Muss bei BF17 die Begleitperson der Besitzer des Fahrzeuges sein?
Ich habe seit ein paar Tagen meinem BF17 Führerschein und bin mir nicht ganz sicher bezüglich den Begleitpersonen. Meine Frage wäre ob die Begleitperson auch gleichzeitig der Besitzer der Autos sein muss oder ob es egal ist mit welchem Auto ich fahre, solange ich als Fahrer eingetragen bin und einer der angegebenen Begleitperson mitfährt?
2 Antworten
Nein, das ist nicht erforderlich. Die Begleitperson muss nur bei Dir eingetragen sein und ihren Führerschein dabei haben, wem das Auto gehört ist irrelevant.
Aber: Es gibt Versicherungstarife mit Tarifmerkmalen, die eine solche Nutzung nicht zulassen, wenn das so wäre, könnte es Ärger mit der Versicherung gegen, staatlicherseits ist aber alles im grünen Bereich.
Nein es ist völlig egal mit welchem Auto du fährst.
Die Begleitperson muss eingetragen sein, sich im Auto befinden (nichtmal auf dem Beifahrersitz!) und darf nicht alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss stehen. Das wars.
LG