Maklervertrag Widerrufsrecht?

1 Antwort

Was glaubst du womit ein Makler seine Brötchen verdient?

Genau. Mit Erfolg abhängigen Provisionen für erbrachte Leistungen. Die Leistung besteht aus dem suchen und finden eines geeigneten Objekts für den Auftraggeber.

Du schreibst:

ich habe eine Lagerhalle gefunden über einen Makler und die einen Vertrag abgeschlossen und die Halle angemietet.

Hast du dir diesen Makler-Vertrag auch mal angesehen, oder besser gelesen?

Du schreibst:

Nun sehe ich das der Makler von mir 3 Bruttomonats mieten von mir verlangt als Vermittlung (Provision).

Wo siehst du diese Vereinbarung. Doch nicht etwa im Vertragswerk, oder?

Schließt ein Makler einen Maklervertrag ab, muss die vereinbarte Provision als Bruttopreis aufgeführt werden.

Die bloße Angabe des Nettopreises zuzüglich Mehrwertsteuer ist nicht erlaubt.

Der Verbraucher muss auf den ersten Blick sehen, welche Kosten ihn erwarten.

Verbraucherpreise sind Brutto-Preise (inkl. MwSt.) Der Betrag ändert sich dadurch letztendlich aber nicht für den Verbraucher.

Provisionszahlungen werden steuerrechtlich als Einnahmen (Erträge) behandelt.

Das heißt 19 % Umsatzsteuer muss der Makler ans Finanzamt abführen.

Die m²-Preise für eine Lagerhallen sind in der Regel nicht so üppig, sodass die Makler-Kosten insgesamt zu verkraften sein sollten.

Nicht immer kommt es zum Abschluss. Dann geht der Makler leer aus. Leicht verdientes Geld ist das bestimmt nicht.

Ich denke auch das solltest du berücksichtigen.

Du möchtest wissen:

Kann ich diesen Maklervertrag Widerrufen ?

Nein. Den Vertrag kannst nicht widerrufen - und vor allem nicht, nachdem der Makler den Vertrag bereits erfüllt hat.

Dadurch hat der Makler den Rechtsanspruch auf Bezahlung des vereinbarten Erfolg-Honors.

Wer eine Dienstleistung in Anspruch nimmt, muss diese auch bezahlen. Dafür braucht man kein Jura-Studium.

Einfach schnell bezahlen! Jede andere Empfehlung wäre unseriös.


SeyTann 
Fragesteller
 16.02.2022, 11:02

Es kam ja nie dazu. Ich habe den Vermieter abgesagt. Es kam zu einem Aufhebungs Vertrag habe auch als Entschädigung den Vermieter den Ersten Monat bezahlt. Darf der Makler trotzdem die volle Summe verlangen?

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Ralkana  16.02.2022, 11:58
@SeyTann

Der Amkler hat seine Leistung doch erbracht, also ja

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heurekaforyou  16.02.2022, 14:38
@SeyTann

Im Zivilrecht geht es um Ansprüche. Deshalb solltest du zumindest die Fakten nennen können. Was du da beschreibst, kann juristisch nicht funktionieren.

Wenn es nie zu nichts gekommen ist, hätte es auch nicht zu dem Aufhebungsvertrag kommen können.

Die Voraussetzung für einen Aufhebungsvertrag ist ein existierender Vertrag, der aufgehoben werden soll.

Du schreibst:

habe auch als Entschädigung den Vermieter den Ersten Monat bezahlt

Was du mit dem Vermieter vereinbarst oder Schadenersatz leistet, weil du Verträge schließt, aber nicht erfüllen willst, hat der Makler nicht zu verantworten.

Was kommt als Nächstes? Das der Makler die Miete bezahlt, wenn der Mieter nicht bezahlt?

Du hast weder den Vermieter selbst gefunden, noch der dich. Der Mietvertrag kam aufgrund der Vermittlung des Maklers zustande.

So kompliziert ist die Sache eigentlich nicht.

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