Müssen geradeaus fahrende Radfahrer hier bei Rot anhalten?
Angenommen, man ist mit dem Fahrrad auf dem Radweg unterwegs und möchte an dieser Kreuzung geradeaus fahren, die Ampel zeigt jedoch Rot. Darf man dann trotzdem weiter fahren oder muss man anhalten?
Hier ist ein Link zu Google Maps: https://maps.app.goo.gl/jfYm2DHU8sew2pLv5?g_st=ic
10 Antworten
Meiner Meinung nach ja. Ist aber etwas komisch beschildert, meine Antwort eigentlich auch nur eine logische Schlussfolgerung der Verkehrsführung.
Mit sehr großer Wahrscheinlichkeit ist die Geradeauspfeilampel auch grün geschaltet, wenn auch der Linksabbiegerpfeil mal grün bekommt. Somit auch die Durchfahrt für linksabbiegende Radfahrer, für die die Radfahrerampel gilt, die man nach der eigentlichen Ampel noch erkennen kann.
Würde die Ampel für Radfahrer nicht gelten, wäre das absolut gefährlich, wenn Radfahrer über den roten Streifen (für den es sicherlich auch eine Grünphase auf einer Ampel außerhalb unseres Sichtbereiches gibt) hier in unsere Straße einbiegen würden. Zudem ich die Linien rechts als recht merkwürdig angeordnete Haltelinien deuten würde.
Als Radfahrer würde ich dort anhalten. Ich sehe hier kein Indiz dafür, dass diese Ampel nicht auch für den Radverkehr gelten sollte.
Die Rot zeigende Ampel im Bild betrifft nur die Linksabbiegerspur. Die Ampel für Geradeausfahrer und die Radwegampel ganz rechts auf dem Bild zeigen beide Grün.
Du kannst also auf dem Radweg weiterfahren, darfst aber nicht nach links abbiegen.
Ja die Ampel gilt auch für Radfahrer und bei Rot muss gehalten werden. Ein Indiz dafür ist der anzunehmende Kreuzende Radverkehr, der Vorfahrt hätte, wenn Rot wäre.
Nein, da du keine Haltelinie hast.
Eine Haltelinie ist nicht zwingend erforderlich. Eine Lichtzeichenanlage ordnet an, dass bei rotem Licht gehalten werden muss. Die Haltelinie gibt nur vor, an welcher Stelle das spätestens zu passieren hat. Man hat ja auch nicht automatisch einen Rotlichtverstoß begangen, nur weil man bei Rot über die Haltestelle gefahren ist...
Ja natürlich. Wenn es keine separate Ampel für den Radverkehr gibt, ist die Ampel für die parallel verlaufende Fahrbahn verbindlich.
Ich bin der Meinung, die Ampelsituation an dieser Kreuzung ist schlecht gelöst und so auch nach StVO nicht vorgesehen. Ich kenne die Antwort auf meine Frage nicht sicher, deshalb frage ich. Da ich bevor ich die Frage gestellt habe schon selbst recherchiert habe, erkenne ich einige faktisch falsche Antworten und reagiere entsprechend auf diese.
Das ist in dieser Allgemeinheit falsch.
Siehe https://hamburg.adfc.de/artikel/welche-ampel-gilt-fuer-den-radverkehr, Abschnitt „Verhalten an der T-Kreuzung“.