Minijob ohne Vertrag Kündigungsfristen?

Familiengerd  20.05.2024, 12:41

Wer will denn kündigen - Du oder der Arbeitgeber.

Hemasch 
Fragesteller
 20.05.2024, 12:45

Der Arbeitgeber

4 Antworten

Es gibt einen Arbeitsvertrag - auch wenn er nicht schriftlich geschlossen wurde.

Wenn es also keine einzelvertraglichen Vereinbarungen zu den Kündigungsfristen gibt und auch keine tarifvertraglichen gelten, dann sind die Kündigungsfristen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 622 "Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen" anzuwenden.

Auf Nachfrage teilst Du mit, dass der Arbeitgeber Dir kündigen will.

Wenn das Arbeitsverhältnis 10 Jahre bestanden hat (und noch keine 12), dann muss der Arbeitgeber eine Kündigungsfrist von 4 Monaten zum Ende eines Kalendermonats einhalten (BGB § 622 Abs. 2 Nr 4).

Er kann Dir jetzt im Mai also frühestens zum 30.09. kündigen (Zugang der Kündigung spätestens am 31.05.).

Willst Du selbst kündigen, musst Du (unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses) eine Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats einhalten.

Die Kündigung wird nur wirksam, wenn sie papierschriftlich mit eigenhändiger Unterschrift zugeht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Beruf/Ehrenamt, lange private Beschäftigung mit Arbeitsrecht

Es gelten die gesetzlichen Regelungen, bei der langen Betriebszugehörigkeit beläuft sich die Kündigungsfrist auf 4 Monate.


Hemasch 
Fragesteller
 20.05.2024, 12:29

Auch ohne Vertrag?

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Familiengerd  20.05.2024, 12:38

Bei Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen gilt die lange Kündigungsfrist aber nur für den Arbeitgeber.

Für den Arbeitnehmer beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats - unabhängig von der Dauer bes Beschäftigungsverhältnisses.

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https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html

Wichtig: Auch bei einem mündlichen Arbeitsvertrag MUSS die Kündigung schriftlich erfolgen. Am besten mit "Zugangsbestätigung", also per Einschreiben oder durch Übergabe vor Zeugen.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen. (1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.


LisaAusPisa  20.05.2024, 12:08

Dann solltest du (2) auch noch lesen und in deiner Antwort erwähnen...

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peer80  20.05.2024, 12:11
@LisaAusPisa

Warum? Das sind die AG Fristen. Interessiert für eine Kündigung durch mich als AN eher nicht.

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Familiengerd  20.05.2024, 12:39
@peer80

Nur ist hier aber keine Aussage gemacht worden, wer kündigen will.

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peer80  20.05.2024, 12:49
@Familiengerd

Na, wer kündigt in heutigen Zeiten? Wir haben einen Arbeitnehmermarkt. Ein AG sollte sich grundsätzlich schon mit den Grundlagen der Arbeitnehmerbeschäftigung auskennen und wenn nicht, ist GF nun nicht gerade eine seriöse Quelle für Informationen. Daher unwahrscheinlich.

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