Ist das Hausfriedensbruch und wenn ja was würde es für eine Strafe für mich geben?
Hey,
(W/13)
Oft wenn meine Freundin und ich uns treffen gehen wir auf das Dach von einem Hochhaus um etwas zu chillen und den Kopf frei zu bekommen.
Dieses Haus ist ziemlich verwahrlost sag ich mal die Eingangstür ist nie abgeschlossen da sie kaputt ist und überall liegt Müll herum. Auch das ehemalige Treppen Haus was man benutzen soll wenn es brennt steht immer offen und man kann einfach rein gehen.
Die Kellertür ist auch immer offen und das Licht ist dauerhaft an (zumindest hab ich noch nie gesehen das es mal aus war) und das ganze Treppenhaus stinkt nach Zigaretten.
Das andere Treppen Haus das man ja eigentlich benutzten soll wenn es brennt führt direkt auf das Dach (den Weg nehmen wir auch immer) und nicht selten springt mal jemand runter um sich das Leben zu nehmen. Auch sonst stinkt das ganze Treppenhaus nach Pisse, Alkohol, Drogen usw. Ab dem 9 Stock ungefähr wird es richtig schlimm überall liegen Zigaretten, spritzen, Pisse und scheiße rum.
Ich und meine Freundin gehen da nur am Tag hin da sich dann keiner von den Drogen Junkies im Treppenhaus aufhält, aber am Abend würd es wohl richtig schlimm da.
Irgendwie macht es mich teilweise etwas traurig zu sehen wie viele kleine Kinder in dem Haus leben und ich will nicht wissen wie viele von den schon mal mitbekommen haben wie sich jemand das Leben nimmt.
(Und nein wir machen normalerweise nichts kaputt)
Danke schon mal im voraus :)
Aso was ich noch vergessen hab zu sagen von meiner Freundin der Onkel Wohn in dem Haus bringt das was zur Sache?
3 Antworten
Ist das Hausfriedensbruch
Ja. Es handelt sich um befriedetes Besitztum (vgl. Fischer StGB Rn. 8), in das ihr durch die Öffnung der Tür eindringt. Ob das Türschloss funktioniert oder nicht ist egal, die Abgrenzung durch eine Tür ist bereits ausreichend (vgl. OLG Frankfurt NJW 06, 1746 m. w. N.).
was würde es für eine Strafe für mich geben?
Da du noch nicht strafmündig bist, würde allenfalls eine Mitteilung ans Jugendamt erfolgen. Zumal Hausfriedensbruch sowieso ein Antragsdelikt ist, d. h. ohne das Explizite Verlangen des Grundstückseigentümers, kräht hier erst einmal kein Hahn nach.
LG
Der Onkel wird sicherlich nicht das Dach bewohnen, insofern ist das hier irrelevant. Aber wie gesagt: Auch wenn ich dir von so einem Verhalten dringlichst abraten würde, ist realistisch nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen, selbst wenn du strafmündig wärest.
Ja, es ist Hausfriedensbruch. Da ist etwas ummauert und hinein geht es nur durch eine Tür. Damit hat der Besitzer klar gemacht, dass er nicht will, dass jeder hineingehen kann, wie er will. Unerheblich ist, ob die Tür geschlossen ist. Es reicht, dass sie da ist.
Du kannst derzeit aber noch nicht bestraft werden, da du noch nicht 14 bist. Du hast noch diese Narrenfreiheit.
Der Onkel kann euch ggf. in das Haus lassen. Ob er Zutritt zum Dach hat, weiss ich nicht. Das kann der Hausbesitzer so oder anders regeln. Allgemein hat ein Mieter zu Teilen des Hauses, die er nicht gemietet hat, nur soviel Zugang, wie er braucht, um zu seiner Mietsache zu gelangen. Zu anderen müsste er per Mietvertrag oder Vermietererlaubnis erst Zugang erlangen.
Dass Jugendliche sich gern auf Hochhausdächern herumtreiben, ist altbekannt. Schon In Christiane F. wurden denkwürdige Szenen von romantischen Raucherabenden auf dem Dach gedreht.
(W/13)
Dann kannst du nicht bestraft werden. Was aber nicht bedeutet, dass du dir alles erlauben kannst.
Danke für deine ausführliche Antwort ich hab noch etwas in meiner Frage vergessen (hab es jtz aber hinzugefügt) verändert das die Lage?