz §1 Abs. 2 c) Grundgesetz §25 d) Entscheidung Bundesverfassungsgericht (= Gesetz), dass das GG §25 dem innerstaatlichen Recht vorgeht BverfGE23,309[363] und BverfGE23,288[316]

Das MRK ist durch GG §25 ein höherrangiges Recht als Grundgesetz und damit auch ein höheres Recht als das IHK-Gesetz, welches darüber hinaus noch verfassungswidrig und damit per Gesetz Nichtig ist. Das IHK-Gesetz ist Nichtig, da Menschenrechte und Grundrechte ohne Zitierung gem. GG eingeschränkt werden, somit ist jedes Gesetz (auch OwiG, UStG etc.), welches Grundrechte ohne Zitiergebot einschränkt nichtig und damit ungültig. Es sind auch keine weiteren gerichtliche Klärungen oder Feststellungen notwendig. Es ist ungültig PUNKT.

Leider kennen die meisten ihre verbrieften Menschenrechte nicht und fordern diese auch nicht ein. Deswegen kann hier die IHK, GEZ und die Finanzverwaltung (früher Finanzamt) machen was sie wollen.

Die gleichen Argumente gelten auch für die GEZ, BG und teilweise das Finanzamt, das nur eine Verwaltung der Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH, HRB51411 Frankfurt, und kein Amt mehr ist.

Wie im Kommentar zum Grundgesetz nachzulesen. Wortlaut, da ich den Kommentar gerade nicht griffbereit habe: „Die Steuerpflicht wird stillschweigend vorausgesetzt“ Damit ist vom Bundesverfassungsgericht bestätigt, das es in der BRD keine Steuerpflicht gibt und diese Abgabe freiwillig ist. Also auch eine Zwangsmitgliedschaft, die gem. Völkerrecht und Grundgesetz durch die Nürnberger Prozesse verboten wurde und immer noch ist. Aber das ist ein anderes Thema.


aliriza  25.05.2011, 13:24

Danke. Das ist wirklich ausführlich und ich werde mich damit beschäftigen.

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UlrichGemmer  16.04.2012, 14:01
@aliriza

Kann mich da den antworten des vorschreibers nur anschliesen. Also ignorieren *smile

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Klausmmm  08.07.2012, 20:13

Europäische Menschenrechtskonvention

Artikel 20 MRK - Zahl der Richter:

"Die Zahl der Richter des Gerichtshofs entspricht derjenigen der Hohen Vertragsparteien."

Was soll dieser Artikel mit der IHK zu tun haben??

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RTPPloenes  05.08.2013, 17:33
@Klausmmm

Habe mal den Text kopiert und an die IHK Koblenz g esendet. Bin gespannt.... :-)

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heikoehrlich  02.09.2013, 21:15
@Klausmmm

Gar nichts. Hier bist Du/Sie auf die Google Falle innerhalb der EU hereingefallen. Du gibst Artikel 20 MRK ein und was zeigt Google? Genau: Die EMRK, die wie ich bereits aufgezeigt habe nichts mit der MRK (UN Resolution) zu tun hat. Am besten über einen ausländischen Proxy-Server über Google Schweiz gehen, dann findest du per Google- suche auch die MRK Gesetzgebung, ansonsten wird sehr viel gefiltert was mit Menschenrechten zu tun hat.

Es funktioniert nur der direkte Zugriff. MRK findet ihr unter http://www.humanrights.ch/de/Instrumente/index.html

Gruß

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PatrickLassan  12.06.2014, 16:14
@PatrickLassan
Das IHK-Gesetz ist Nichtig, da Menschenrechte und Grundrechte ohne Zitierung gem. GG eingeschränkt werden, somit ist jedes Gesetz (auch OwiG, UStG etc.), welches Grundrechte ohne Zitiergebot einschränkt nichtig und damit ungültig. Es sind auch keine weiteren gerichtliche Klärungen oder Feststellungen notwendig. Es ist ungültig PUNKT.

Das ist Unfug. Punkt. Über die Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes entscheidet das Bundesverfassungsgericht, und nach dessen ständiger Rechtsprechung ist das Zitiergebot nicht derart weit auszulegen, wie es einige Stammtischjuristen glauben.

http://www.juraexamen.info/das-zitiergebot-in-der-klausur/

Deswegen kann hier die IHK, GEZ und die Finanzverwaltung (früher Finanzamt) machen was sie wollen.

Nein, können sie nicht und machen sie auch in der Regel nicht. Übrigens: Finanzämter heißen auch heute noch so.

