Hobbymäßig auf Tiere aufpassen

5 Antworten

Ich denke nicht, dass das rechtlich irgendwen interessiert - vorausgesetzt die Tiere kommen nicht zu Schaden, was natürlich ein Risiko ist. Würde dir wenn dann raten nur auf Kleintiere aufzupassen, also zumindest nicht auf Hunde, da kann einiges schief gehen während man Kleintiere oft fast nur füttern muss.

Fraglcih ist auch, ob dir mit 14 jemand seine Tiere anvertraut, ich würde das nicht tun (nichts gegen dich persönlich). Aber kannst es ja mal versuchen.

rein rechtlich geht das ab 14 Jahren und ist dann ein Gewerbe. Bedeutet du brauchst ne Gewerbeanmeldung und musst steuern zahlen. alles andere ist zumindest Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit Das ist die Rechtslage.

Was du tatsächlich tust musst du selber wissen. In jedem Fall wäre ne Haftpflicht sinnvoll

Ich persönlich würde unsere Hunde keinem Kind anvertrauen.


Plasmaspender  04.02.2015, 08:18

So ein Unsinn. Niemand wird Steuern von ihm erheben, wenn er als 14-jähriger einmal die Woche für kleines Geld auf einen Hund aufpasst.

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Seshikas  04.02.2015, 10:14
@Plasmaspender

Ob du die Rechtslage für Unsin höltst oder nicht ist ziemlich egal und ändert an den Fakten nix

Übrigends klang die frage nicht nach 1x woche 1 Hund

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Plasmaspender  04.02.2015, 10:47
@Seshikas

Das allererste Wort in der Frage:

Hobbymäßig

Jetzt lass doch mal die Kirche im Dorf. Die Fragestellerin geht noch zur Schule und wird kaum die Zeit haben, jeden Tag 8 Stunden zu "arbeiten". Mal ganz davon abgesehen, dass sie wohl kaum so eine Nachfrage haben wird.

Das Finanzamt wird einer 14-jährigen, die ab und an auf Tiere anderer Leute aufpasst, nicht hinterherrennen - zumal es auch bei Selbstständigkeit bestimmte Freibeträge gibt. Die meisten Babysitterjobs werden auch nicht angemeldet (ja, ich weiß, für dich ist das Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung...) Aber so läuft das nun mal in der Realität, wenn sich zwei Privatleute auf eine Mini-Dienstleistung einigen.

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Seshikas  04.02.2015, 11:14
@Plasmaspender

Du kannst Straftaten und Betrug an uns allen nennen wie du willst und schönreden. Auch dein Psweudfoargument m,acht ja jederr ist keines. Es bleiben Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit, sollte der Schwarzarbeiter in irgendeiner Weise Sozialleistungen beziehen kommt noch Sozialbetrug huinzu.

Genauz wegen solcher Leute wie dir kommen strafen wie bei herrn Höneß heraus.

Das insgesamt Miliarden an Steuern von anderen Aufgebracht werrden müsse interessiert dich nicht,.

Wie sollen Kinder lebensfähig werden wenn sie nicht lernen was recht und gesetz ist ? was richtig und was falsch ist ?

zumal es auch bei Selbstständigkeit bestimmte Freibeträge gibt Gibt es, aber ohne es zu melden gibts auch keine irgendwie geartete Freistellung
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Plasmaspender  04.02.2015, 12:58
@Seshikas

LOL. Straftat und Betrug, wenn eine 14-jährige ab und an Hunde ausführt oder auf Katzen aufpasst und dafür kein Gewerbe anmeldet? Und DAS vergleichst du mit Höneß?? Kommst du dir nicht selber langsam lächerlich vor? Komm doch bitte mal wieder runter auf den Boden der Tatsachen zu zu uns Normalsterblichen, die keine Millionen von Euros in der Schweiz geparkt haben!

Und was für Sozialleistungen bitte?? Sie ist 14! Meinst du, ihren Eltern wird das Kindergeld gekürzt wegen der paar Euros, die sie verdient?

Auch dein Psweudfoargument m,acht ja jederr ist keines.

