Listenhund trotz Vorstrafe

9 Antworten

Hi, du kannst eine Einsicht in dein Register beantragen, dann kannst du sehen was drin steht und wann es passiert ist. Das ist kostenlos die Einsicht, wenn du eins für zuhause haben willst kostet es um die 10 € glaub ich. Ich denke allerdings das es ja mind 5 Jahre drin steht, selbst wenn du 17 warst musst du nun noch warten.... Warum muss der Hund denn gleich aussehen??? Den gleiichen Charackter wird er ohnehin nicht haben.....Klar sind es tolle Hunde, aber es gibt doch noch soviele andere Rassen die auch alle toll sind, frag mich warum der Mensch immer den Drang hat es sich schwerer als nötig zu machen.


Merlyn92 
Fragesteller
 27.10.2014, 09:22

Klar sind alle Lebewesen toll egal welche Art und Rasse wir sind alles wunderschöne Geschöpfe doch mir geht einfach nur darum dass ich als Kind immer schon mit genau einem Pittbull gespielt habe und das mehr als 10 Jahre damals hatten wir zwei Stück nicht zur selben Zeit aber dafür ne sehr lange Zeit und es geht mir darum dass diese Hunde keine Waffen sind es kotzt mich sowas von an ich habe mir erhofft einige Kommentare nicht zu lesen aber wenn ich wieder sehe Listenhund + Waffe ey mein Gott da nimm ich lieber nen Ballermann mit aber keinen Hund! Ach endlose Stufe der du...n, manche .. Also es geht mir nur darum weil Pitbulls so süüüüß sind!!

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jww28  27.10.2014, 11:06
@Merlyn92

Naja Eisbären finde ich auch extrem knuffig, trotzdem halte ich mir keinen, weil mir die Auflagen einfach zu streng sind. Das was ich daran so traurig finde, das das ja meist egoistische Entscheidungen sind, klar macht es ein als Mensch nichts aus sein Hund nur mit Leine und Maulkorb auszuführen. Auch wenn Menschen mit anderen Hunden die Straßenseite wechseln, macht es uns nichts aus. Aber ich finde es halt gemein für das Tier, was jeden Tag Maulkorb tragen muss und nur an der Leine spazieren geführt wird. Auch finde ich es traurig fürs Tier, das er weniger Sozialkontakte bekommt, wegen der Angst der anderen Menschen. Bin ja mehrere Jahre mit den Hunden aus den Tierheim rausgeangen, Leute sind mir ausgewichen, einige haben uns sogar mit Steinen beworfen und angerotzt. Und wenn ich mir vorstelle was man für ein weiten Weg gehen muss, damit der Hund wie ein Hund leben kann (Sachkundeprüfung, Wesenstest, Chip, Haltererlaubnis, Führungszeugnis, Haftpflichtversicherung (wäre sowieso immer angeraten) und mit der ständigen Gefahr ein Nachbar könnte den Hund nicht leiden und ihn immer wieder melden beim Amt, so würde ich mir das genau überlegen. Zumal du ja noch sehr jung bist, wo soll der Hund bleiben wenn du arbeitest? Ein Pitbull, ist vor allem ein Terrier und Terrier brauchen Aufgaben, Beschäftigung und vor allem ihr Rudel bei sich. Ich kenne die Zeit noch vor den Gesetzen, da konnte ein Pitbull noch ohne Brandmarkung der Bevölkerung im Park mit anderen Hunden spielen, man konnte sie ableinen etc, das war eine schöne Zeit, nur die ist leider durch inkompetente Politiker verschwunden :( Die haben ja nur die Symptome bekämpft, anstatt die Ursache, die ich bei all den Schwarzzüchtern sehe und ja leider bis heute noch exsistent ist.

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Ich vermute stark, das kannst du vergessen. In der LHV von NRW steht in §3:

Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist vom Halter ein Führungszeugnis vorzulegen (Auszug aus dem Bundeszentralregister).

Weiter erklärt wird das in §5:

  1. Die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 3 Abs. 3, § 4 Abs. 2 Nr. 3) besitzen in der Regel Personen nicht, die insbesondere

a. wegen vorsätzlichen Angriffs auf das Leben oder die Gesundheit, Vergewaltigung, Zuhälterei, Land- oder Hausfriedensbruchs, Widerstandes gegen die Staatsgewalt, einer gemeingefährlichen Straftat oder einer Straftat gegen das Eigentum oder das Vermögen,

wegen einer im Zustand der Trunkenheit begangenen Straftat oder wegen einer Straftat gegen das Tierschutzgesetz, das Waffengesetz, das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen, das Sprengstoffgesetz oder das Bundesjagdgesetz rechtskräftig verurteilt worden sind, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nichtverstrichen sind. In die Frist wird die Zeit nicht eingerechnet, in welcher der Antragsteller auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist. 2. Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen ferner in der Regel Personen nicht, die a. gegen die Vorschriften des Tierschutzgesetzes, des Waffengesetzes, des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen, des Sprengstoffgesetzes oder des Bundesjagdgesetzes oder gegen § 4 Abs. 1 oder § 6 Abs. 2 und

3 dieser Verordnung verstoßen haben,

b. aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung Betreute nach § 1896 des Bürgerlichen Gesetzbuches sind, c. trunksüchtig oder rauschmittelsüchtig sind oder

d. wahrheitswidrig eine Erklärung im Sinne des § 3 Abs. 2 Buchstabe a abgegeben haben.


