Kann man wegen Beleidigung angezeigt werden

6 Antworten

HAHA Zeig du die doch an. Ganz ehrlich. Die können niemanden anzeigen, weil es kleine Kinder sind. Ich weiß nicht sicher, aber ich glaube ab 15 oder ab 14 darf man anzeige erstatten. Und falls dich die Kindern dann beschuldigen kannst du es erst Mal abstreiten( trotzdem bei der Wahrheit bleiben) wenn dass nichts hilft solltest du mit einer weiteren anzeige drohen. Die Anzeigen machen den Kindern eigentlich nichts, aber nur um die abzuschrecken. Sie bekommen einen Brief nach hause und ich bin mir sicher dass die dann heulen werden ;). Falls die wirklich dich und deinen kleinen Bruder anzeigen, such dir einfach ein Paragraphenschlupfloch

Ihr könnt die eher wegen Drohung anzeigen, aber jetzt ehrlich.. wie alt sind die ? 9 , 10 ? Wer will da wen anzeigen ? Rede mit deren Eltern und mit deinen, damit sie sich mal zusammensetzen können.


Karina2500 
Fragesteller
 08.08.2014, 17:06

Wie alt sie sind weiss ich nicht aber ich denke mal alle so zwischen 8 und 12...die haben auch mich, meine kleine Schwester (5) und meine Mutter beleidigt....also und dann wundern das man sich wehrt..

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Du musst dir gar keine sorgen machen. Selbst wenn sie es versuchen würden,hättet ihr selbst genug in der Tasche,was gegen sie spricht. Aber das ist wahrscheinlich nur leeres Gerede. Die Polizei würde das eh nicht ernst nehmen.Lasst den Quatsch zukünftig und bleibt vernünftig. Dann hat nur einer vor Gericht Recht.

Das Kinder immer gleich mit Anzeige und Polizei kommen müssen wenn sie sich streiten. Die Polizei hat anderes zu tun als sich um Kinderkram zu kümmern. Zudem kann man Beleidigung nicht anzeigen da es kein Offizialdelikt ist, es müsste Strafantrag gestellt werden und das können nur Erwachsene. Also macht euch keinen Kopf.


onomant  08.08.2014, 17:19
Zudem kann man Beleidigung nicht anzeigen da es kein Offizialdelikt ist

Eben weil es kein Offizialdelikt muss man es schon selbst anzeigen, da die Polizei/Staatsanwalt sonst nicht tätig wird

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Aliha  08.08.2014, 17:35
@onomant

Offensichtlich ist dir der Unterschied zwischen Anzeige und Strafantrag nicht ganz klar. Google mal danach.

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Wegen Beleidigung darf man Menschen tatsächlich anzeigen, aber in dem Fall deines Bruders ist es 1. Notwehr und 2. Kann man erst ab 14 bestraft werden. Bei dir ist es schon grenzwertig ob du bestraft werden kannst oder ob sie es mit als Notwehr zählen. LG und viel Glück!