Wie im Kommentar zum Grundgesetz nachzulesen. Wortlaut, da ich den Kommentar gerade nicht griffbereit habe: „Die Steuerpflicht wird stillschweigend vorausgesetzt“ Damit ist vom Bundesverfassungsgericht bestätigt, das es in der BRD keine Steuerpflicht gibt und diese Abgabe freiwillig ist.

Das Recht des Staats, Steuern und Zölle zu erheben, ergibt sich aus Artikel 105 Grundgesetz.Das BVerfG hat noch nie bestätigt oder auch nur angezwifelt, dass der Staat dieses Recht hat.

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mgutt  18.02.2015, 20:55

Genau dieses Argument wurde bereits gerichtlich verneint: "Pflichtzugehörigkeit widerspricht nicht UN-Deklaration der Menschenrechte Der Hessische VGH hat in einem Berufungszulassungsverfahren mit Beschluss vom 04.05.2001 - 8 UZ 2664/00 - einen Verstoß der IHK-Pflichtmitgliedschaft gegen Art. 20 Abs. 2 der UN-Deklaration der Menschenrechte verneint. Die Deklaration habe lediglich den Charakter einer formell nicht bindenden Empfehlung."

So viel zu den Menschenrechten in Deutschland.

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Beitragsfreistellung:

  • IHK-Zugehörige, die nicht im Handelsregister oder im Genossenschaftsregistrer eingetragen sind und unter 5.200 Euro Gewerbeertrag oder hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb jährlich erzielen, werden vom Beitrag freigestellt.

  • Unternehmen, die auf Grund ihres Unternehmensgegenstandes sowohl der IHK als auch der Handwerkskammer angehören, werden vom IHK-Beitrag freigestellt, wenn nachgewiesen wurde, dass der jährliche Umsatz des nichthandwerklichen Betriebsteils 130.000 Euro (bis 2001: 250.000 DM) nicht übersteigt. Sofern dieses Kriterium nicht erfüllt wird, ist unter Mitwirkung des Unternehmens eine Abstimmung mit der Handwerkskammer zur Beitragsteilung vorzunehmen. Die Zahlung des Mindestgrundbeitrages bleibt davon jedoch unberührt.

  • Ebenfalls neu geregelt ist eine Beitragsbefreiung für Existenzgründer auf Gewerbeanmeldungen nach dem 31.12.2003. Diese sind, soweit sie natürliche Personen sind und in den letzten fünf Wirtschaftsjahren vor ihrer Betriebseröffnung weder Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erzielt haben, noch an einer Kapitalgesellschaft mittelbar oder unmittelbar zu mehr als einem Zehntel beteiligt waren, für das Haushaltsjahr der Betriebseröffnung und für das darauf folgende Jahr von der Umlage und vom Grundbeitrag sowie für das dritte und vierte Jahr von der Umlage befreit, wenn ihr Gewerbeertrag oder Gewinn aus Gewerbebetrieb 25.000 Euro nicht übersteigt.

(http://www.foerderland.de/133.0.html)

Mal eine andere Frage: wenn ich die Beiträge schon bezahlen muss, gibt es dann einen Weg um möglichst effektiv massive Kosten bei der IHK zu verursachen? :-D

Hallo Niklaus, hast du mittlerweile eine befriedigende Antwort erhalten? Auch ich finde diese Beiträge ungerecht. Die IHK brauche ich nicht und habe sie niemals in den letzten 35 Jahren Selbständigkeit gebraucht. Heute erhielt ich wieder einen Bescheid mit Nachzahlungen seit 2007. Hast du einen Rat? Es würde mich freuen, wenn du dich meldest. Ich werde noch in paar anderen Foren meine Frage einstellen.

Hast Du nicht schon einmal danach gefragt gehabt? He nach IHK sind die Beiträge zu den Kammern unterschiedlich. Bei mir sind Kleinstgewerbetreibende und -Kaufleute bis zu einem gewissen Umsatz von den IHK.Beiträgen befreit! Er drüber ist - muss zahlen, ob er will oder nicht. Kenne sonst niemand, der mit einer in Deuthland registrierten Firma um die Kammerbeiträge herumgekommen wäre!


Niklaus 
Fragesteller
 01.02.2008, 13:41

Ich habe gerade wieder einen saftige Beitragsbescheid erhalten, da gehen mir die Schnürsenkel auf.

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Indy72  01.02.2008, 13:46
@Niklaus

Glaube ich dir. Nun hoffe, ich, dass du dadurch nicht arm wirst. Mich ärgert das Kammerwesen auch. Und das alles haben wir einem gewissen Braunauer zu verdanken, dier nicht mal in Deutschland gebürtig war!

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Niklaus 
Fragesteller
 01.02.2008, 23:22
@Indy72

Außer Kirchensteuer auch noch IHK-Beiträge. War mir nicht bekannt.

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