Wenn du genau liest, wirst du feststellen, dass ich dieses Pseudoargument niemals gebracht habe.

Wie sollen Kinder lebensfähig werden wenn sie nicht lernen was recht und gesetz ist ? was richtig und was falsch ist ?

Nun, da du deine Hunde ohnehin keinem Kind überlassen würdest und es vermutlich noch mehr Leute gibt, die so denken, hat das Kind auch keine Arbeit, somit auch keinen Grund ein Gewerbe anzumelden. Tja, wie soll es damit nur lebensfähig werden :-P

Das finde ich besonders schön: wenn man den Kindern erst jegliches Verantwortungsbewusstsein abspricht, ihnen keine Chance gibt, sich zu beweisen und an ihren Aufgaben zu wachsen - und dann jammert, dass die Kinder nicht lebensfähig werden und nicht wissen, was "recht und gesetz" ist.

Freu dich doch mal, dass die Fragestellerin überhaupt was Sinnvolles und Nützliches in ihrer Freizeit tun will! Das ist bei Weitem nicht selbstverständlich!

zumal es auch bei Selbstständigkeit bestimmte Freibeträge gibt Gibt es, aber ohne es zu melden gibts auch keine irgendwie geartete Freistellung

Oh doch, die gibt es :-) Zufälligerweise weiß ich das :-) Man kann sich etwas hinzuverdienen ohne ein Gewerbe/freiberufliche Tätigkeit anzumelden, solange die Tätigkeit nicht regelmäßig stattfindet (es sich also zum Beispiel um einen einmaligen Auftrag handelt) ODER solange ein gewisser Betrag pro Jahr nicht überschritten wird (die genaue Summe habe ich nicht mehr im Kopf, ich meine es sind um die 150 Euro/Jahr).

Ob die Fragestellerin diese Grenzen jemals überschreiten wird, ist ungewiss. Einerseits kann es sein, dass sie gar keine Auftraggeber findet. Andererseits ist davon auszugehen, dass sie mit ihrer Tätigkeit (die sie nach eigener Aussage ohnehin "hobbymäßig" betreiben will) nicht reich wird. Mal angenommen, sie bekommt für 4 Stunden Tiersitten 20 Euro und macht das einmal die Woche. Dann hat sie erst nach rund 2 Monaten die Grenze zur Gewerbeanmeldung überschritten. Aber bis dahin hat sie vielleicht gar keine Lust mehr? Ergo - Gewerbeanmeldung hinfällig. Genau aus diesem Grund gibt es diese Schwellengrenzen zur Gewerbeanmeldung.

Ich finde es übrigens sehr bezeichnend, dass du hier in immer höhere Sphären der Justitia abhebst, aber auf die Tatsache, dass wir hier von einer "hobbimäßigen" Beschäftigung reden, gar nicht eingehst :-P

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Seshikas  04.02.2015, 13:50
@Plasmaspender
Und was für Sozialleistungen bitte?? Sie ist 14! Meinst du, ihren Eltern wird das Kindergeld gekürzt wegen der paar Euros, die sie verdient?

Solten sie von ALG II leben ist sowas eventuell anrechenbares Einkommen, zumindest Meldepflichtig

Wenn du genau liest, wirst du feststellen, dass ich dieses Pseudoargument niemals gebracht habe.

Nicht ? Nicht dein Text ? Aber so läuft das nun mal in der Realität, wenn sich zwei Privatleute auf eine Mini-Dienstleistung einigen.

Was wolltest du denn dann damit ausdrücken ?

Das finde ich besonders schön: wenn man den Kindern erst jegliches Verantwortungsbewusstsein abspricht, ihnen keine Chance gibt, sich zu beweisen und an ihren Aufgaben zu wachsen - und dann jammert, dass die Kinder nicht lebensfähig werden und nicht wissen, was "recht und gesetz" ist.

