Ist das rechtlich in Ordnung mit der Bestellung?

2 Antworten

Das Spiel ist 2012 in Deutschland indiziert und somit auf die verbotene Liste gesetzt worden.

Der Besitz dieses ist zwar nicht verboten, aber der öffentliche Verkauf verboten (nur unter der Hand bzw. auf direkte Nachfrage des Kunden).

Ist das Spiel auf Liste B, darf es sogar gar nicht verkauft werden. Der Besitz solche ist auch nicht verboten, eine (öffentliche) Vorführung dieser jedoch nicht.

Also das Besitzen ist nicht verboten, der Verkauf schon.


Carljohnson197 
Fragesteller
 24.07.2023, 19:26

Würde eine online Bestellung wirklich noch unter öffentlichen Verkauf fallen?

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ytimoyt  24.07.2023, 19:26
@Carljohnson197

Natürlich Das Spiel wird öffentlich Angeboten und kann öffentlich gekauft werden.

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Ja eig schon glaube ich. Du machst dich nicht einfach strafbar wenn du ein Spiel auf Amazon kaufst. Wer soll’s auch mitkriegen?


ytimoyt  24.07.2023, 19:16

Das Spiel ist 2012 in Deutschland indiziert worden und somit auf die verbotene Liste gesetzt worden...

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Halloundmoin53  24.07.2023, 19:27
@ytimoyt

Indiziert heißt aber nicht, dass man es aus dem ausland nicht erwerben darf und dann zuhause spielen darf. Man darf nicht öffentlich drüber reden eigentlich und es darf nicht in Deutschland öffentlich verkauft werden

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ytimoyt  24.07.2023, 19:28
@Halloundmoin53

Ja siehst du, da fängts an, da das Spiel öffentlich in Deutschland angeboten.

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Halloundmoin53  24.07.2023, 22:31
@ytimoyt
  1. Es wird in einem anderen Land Angeboten, man kann es hier nur aus diesem Land kaufen
  2. Er bietet es nicht an, sondern kauft
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ytimoyt  25.07.2023, 06:10
@Halloundmoin53

Ich bin nicht ganz sicher, aber wenn es weltweit (Amazon) angeboten wird dann ja auch in Deutschland oder nicht?

Er bietet es nicht an, sondern kauft

Das ist richtig :)

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Halloundmoin53  25.07.2023, 16:04
@ytimoyt

In dem Fall würde ich sagen, kommt es drauf an, aus welchen Land, der Verkäufer, verkauft. Höchstens macht der sich strafbar, davon gehe ich aber ganz stark nicht aus

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