Bitterkraut  26.10.2014, 13:44

dazu kommt auch noch das hier und ne Menge mehr:

2) Die Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes im Sinne des § 3 Abs. 2 oder des § 3 Abs. 3 Nrn. 1 und 2 wird nur erteilt, wenn ein besonderes privates Interesse nachgewiesen wird oder ein öffentliches Interesse an der weiteren Haltung besteht. Ein besonderes privates Interesse kann vorliegen, wenn die Haltung des gefährlichen Hundes zur Bewachung eines gefährdeten Besitztums der Halterin oder des Halters unerlässlich ist.

Aus dem Link in meiner Antwort.

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Les erstmal das Hundegesetz von NRW. !

Einträge im Führungszeugnis mit Gewalt oder Drogendelikt = kein Listenhund!

Es entscheidest nicht nur du ob du einen bekommst, sondern auch der Vermieter... der Mensch vom Ordnungsamt und der Tierheimleiter!

Hast du im Veterinäramt den Sachkundenachweis gemacht?

Usw... usw...

Satz mit x, das wird wohl nix. Vorerst.

Wenn Du unbedingt solch einen Hund willst, musst Du noch warten (5-Jahres-Frist). Passt ein Hund überhaupt in derzeit in Dein Leben? So ausbildungs-, jobmäßig? Vielleicht solltest Du die Zeit nutzen, um in naher Zukunft dann einen soliden Eindruck machen zu können. Damit Dich jemand vom Amt als zuverlässig einschätzt. Dich schonmal mit dem erforderlichen Sachkundenachweis auseinandersetzen. Vielleicht im Tierheim aushelfen.

Je nach Verstoß gibt es gar keine Frist, zB wenn Du gegen das Waffengesetz verstossen hast. Dann kannst Du nie einen Listenhund halten.

Warum muss es unbedingt ein Listenhund sein? Die Tierheime sitzen voll von potentiellen Freunden ...


aotearoa01  26.10.2014, 14:04

Ich bin in der Zeile verruscht, was die fünf Jahres Frist angeht. Hier zum selbst nachlesen:

§ 6 LHG NRW (Sachkunde):

(1) Die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2) besitzen in der Regel Personen nicht, die insbesondere wegen 1. vorsätzlichen Angriffs auf das Leben oder die Gesundheit, Vergewaltigung, Zuhälterei, Land- oder Hausfriedensbruchs, Widerstandes gegen die Staatsgewalt, einer gemeingefährlichen Straftat oder einer Straftat gegen das Eigentum oder das Vermögen, 2. einer Straftat des unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Hunden (§ 143 StGB), 3. einer im Zustand der Trunkenheit begangenen Straftat, 4. einer Straftat gegen das Tierschutzgesetz, das Waffengesetz, das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen, das Sprengstoffgesetz oder das Bundesjagdgesetz rechtskräftig verurteilt worden sind, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind. In die Frist wird die Zeit nicht eingerechnet, in welcher die Person auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist.

(2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen ferner in der Regel Personen nicht, die insbesondere 1. gegen Vorschriften des Tierschutzgesetzes, des Hundeverbringungs- und –einfuhrbeschränkungsgesetzes, des Waffengesetzes,des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen, des Sprengstoffgesetzes oder des Bundesjagdgesetzes verstoßen haben, 2. wiederholt oder schwerwiegend gegen Vorschriften dieses Gesetzes verstoßen haben, 3. auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung Betreute nach § 1896 des Bürgerlichen Gesetzbuches sind oder 4. trunksüchtig oder rauschmittelsüchtig sind.

(3) Zum Nachweis der Zuverlässigkeit hat die Halterin oder der Halter eines gefährlichen Hundes ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes zu beantragen. Unberührt bleibt die Befugnis der zuständigen Behörde, die nach dem Bundeszentralregistergesetz zuständige Registerbehörde um Erteilung eines Führungszeugnisses auch der Belegart R zu ersuchen. In den Fällen des Absatzes 2 Nr. 3 und 4 kann von der Halterin oder dem Halter die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen Gutachtens verlangt werden.

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Da gibts ne gute Möglichkeit ! Zieh um nach Großbritanien, da siehst Du diese Hunde in jeder zweiten Familie. Dürfte dann allerdings schon wieder langweilig sein, weil man ja mit diesem Hund dann nicht mehr auffällt.


Merlyn92 
Fragesteller
 27.10.2014, 21:33

Geh und suche dir Arbeit, wenn ich auffallen wollen würde, würd ich einfach einen deutsche Dogge holen, es geht nur darum dass ich einen selber haben möchte mein Bruder hatte selbst zwei aber wem erzähl ich eigentlich was?! Hafensänger!

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