Bestimmt gibt es 14jährige die der Aufgabe bei bestimmten Hunden gewachsen wären. Aber pauschal zu sagen das ich einem Kind ein Lebewesemn anvertraue, einem Kind das ich nicht kenne ist einfach nur blauäugig und dumm. Und einemn Kind einen Laekenoise anzuvertrauen ist schon fast Vorsatz. In sofern kann ich unsere Hunde keinem Kind anvertrauen - euinfach weil ich kein Kind kenne das unsere Hunde handeln könnte.

Oh doch, die gibt es :-) Zufälligerweise weiß ich das :-) Man kann sich etwas hinzuverdienen ohne ein Gewerbe/freiberufliche Tätigkeit anzumelden, solange die Tätigkeit nicht regelmäßig stattfindet (es sich also zum Beispiel um einen einmaligen Auftrag handelt) ODER solange ein gewisser Betrag pro Jahr nicht überschritten wir

Nennt sich dann Schwarzarbeit. Auch hobymäßiges arbeiten gegen Geld ist schwarzarbeit. Begreiff es oder lass es.

5€/stunde ? Ist das überhaupt noch zulässig oder greift da ne Auzsnahme ?

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Plasmaspender  04.02.2015, 14:27
@Seshikas
Solten sie von ALG II leben ist sowas eventuell anrechenbares Einkommen, zumindest Meldepflichtig

Das hat dann aber 0,nix mit der Gewerbeanmeldung zu tun.

Nicht ? Nicht dein Text ? Aber so läuft das nun mal in der Realität, wenn sich zwei Privatleute auf eine Mini-Dienstleistung einigen.

Richtig, das ist genau das, was ich geschrieben habe. Und das ist das, was du daraus gemacht hast:

m,acht ja jederr

Du merkst den Unterschied?

Nennt sich dann Schwarzarbeit.

Nein. Falsch. Es ist Tatsache, dass in den von mir genannten Fällen keine Gewerbeanmeldung erfolgen muss. Diese Regelung entspricht der Gesetzgebung und kann an diversen Stellen nachgelesen werden. Informier dich oder hör auf hier ohne juristische Grundlage auf Recht und Gesetz zu pochen.

Auch hobymäßiges arbeiten gegen Geld ist schwarzarbeit

"hobbymaßiges Arbeiten gegen Geld" ist keine Schwarzarbeit sondern ein Widerspruch in sich.

5€/stunde ? Ist das überhaupt noch zulässig oder greift da ne Auzsnahme ?

Tja... wenn sich zwei Privatleute einig werden... ;-)

Aber wenn wir schon dabei sind: Man kann den Spieß auch umdrehen und die Verantwortung und den Verwaltungaufwand auf die Auftraggeber (Tierhalter) statt auf die Fragestellerin abwälzen. Sie könnte sich nämlich von den Auftraggebern als Minijobberin im privaten Haushalt anstellen lassen. Dann muss der Tierhalter sie bei der Bundesknappschaft anmelden und für sie die Pauschsteuer und Rentenversicherung abführen, während sie nichts weiter zu tun braucht. Dann wird vermutlich auch der Mindestlohn fällig.

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Seshikas  04.02.2015, 14:53
@Plasmaspender

Nur mal ne Definition: Schwarzarbeit wird in der Regel mündlich vereinbart und das Entgelt bar gezahlt.

Keine Schwarzarbeit sind Hilfeleistungen durch Angehörige oder Lebenspartner sowie Nachbarschaftshilfe oder Gefälligkeiten, wenn sie nicht nachhaltig auf Gewinnerzielung gerichtet sind.

Da hier offensichtlich Gewinnerzielungsabsicht vorliegt greifen die Ausnahmen nicht.

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Plasmaspender  04.02.2015, 14:56
@Seshikas

Da hier offensichtlich Gewinnerzielungsabsicht vorliegt

Aha? Belege? Deine telepathische Begabung ist geradezu faszinierend.

Im Übrigen bestätigt deine Definition gerade die von mir genannten Fälle, in denen keine Gewerbeanmeldung nötig ist :-)

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Seshikas  04.02.2015, 15:54
@Plasmaspender

Och mit telepathie hat das nix zu tun. Im gegensatz zu dir kann ich lesen und daraus schlüsse ziehen.

