Haus auf Ackerland bauen (für landwirtschaftlichen Zweck)?

3 Antworten

Die Gemeinde kann hier grundsätzlich viel machen, wenn sie WILL. Sie kann eine "Einbeziehungssatzung" machen, die eine Zone im Außenbereich als Innenbereich erklärt. In der Regel bequemt man sich aber nur dazu, wenn nicht nur ein einzelner Häuslebauer profitiert.

Ansonsten ist der Weg über die "landw. Privilegierung". Hier spricht grundsätzlich das Landwirtschaftsamt bzw. Landwirtschaftskammern mit. Und die kennen alle Tricks.

Es wird dabei untersucht, ob überhaupt ein nachhaltiger landw. Betrieb da ist. Weiterhin, ob zu dessen Fortführung dieses Wohnhaus erforderlich ist. Man prüft, wieviele Wohneinheiten schon existieren, wie die fachliche Qualifikation ist und ob das Wohninteresse im Vordergrund steht oder das Wirtschaftsinteresse. Die Stellungnahme, die hierbei an die Kreisverwaltungsbehörde geschickt wird, gibt den Ausschlag, ob genehmigt wird.

Als letzte Instanz bleibt der Landrat persönlich, der sich aber für 08/15 Fälle nicht verheizen läßt sondern auf Regionalbedeutung achtet.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – TU München

Du kannst dir da in jedem Fall einen Wohnwagen hinstellen und vermutlich auch ohne größere Schwierigkeiten einen Carport drüber zimmern, damit der Wohnwagen nicht so vergammelt und vor Hagel geschützt ist.

Das wäre schon mal ein Anfang.

Wird wohl nicht gehen. Wäre ja auch zu schade um dass Bauland... Da könnte es so viele Käufer geben die 'ne Menge dafür zahlen, ein Haus da hinzukladdern auf ehemaligem Privatgrund. Warte mal 4-5 Jahre, dann wirst du enteignet. :( Schon doof.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung