Konkrete Normenkontrolle?

2 Antworten

Wenn Gerichte ein Gesetz, worauf es bei ihrer Entscheidung ankommt, für verfassungswidrig halten, müssen sie das Verfahren aussetzen und das Gesetz dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorlegen. Dabei wird das BVerfG sich nur mit den vom Gericht geltend gemachten Gründen für die Verfassungswidrigkeit auseinandersetzen, daher konkrete Normenkontrolle, im Gegensatz zur Abstrakten Normenkontrolle, bei der alle in Betracht kommenden Gründe für eine mögliche Verfassungswidrigkeit von Amts wegen geprüft werden. Das gilt nur für nachkonstitutionelle Gesetze und nicht für Verordnungen, die kann jedes Gericht selbst verwerfen.

Ein Richter muss die geltenden Gesetze und Verordnungen (Normen) anwenden.

Wenn ein Richter den Eindruck hat, ein Gesetz entspricht nicht dem Grundgesetz, dann kann er das Gesetz am Verfassungsgericht prüfen lassen.