Ne Anzeige gebe ich nicht auf um nur zum spass anderer leute tiere zu betreuen. Da würde nen Aushang reichen. Insofern spricht das schon für Gewinnerzielungsabsicht.

Tja... wenn sich zwei Privatleute einig werden... ;-)

Ist es immer noch schwarzarbeit und unterliegt den geltenden gesetzen (z.B. Mindestlohngesetz)

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Plasmaspender  07.02.2015, 13:20
@Seshikas
kann ich lesen und daraus schlüsse ziehen

Deine bisherigen Antworten und Kommentare sprechen dagegen.

Ne Anzeige gebe ich nicht auf um nur zum spass anderer leute tiere zu betreuen. Da würde nen Aushang reichen.

Bist du ein 14-jähriges Mädchen? Würdest du überhaupt auf fremde Tiere aufpassen wollen? Was DU machen würdest, ist in diesem Fall vollkommen irrelevant. In welchem Zeitalter bist du aufgewachsen? Die Fragestellerin ist mit dem Internet großgeworden - wahrscheinlich kann sie mit dem Begriff "Anzeige" mehr anfangen als mit einem "Aushang". Auf welchem Wege sie Tierhalter anspricht, ist doch ihre Angelegenheit. Anzeigen in der Rubrik "Nachbarschaftshilfe" oder "Kostenloses" sind auch Anzeigen.

Insofern spricht das schon für Gewinnerzielungsabsicht.

Nein, tut es nicht. Es spricht aber einiges gegen die Gewinnerzielungsabsicht:

  • das Wort "hobbymäßig" in der Überschrift der Frage
  • der Tag "Hobby" unter der Frage
  • das Fehlen der Frage nach Verdienstmöglichkeiten (Leute, die mit Tiersitten Geld verdienen wollen fragen fast immer nach, wieviel Geld sie ungefähr verlangen könnten.)
  • das Fehlen des Tags "Job" oder "Geld" oder "Nebenjob" oder Vergleichbares.
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Plasmaspender  07.02.2015, 13:25
@Plasmaspender

Ich finde es übrigens schade, dass deine Kommentare auf meine Antwort gelöscht wurden - unter anderem der, in dem du mich bedrohst. Zum Glück habe ich sie in meinem Postfach dank der Mailbenachrichtigung:

Gib mir deiner Adresse und ich zeiuge dir was ich von asolcher Anmache halte.

Das zeigt nur allzu deutlich, was für ein Charakter du bist und was man von dir zu halten hat.

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Seshikas  07.02.2015, 19:36
@Plasmaspender

Geh wieder spielen kleiner. Und vergiss nicht das du mich blöd angemacht hast - da musste damit leben das man dir Grenzen aufzeigt

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Plasmaspender  07.02.2015, 19:44
@Seshikas

Wo habe ich dich blöd angemacht? Wenn, dann ist dein Kommentar eine blöde Anmache.

da musste damit leben das man dir Grenzen aufzeigt

ROFL :-D Ich bezweifle, dass du in der Lage bist, irgendjemandem Grenzen aufzuzeigen. Im Gegenteil - offensichtlich hat dir irgendjemand bei Gute Frage die Grenze aufgezeigt (und nein, ich habe deinen Möchte-Gern-Macho-Kommentar nicht beantstandet).

Interessant zu sehen übrigens, dass du nicht mehr auf die eigentliche Streitsache eingehst, sondern nur noch mit albernem Imponiergehabe zu protzen versuchst.

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Sobald du damit Geld verdienst, solltest du das als Kleingewerbe anmelden. Die Infos dazu bekommst du auf der Stadtverwaltung. Ab welchem Alter kann ich dir jetzt allerdings nicht sagen.

ab 14 Jahren darf man kleine Tätigkeiten wie z. B. Hunde ausführen erledigen. Dazu kannst/darfst Du Zettel im Supermarkt aushängen und/oder auch bei Tierärzten auslegen.

Hast du denn Erfahrung in der Haltung dieser Tiere und kennst dich mit diesen halbwegs aus? Ich würde meine Vögel keinem Laien anvertrauen wollen...