Haben Großeltern Anrecht auf Besuch bei Adoptivkindern?
Frage steht eigentlich im Titel. Großeltern können ja vor Gericht gehen, wenn ihr Kind ihnen verbieten ihre(n) Enkel zu sehen, aber gilt das gleiche, wenn die Eltern ein Kind adoptiert und kein biologisches haben? Können die Großeltern dann auch vor Gericht gehen? Würde mich mal interessieren, weil ich beim googlen nicht direkt etwas dazu gefunden habe.
2 Antworten
Ja, adoptiert Kinder sind gesetzlich exakt gleichgesetzt mit leiblichen Kindern.
das adoptivkind ist das gleiche wie ein eigenes, da an kindesstatt angenommen. somit sind sie rechtliche großeltern der kinder des adoptivkindes und können selbstverständlich die rechte gerichtlich auf umgang durchsetzen